
30. Wiener Landtag (4)
Bauordnungsnovelle 2018
Wien (OTS/RK) – LAbg Mag. Christoph Chorherr (Grüne) bezeichnete die
Bauordnungsnovelle als „Meilenstein der Politik“. Denn hinsichtlich
Klimaerhitzung sei man es künftigen Generationen schuldig, Maßnahmen
zu setzen. Neubauten, die ohne Verwendung fossiler Brennstoffe für
Heizung und Warmwasser auskämen, seien ein „substanzieller Beitrag“
dazu. Technologisch seien Passivhäuser und die Nutzung erneuerbarer
Energien wie Geothermie längst möglich. Ein weiterer Meilenstein sei
das Verankern des Schaffens leistbaren Wohnraums in der Bauordnung.
Das sei einerseits durch Nachverdichtungen zu erreichen, wodurch
auch Grundstückspreise zurückgingen. Darauf habe Chorherr bereits in
der Aktuellen Stunde hingewiesen. Er wolle nun den Vorwurf
zurückweisen, die Stadt widme zu wenig Bauland: Die richtige Balance
zu finden, sei nicht einfach. Das allgemeine Interesse an leistbarem
Wohnraum stehe jedenfalls im Vordergrund. Deshalb werde auch
Wohnungen der Vorzug vor gewerblicher Nutzung gegeben und zwei
Drittel davon müssten gefördert werden, so wie es die neue
Widmungskategorie vorsehe. Grundsätzlich verstehe er die
Verunsicherung, da die Bauordnungsnovelle ein komplexes Thema sei. Es
sei zwar „keine Königslösung, aber ein wichtiger und guter Schritt“.
Ein Kompromiss konnte auch hinsichtlich der Stellplatzverpflichtung
erreicht werden. Bevor neue PWK-Stellplätze errichtet würden, könne
nun auf bestehende Kapazitäten zurückgegriffen werden. Abschließend
zeigte sich Chorherr erfreut darüber, dass „mit der
Bauordnungsnovelle mutige Rahmenbedingungen geschaffen“ würden.
LAbg Mag. (FH) Alexander Pawkowicz (FPÖ) widersprach seinem
Vorredner Chorherr: Die Bauordnung sei „kein Meilenstein, sondern in
Summe ein Geschenk an Bauträger und eine Mogelpackung am Rücken der
Bürgerinnen und Bürger“. Er vermisste eine „große, langfristige
Vision“ außer der Abkehr von fossilen Brennstoffen. Ansonsten handle
es sich nur um „technokratische Überlegungen“, die der damalige
Wohnbaustadtrat Dr. Michael Ludwig (SPÖ) lange angekündigt habe und
die Opposition „aus den Medien erfahren mussten“. Weitere Kritik übte
er am Paragrafen 1 der Bauordnung, der „wahrscheinlich
verfassungswidrig ist“. Auch zum Stellplatzregulativ gab er zu
bedenken, dass beispielsweise in Floridsdorf Parkplätze leer stünden
und neue geplant seien – in der Seestadt Aspern hingegen würden die
Autos „auf dem Feldweg parken“, weil ordentliche Stellplätze fehlten.
Als weiteres Bespiel nannte er die Regelung von Dachaufbauten, die
jetzt senkrecht bis zu einem Drittel der Fassadenhöhe errichtet
werden könnten. Damit würde nachhaltig in die Dachlandschaft und
somit auch ins Stadtbild eingegriffen werden. Der neue Paragraf 70
zur Bauklasse 1, der den Bau von Kleingartenhäusern betreffe, erlaube
seiner Ansicht nach nur noch großen Bauträgern die Ausnützung der
bebaubaren Fläche und erlaubten Höhe, so seien auch „Monsterbauten
entlang der Alten Donau möglich“. Es sei für ihn unverständlich,
weshalb die Bauordnung in anderen Punkten unberührt bleibe, obwohl
„die Paragraphen 22-34, also ein Zehntel der Bauordnung, in den
letzten 50 Jahren nur fünf Mal angewendet“ worden seien. Das zu
ändern, wäre eine sinnvollere Deregulierung gewesen. Um zu zeigen,
wie sehr die Nachbarschaftsrechte durch die Novelle eingeschränkt
würden, maß er mit seinem Laserpointer den Sitzungssaal aus und
erklärte, dass diese 24 Meter Raumbreite als Abstand zum
Nachbargrundstück bereits reichen würden, um dortige Baupläne nicht
mehr beeinspruchen zu können. Es stimme auch nicht, dass zwei Drittel
der Wohnungen gefördert würden, sondern „nur die Hälfte“. Die
entsprechende Formulierung in der Bauordnungsnovelle gebe keine
Rechtsverbindlichkeit darüber. Eine „lange freiheitliche Forderung“
betreffe „echt geförderten Wohnraum, nicht nur förderbaren Wohnraum“.
Mittels Antrags forderte er eine Präzisierung des Begriffs
„überwiegend geförderter Wohnbau“ im Gesetzestext.
(Forts.) heb
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