UNO-FLÜCHTLINGS-Pakt und „EU-AFRIKA-Migrations-Deklaration:

Geheime Regierungszustimmung muß widerrufen werden!

Zeiselmauer (OTS) – „Mit Befremden und Empörung erfahren seit einigen
Tagen unabhängige Organisationen der Zivilgesellschaft – bisher
ausschließlich über die freien Medien -, daß auch die österreichische
Bundesregierung den UNO-Flüchtlings-Pakt („Global Compact on
Refugees“) mittragen soll, der ähnliche Zielsetzungen festlegt wie
der UNO-Migrations-Pakt („Global Compact for Migration“). Die
Zustimmung soll am 13. November 2018 in einer UNO-Ausschuß-Sitzung
erfolgt sein, also nur wenige Tage nach dem am 31. Oktober 2018 von
der Regierung mit großem Brimborium in allen Massenmedien verkündeten
„Ausstieg“ aus dem UNO-Migrationspakt. Am 13.11.2018 sollen 176 von
193 UNO-Mitgliedstaaten dem UNO-Flüchtlings-Pakt zugestimmt haben,
darunter alle EU-Mitgliedstaaten – also auch Österreich“, so Inge
Rauscher. Sie ist Sprecherin des überparteilichen
„EU-Austritts-Personenkomitees“, welches im Juni 2015 das
EU-Austritts-Volksbegehren organisiert hatte, das damals – als man
noch nicht online unterschreiben konnte – von 261.056 Bürgern in den
Gemeindeämtern und Magistraten unterschrieben wurde, weil sie keine
Reformwilligkeit in der EU sahen – insbesondere kein Zulassen von
direktdemokratischen Entscheidungen. Ein Überfahren der Bevölkerung
im gegenständlichen Fall würde diese Befürchtung nur weiter
bestätigen.

Inge Rauscher weiter: „Der UNO-Flüchtlings-Pakt soll Mitte Dezember
2018 im Rahmen einer UNO-Vollversammlung offiziell verabschiedet
werden. Wir fordern hiermit die österreichische Bundesregierung auf,
von diesem ebenso zurückzutreten wie vom UNO-Migrations-Pakt. Ein
Mittragen des UNO-Flüchtlings-Paktes – sollte ein Vertreter
Österreichs diesem tatsächlich zugestimmt haben – müßte als
Täuschungsmanöver gegenüber der Öffentlichkeit und der
österreichischen Bevölkerung gewertet werden und als Geheimdiplomatie
ohne jede demokratische Legitimation.“ siehe dazu u.a.:
[https://bit.ly/2DJMLPz] (https://bit.ly/2DJMLPz)

Zwtl.: Schluß mit Geheimniskrämerei und Irreführung der Bevölkerung!

Das gleiche gelte für die „EU-Afrika-Migrations-Deklaration“
(offiziell „Marrakesh Political Declaration“), die von einer
offiziellen Vertreterin von Außenministerin Kneissl bereits am 2. Mai
2018 rechtswirksam unterzeichnet wurde und bereits in Kraft ist.
Diese von 26 afrikanischen Staaten und 27 EU-Staaten inkl. Österreich
mitgetragene „Deklaration“ mit weitreichenden Aktionsprogrammen wurde
den österreichischen Bürgern bis heute nicht bekanntgegeben! Von der
Regierung aus Steuergeldern zusätzlich zur ohnehin exorbitanten
Parteienförderung bezahlte ganzseitige Inserate finden sich fast
täglich in den sogenannten „unabhängigen“ Medien. Da wäre doch Platz
genug für Informationen auch über derartige internationale
Vereinbarungen gewesen! Siehe: [https://bit.ly/2FSDXt8]
(https://bit.ly/2FSDXt8)

Laut einem uns vorliegenden offiziellen Schreiben des
Außenministeriums denkt die Regierung dzt. nicht daran, diese
„Deklaration'“ zu widerrufen, obwohl sie zur gleichen – nämlich alle
Grenzen öffnenden – Migrationspolitik führt wie der
UNO-Migrationspakt.

Inge Rauscher abschließend: „Zurückzuweisen von allen denkenden
Menschen ist die neueste täuschende Ausrede, daß solche
internationale Abkommen – egal ob als Pakte, Deklarationen oder wie
immer bezeichnet – rechtlich unverbindlich seien, sogenanntes „soft
law.“ Politisch bindend sind sie dennoch! Diese Tarnbegriffe dienen
nur dazu, die bei Staatsverträgen – die sie in Wahrheit sind – gemäß
Völkerrecht vorgeschriebene Ratifizierung durch nationale Parlamente
und Volksabstimmungen zu umgehen. Deshalb ist die österreichische
Bundesregierung aufgefordert, sowohl die Zustimmung zum
UNO-Flüchtlings-Pakt als auch zur EU-Afrika-Migrations-Deklaration
noch vor dem 11./12. Dezember 2018 eindeutig und unmißverständlich
gegenüber der UNO und der EU zu widerrufen, andernfalls die groß
hinausposaunte Nicht-Zustimmung zum UNO-Migrations-Pakt in der Praxis
wirkungslos wäre.“

Ergänzend dazu Prof. Heinrich Wohlmeyer: „Als Alternative sollte die
österreichische Bundesregierung auf eine Reform der Genfer
Flüchtlingskonvention hinwirken, wie sie von unabhängigen Experten
schon länger gefordert wird, z.B. im „Wiener Memorandum von 2015“,
siehe: [https://bit.ly/2FFz4DF] (https://bit.ly/2FFz4DF)

Zwtl.: Überparteiliches EU-Austritts-Personenkomitee:

Inge Rauscher/Initiative Heimat & Umwelt, Helmut Schramm, Renate
Zittmayr, Mag. Markus Lechner, Dr. Franz-Joseph Plank, Hon.Univ.Prof.
Dr. Heinrich Wohlmeyer.

Inge Rauscher, Tel. 02242/70516 oder 0664/4251935, ihu@a1.net
Prof. Wohlmeyer, Tel. 02762/53173, h.wohlmeyer@aon.at
www.jazumoexit.at

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