Schramböck: Österreich bei eGovernment in europäischer Spitzengruppe

Bei Benchmark der EU-Kommission auf 6. Rang von 34 Ländern – Heimische Lösungen als best practice – Verbesserungspotential bei mobilen Angebot

Wien (OTS/BMDW) – Österreich belegt im heute veröffentlichten
eGovernment-Benchmark der Europäischen Kommission den sechsten Platz
von 34 untersuchten Ländern. Heimische E-Government-Lösungen wie
FinanzOnline oder Justiz 3.0 werden als Best Practices für ganz
Europa genannt. So werden etwa bei FinanzOnline die medienbruchfreie
Bearbeitung, die Plattformlösung und die Einbindung der
Handy-Signatur hervorgehoben. „Österreich liegt bei der
elektronischen Verwaltung im Spitzenfeld und unter den innovativsten
Ländern Europas. Der klassische Weg zum Amt wird weiterhin möglich
sein, aber die Bürgerinnen und Bürger erwarten sich zurecht auch ein
qualitatives digitales Beratungsangebot. Wir wollen Österreich hier
langfristig in der Gruppe der besten Länder positionieren und
Vorreiter für mobile Amtswege sein“, so Digitalministerin Margarete
Schramböck. Vor Österreich liegen im Benchmark-Gesamtranking Malta,
Dänemark, Schweden, Estland und Norwegen.

Bei der Gesamtbewertung der Mobiltauglichkeit von
E-Government-Services belegt Österreich einen Platz im guten
Mittelfeld. „Die Nutzer sind durch den privaten Bereich innovative
Lösungen auch am Smartphone gewöhnt und die Verwaltung muss hier
aufholen. Das öffentliche Serviceangebot muss mit den Entwicklungen
der Technologie zumindest mithalten. Daher bauen wir das electronic
zum mobile Government um. Das Amt der Zukunft ist digital, orts- und
zeitunabhängig und serviceorientiert“, verweist Schramböck auf die
derzeit laufenden Arbeiten für die Online-Plattform
oesterreich.gv.at, die den Bürgerinnen und Bürgern ab März 2019 als
zentrale Anlaufstelle für die wichtigsten digital verfügbaren
Verwaltungsleistungen dienen wird. Bereits bestehende Plattformen wie
der Amtshelfer HELP.gv.at oder das Rechtsinformationssystem RIS.gv.at
werden dazu in oesterreich.gv.at eingebunden. Neben erleichterten
Zugangsmodalitäten (Single-Sign-On) und verbesserter
Benutzerfreundlichkeit steht vor allem die Kompatibilität mit
unterschiedlichen mobilen Endgeräten im Fokus. Im Endausbau soll es
möglich sein, Behördenwege via App auf einem zentralen Internetportal
schnell und einfach zu erledigen. Um die legistischen Voraussetzungen
dafür zu schaffen, wurde gestern im Ministerrat in einem
Digitalisierungspaket die Novellierung von elf Gesetzen beschlossen.

Der „eGovernment Benchmark“ der Europäischen Kommission untersucht
jährlich digitale Verwaltungsservices (E-Government) in den 28
EU-Mitgliedsändern sowie in Island, Montenegro, Norwegen, Serbien,
der Schweiz und der Türkei. Als Grundlage für den Vergleich dienen
die aus der Digitalen Agenda der Europäischen Union entnommenen
Indikatoren Nutzerzentriertheit, Transparenz, grenzüberschreitende
Mobilität und technologische Schlüsselelemente für eine
Online-Serviceabwicklung. Diese vier zentralen Indikatoren werden
jährlich rollierend anhand von einzelnen Lebenslagen für Bürgerinnen
und Bürger sowie Unternehmen untersucht, die eine Interaktion mit
öffentlichen Stellen notwendig machen. Heuer wurden die Lebenslagen
normale Wirtschaftsaktivität, Umzug, Kauf und Fahren eines KFZ sowie
der Start eines Bagatellverfahrens unter 2000 Euro untersucht.

Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
Felix Lamezan-Salins, B.A.
Pressesprecher der Bundesministerin Margarete Schramböck
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