
Nationalrat – Stöger: „Pflege durch zweckgebundene Erbschafts- und Schenkungssteuer finanzieren“
SPÖ gegen Zweckzuschuss-Gesetz, Forderung nach ausreichender Pflegefinanzierung
Wien (OTS/SK) – „Die Abschaffung des Pflegeregresses war ein großer
Schritt, Menschen die Sicherheit zu geben, die Last der
Pflegeleistung nicht selber tragen zu müssen. So konnte die
Ungerechtigkeit abgeschafft werden, dass manche 100 Prozent
Erbschaftssteuer zahlen mussten und andere nichts“, sagte
SPÖ-Abgeordneter Alois Stöger am Donnerstag im Nationalrat. Da die
ÖVP der von der SPÖ vorgeschlagenen Finanzierung der Pflege durch
eine zweckgebundene Erbschafts- und Schenkungssteuer nicht zugestimmt
habe, müssen jetzt Zweckzuschüsse des Bundes geleistet werden.
„Leider hält sich die Vorlage der Regierung nicht an die Vereinbarung
mit den Ländern, daher werden wir dem Zweckzuschussgesetz nicht
zustimmen“, so Stöger. ****
Mit der Abschaffung des Pflegeregresses habe die Sozialdemokratie
auch weitere Schritte eingeleitet, die für den Pflegebereich
notwendige Maßnahmen umfasse: „Wir haben gefordert, im Bereich der
Pflege eine Milliarde in die Ausbildung von Pflegekräften zu
investieren und haben gesagt, dass 50 Prozent der Kosten für die
mobile Hilfe aus einem Pflegefonds abgesichert werden sollen. Auch
auf die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen muss
Rücksicht genommen werden und wir haben uns für die Valorisierung des
Pflegegeldes ausgesprochen“, sagte Stöger. Von Seiten der ÖVP habe es
in der letzten Legislaturperiode aber keine Zustimmung für eine
nachhaltige Finanzierung der Pflege gegeben, so Stöger: „Die
Sozialdemokratie hat klargemacht, dass Erben keine Leistung ist und
gefordert, die Pflege durch eine zweckgebundene Erbschafts- und
Schenkungssteuer zu finanzieren.“
„Da mit der ÖVP keine Einigung möglich war, ist es bei der
Finanzierung zu Sonderkonstruktionen gekommen, deren Qualität
problematisch ist“. Stöger fordert, ausreichende Finanzmittel für die
Pflege zur Verfügung zu stellen. Für die Sozialdemokratie sei klar,
dass es keine Deckel und keine Höchstgrenzen für das Recht auf
qualitativ hochwertige Pflege geben dürfe. (Schluss) ls
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