
Umweltdachverband zum Standortentwicklungsgesetz: Übertragungsmechanismus wird Verfahren verlängern statt verkürzen!
– Appell an BM Schramböck: Dialog zur Verfahrensbeschleunigung starten
Wien (OTS) – Das Standortentwicklungsgesetz sorgt weiter für Unmut:
Statt der ursprünglich geplanten europarechts- und
verfassungsrechtswidrigen Genehmigungsautomatik wurde heute vom
Ministerrat ein neuer Gesetzesmechanismus beschlossen. Dieser sieht
vor, dass UVP-Verfahren, die länger als 12 Monate dauern, auf Antrag
des Projektwerbers zur nächsten Instanz wandern können: „Statt einer
Genehmigungsautomatik soll nun ein Übertragungsmechanismus
(Devolution) kommen, der die Zuständigkeit für eine
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach Fristablauf an das
Bundesverwaltungsgericht verschiebt. Der neue Mechanismus wird
allerdings keine Verfahrensbeschleunigung bringen – im Gegenteil“,
betont Franz Maier, Präsident des Umweltdachverbandes in einer
Stellungnahme zu den Gesetzesinhalten. Denn: „Geht ein Verfahren
unabgeschlossen an die zweite Instanz, weil relevante Sachverhalte
nicht erhoben wurden, wird dieses aufgrund fehlender eigener
Sachverständiger in aller Regel wieder an die erste Instanz
zurückverwiesen und damit dort erst recht zu Verfahrensstaus führen.
Um Projekte inhaltlich prüfen zu können, müsste zudem im
Bundesverwaltungsgericht ein fachlicher Parallelapparat zu den
UVP-Behörden erster Instanz (mit Sachverständigen etc.) aufgebaut
werden. Darüber hinaus ist vorgesehen, im Wirtschaftsministerium eine
neue Verwaltungseinheit und einen Standortbeirat einzurichten, welche
über die „Standortrelevanz“ künftiger UVP-Projekte entscheiden
sollen. „Dieses Konstrukt lehnen wir wie bereits in unserer
Stellungnahme zum Erstentwurf dezidiert ab. Insgesamt sehen wir in
dem heutigen Vorstoß eine Verwaltungsaufblähung par excellence. Wir
können beim besten Willen nicht erkennen, wie der neue
Gesetzesentwurf das eigentlich intendierte Ziel der
Verfahrensbeschleunigung erreichen kann. Einen Devolutionsantrag zu
stellen, ist derzeit bereits möglich – und zwar schon nach sechs
Monaten“, so Maier.
Klares NEIN zu neuem Standortentwicklungsgesetz – sachlicher Dialog
gefordert
Positiv zu betrachten ist das Nichtantasten umwelt- und
naturschutzfachlicher Verfahrensstandards sowie die Einführung
verfahrensbeschleunigender Elemente wie eine allgemeine
Verfahrensförderungspflicht für alle Beteiligten. Kritisch zu
bewerten ist allerdings die geplante Kostenüberwälzung an
UVP-Parteien bei „schuldhaft“ verspätet eingebrachten Einwendungen.
Fazit: Der Umweltdachverband begrüßt, dass der gesetzliche
Genehmigungsautomatismus fallen gelassen wurde, welcher
UVP-Großprojekte in Österreich per Gesetz automatisch genehmigt
hätte. Allerdings wirft unter anderem der angekündigte
Übertragungsmechanismus eine Reihe neuer Fragen auf. Das neue
Standortentwicklungsgesetz wird daher abgelehnt. „Wir appellieren an
BM Margarete Schramböck, einen sachlichen Dialog zu einer, auch von
Umweltorganisationen angestrebten, Beschleunigung von
Entscheidungsprozessen zu starten, ohne dass dabei umweltrechtliche
Standards verletzt werden und neue Verwaltungsstrukturen aufgebaut
werden“, so Maier. Der Umweltdachverband behält sich eine endgültige
Bewertung nach juristischer Detailprüfung des genauen
Gesetzeswortlautes vor.
Umweltdachverband
Mag.a Karin Hartmeyer
Öffentlichkeitsarbeit
(++43-1)40113/49
karin.hartmeyer@umweltdachverband.at
http://www.umweltdachverband.at
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