
30. Wiener Landtag (1)
Fragestunde
Wien (OTS/RK) – Der 30. Wiener Landtag begann heute, Donnerstag, um 9
Uhr mit der Fragestunde.
LAbg Christoph Wiederkehr, BA (NEOS) sprach in der ersten Anfrage
über die maximal erlaubte Höhe von Wahlkampfkosten in Wien. Er fragte
Finanzstadtrat KommR Peter Hanke (SPÖ), ob dieser hier
Handlungsbedarf orte, insbesondere vor dem Hintergrund
überschrittener Wahlkampfkosten im Rahmen der Nationalratswahl 2017.
Hanke antwortete: Er sehe derzeit keinen Handlungsbedarf, da die in
Wien geltende Obergrenze von sechs Millionen Euro noch nie in einem
derartigen Ausmaß überschritten worden sei, wie bei der
Nationalratswahl 2017. Zudem hätten sich sämtliche Fraktionen auf
diese Obergrenze geeinigt. Hanke erklärte sich aber dazu bereit, über
allfällige Sanktionierungen bei großen Überschreitungen zu sprechen.
Die zweite Anfrage betraf die Vergabe von Kunst- und
Kulturförderungen durch die Stadt Wien. Gestellt wurde sie von LAbg
Dr. Wolfgang Ulm (ÖVP). Außer in Wien gebe es in allen anderen
Bundesländern ein eigenes Gesetz, das die Subventionsvergabe regle,
so Ulm. Er fragte Kulturstadträtin Mag.a Veronica Kaup-Hasler (SPÖ)
nach ihrer Einschätzung, auch in Wien ein solches Gesetz zu schaffen.
Kaup-Hasler sagte, sie stehe einer geregelten Kulturförderung
grundsätzlich positiv gegenüber. Dass es in Wien im Gegensatz zu den
anderen Bundesländern kein eigenes Gesetz gebe, sei laut Kaup-Hasler
damit zu erklären, dass Wien Förderungen als Stadt und nicht als Land
vergebe. Im Rahmen der vergangenen Konferenz der LandeskulturrätInnen
habe sich Kaup-Hasler die Modelle der anderen Länder angesehen und
dort unterschiedliche Zugänge erkannt. So hätten manche Bundesländer
auch Kulturschaffende mit einbezogen – derart stelle sich die
Kulturstadträtin die Erstellung einer Regelung auch in Wien vor.
Zunächst wolle sie aber prüfen, ob es in Wien überhaupt ein Gesetz
brauche oder ein Entwicklungsplan ausreiche, welcher als
„Richtschnur“ für politische Entscheidungen herangezogen werden
könne.
LAbg Dr. Wolfgang Aigner (FPÖ) wollte in der dritten Anfrage von
Bildungsstadtrat Mag. Jürgen Czernohorszky (SPÖ) wissen, wie er zu
den Plänen des Bundes stehe, den Ländern die Kompetenz für die
Kinder- und Jugendhilfe zur Gänze zuzuweisen. Czernohorszky befand
einen österreichweit einheitlich geregelten Kinderschutz für am
geeignetsten, da so eine Ungleichbehandlung von Kindern in den
unterschiedlichen Bundesländern verhindert werde. Bei einem Wegfall
dieses Grundsatzgesetzes befürchtete Czernohorszky, dass die
vorherrschenden hohen Standards nicht gehalten werden könnten. Bevor
diese nicht sichergestellt seien, dürfe es keine
Kompetenzverschiebungen geben, warnte Czernohorszky. Bund und Länder
müssten sich deshalb auf eine 15a-Vereinbarung einigen, deren
zentrale Zielvorgabe auch weiterhin der österreichweite Schutz der
Kinderrechte sei.
Die vierte Anfrage stellte LAbg. Christoph Wiederkehr, BA (NEOS)
an Landeshauptmann Dr. Michael Ludwig (SPÖ). Sie betraf die
Veröffentlichung bzw. Nicht-Veröffentlichung von Stellungnahmen, die
im Zuge von Begutachtungsverfahren von Landesgesetzen abgegeben
werden, am Beispiel der Bauordnungsnovelle. Laut Wiederkehr würden
derzeit nicht alle Stellungnahmen zugänglich gemacht – weder der
Öffentlichkeit noch den Landtagsabgeordneten. Von Ludwig wollte er
wissen, ob er sich dafür einsetzen werde, dies zu ändern. Ludwig
antwortete: Neuerungen gegenüber würde er sich grundsätzlich nicht
verschließen. Fakt sei allerdings, dass alle Fraktionen noch vor
Ausarbeitung des Gesetzesentwurfs zur Bauordnung durch
FachexpertInnen der Stadt eingeladen waren, Stellungnahmen abzugeben.
Die von der Novelle betroffenen Stellen sowie Privatpersonen hätten
ihre Stellungnahmen während der öffentlichen Auflagefrist einbringen
können. Diese Stellungnahmen seien gewissenhaft geprüft und abgewogen
worden, und in den finalen Gesetzesentwurf eingeflossen.
Stellungnahmen würden im Rahmen von Gesetzes-Begutachtungsverfahrens
an und für sich veröffentlicht. Ludwig wies aber darauf hin, dass es
für Stellungnehmende die Möglichkeit gebe, eine Veröffentlichung
ihres Kommentars etwa aus datenschutzrechtlichen Gründen zu
untersagen. Deshalb sei nicht jede Stellungnahme im Internet
aufzufinden.
(Forts.)sep/lit
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