Liste Pilz/Kolba: Missstände bei Jugendwohlfahrt und Familiengerichten

Nicht-kooperative Eltern sollen „besachwaltert“ werden

Wien (OTS) – Die Nachrichten über Missstände im Bereich von
Jugendämtern und Familiengerichten reißen nicht ab. Aus
Oberösterreich sind uns zwei Fälle bekannt, wo in einem Fall der
Vater und in einem anderen Fall die Mutter aufgrund von Anzeigen der
Jugendhilfeträger von Gerichten zum Psychiater geschickt werden um
nach dem Erwachsenenschutzgesetz zu prüfen, ob – für Eingaben bei
Gericht – eine gerichtliche Erwachsenenvertretung (früher:
Sachwalter) zu bestellen wäre.

„Es hat den Anschein, dass Jugendämter, die sich von den Eingaben
von betroffenen Eltern genervt sehen, diese beim Gericht anzeigen und
eine Bestellung eines Sachwalters anregen. Es ist gewiss, dass es
Fälle gibt, wo die Gerichte das willig vollziehen,“ sagt Peter Kolba,
Leiter des Teams BürgerInnenrechte der Liste Pilz. „Der Psychiater
wird vorgegeben, man erhält eine Vorladung mit dem Beisatz, dass man
auch zwangsweise vorgeführt werden könne bzw. bei Nichterscheinen
einfach ein Aktengutachten erstellt werde. Der Höhepunkt ist ein
Gerichtsbeschluss, durch den die Betroffenen auch keine
Vertrauensperson zur Untersuchung mitnehmen dürfen.“

Die Bundesregierung plant, die Kinder- und Jugendhilfe zu
Verländern. Es soll keine Rahmengesetze durch den Bund mehr geben und
schon gar nicht eine auch von der Volksanwaltschaft geforderte
bundesweite Anlauf- und Kontrollstelle.

„Die Regierung will sich eines höchst virulenten Problems
entledigen. Doch damit werden die Bedingungen in den Ländern noch
unterschiedlicher und willkürlicher,“ warnt Kolba.

„Wir brauchen bundeseinheitliche Vorgaben zur Gewaltprävention,
zur näheren Definition des „Kindeswohles“ und zur Aufsicht über die
Einrichtungen. Mein Appell an den Nationalrat: Stimmen Sie dieser
Kompetenzverschiebung keinesfalls zu, wenn ihnen das Wohl von Kindern
am Herzen liegt*, schließt Kolba.

Liste Peter Pilz

Romana Bartl
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