
Liste Pilz/Kolba: Skandal bei Gerichtsgutachten – Liste Pilz kämpft für Opfer
Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes eingebracht
Wien (OTS) – In Salzburg wurde seit dem Jahr 2009 (!) gegen einen
gerichtlichen Gutachter, der bei Obsorgestreitigkeiten im
Familienrecht und bei Sachwalterbestellungen psychologische Gutachten
erstellte, ermittelt. Im Jahr 2013 stellte die Staatsanwaltschaft
einen Strafantrag wegen des Verdachtes der falschen Beweisaussage und
führt zur Begründung aus, der Gutachter „habe als Sachverständiger
zur Erstattung forensisch-psychologischer Gutachten in mehreren,
namentlich angeführten pflegschafts- und zivilgerichtlichen Verfahren
durch objektiv unrichtige Angaben der für die Begutachtung
erforderlichen Tatsachen, beispielsweise durch willkürliche oder
unzureichende Darstellung relevanter Akteninhalte oder der Zeitpunkte
und Zeitdauer von Informationserhebungen, Unterlassung einer
adäquaten Aktenanalyse oder einer einzelfallbezogenen
hypothesengeleiteten Diagnostik … einen falschen Befund erstattet.“
Die 13 betroffenen Personen schlossen sich den Ermittlungen und
dem Strafverfahren als Privatbeteiligte an. Erst am 27.4.2018 (!) –
also nach neun Jahren – hat das Landesgericht Salzburg den Anschluss
der Privatbeteiligten zurückgewiesen. Ein Rechtsmittel blieb
erfolglos. Wenige Wochen später wurde der Gutachter – ohne störendes
Beisein der Betroffenen – freigesprochen. Der Freispruch ist nicht
rechtskräftig, die Staatsanwaltschaft hat Rechtsmittel ergriffen.
„Es ist ein Skandal, die Betroffenen falscher Befunde, die
aufgrund dieser Gutachten ihre jeweiligen gerichtlichen
Auseinandersetzungen allesamt verloren haben, knapp vor der
Urteilsfällung aus dem Prozess auszuschließen,“ sagt Peter Kolba,
Leiter des Team Bürgerrechte der Liste Pilz. „Man muss den Eindruck
gewinnen, dass Rechtsmittel der Betroffenen gegen den –
vorhersehbaren (?) – Freispruch dadurch abgeschnitten werden
sollten.“
Die Liste Pilz hat daher heute – vertreten durch RA Dr. Alexia
Stuefer – bei der Generalprokuratur die Anregung einer
Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes eingebracht.
„Die Begründung des Salzburger Gerichtes ist nicht
nachvollziehbar, wonach die Privatbeteiligten aus den falschen
Befunden keinen Schaden erlitten hätten, haben doch alle ihre
gerichtlichen Streitigkeiten auf der Basis dieser Gutachten
verloren,“ stellt Peter Kolba fest. „Ich hoffe, dass die
Generalprokuratur mit einer Nichtigkeitsbeschwerde diesen Fall
nochmals aufrollt. Wir werden jedenfalls dranbleiben und Missstände
in der Familiengerichtsbarkeit und bei psychologischen Gutachten
weiter verfolgen und auch gesetzliche Konsequenzen beantragen,“ so
Kolba abschließend.
Liste Peter Pilz
Romana Bartl
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