SOS-Kinderdorf: Kinderrechte wirksam machen!

SOS-Kinderdorf fordert eine sachliche Prüfung aller Gesetzesvorhaben in Bezug auf ihre Wirkung auf Kinder und Jugendliche. Am 20.11. ist Tag der Kinderrechte

Wien (OTS) – „29 Jahre nach der Unterzeichnung der
UN-Kinderrechtskonvention gibt es bei der Umsetzung noch viel zu tun
– auch in Österreich“, sagt Christian Moser, Geschäftsführer von
SOS-Kinderdorf Österreich.

„Alle politischen Entscheidungen, die heute getroffen werden,
haben Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche, jetzt und in Zukunft.
Das ist leider vielen Politikerinnen und Politikern nicht bewusst. Es
ist an der Zeit, Kinder- und Jugendrechte ernst zu nehmen und zu
leben – Sonntagsreden und Überschriftenpolitik bringen uns nicht
weiter“, so Moser.

Konkreten Verbesserungsbedarf gibt es etwa in der Prüfung von
Gesetzesvorhaben: In Österreich müssen seit 2013 Gesetzesvorhaben auf
ihre wahrscheinliche Wirkung auf Kinder und Jugendliche überprüft
werden. Das geschieht durch das Ministerium, das die Gesetzesvorlage
vorbereitet. „Das Ergebnis dieser Prüfungen ist häufig äußerst
unbefriedigend. Trotz des politisch gern verwendeten Slogans ,Kinder
sind unsere Zukunft‘ wird die Gestaltung des Lebens von Kindern oft
dem politischen Zufall überlassen“, sagt Moser.

Zwtl.: Beispiel „Verländerung“ der Kinder- und Jugendhilfe

Aktueller Fall: Das sogenannte „Kompetenzbereinigungsgesetz“. Das
für die entsprechende Regierungsvorlage verantwortliche
Justizministerium hält fest, dass das Gesetz keine nennenswerten
Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche habe. De facto beinhaltet
diese Gesetzesvorlage eine Verschiebung der Kinder- und Jugendhilfe
in die ausschließliche Zuständigkeit der Länder. „Hier zu behaupten,
es gäbe keine nennenswerte Auswirkung auf Kinder und Jugendliche,
ist nicht nachvollziehbar. Denn in Österreich sind jährlich 50.000
Kinder und Jugendliche in Betreuung der Kinder- und Jugendhilfe“, so
Moser.

SOS-Kinderdorf regt einen tatsächlichen, seriösen und objektiven
Gesetzes-Check an – für sämtliche Gesetzesvorhaben, auch
Initiativanträge. Etwa durch die Einführung einer unabhängigen
Bundes-Kinder- und Jugendanwaltschaft mit der entsprechenden
Kompetenz und Ausstattung oder eine Ansiedlung dieses Prüfverfahren
bei einer dafür ausgebauten Volksanwaltschaft. Vorbild könnte dabei
das Kompetenzzentrum Jugend-Check in Deutschland sein.

Weitere Infos zum Thema [Kinderrechte]
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SOS-Kinderdorf
Martina Stemmer
Pressesprecherin
+4367688144243
martina.stemmer@sos-kinderdorf.at

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