Verfahrensrelevante Unterlagen zum Planentwurf Nr. 8197 wurden dem Widmungsverfahren in Ottakring bislang nicht zugrunde gelegt

Keine Zustimmung von Seiten der FPÖ, ÖVP und NEOS im Wiener Gemeinderat

Wien (OTS) – „Mit Bezug auf die mehrheitlich von den Anrainern
abgelehnte drohende Flächenumwidmung des Areals Gallitzinstraße 1,
1A, 3, 8-16 in 1160 Wien, welche am 20. November 2018 im Bauausschuss
Ottakrings, als auch am 22. November 2018 in der
Bezirksvertretungssitzung Ottakrings von Rot und Grün beschlossen
wurde, wird es im Wiener Gemeinderat seitens der Opposition keine
Zustimmung geben“, so Klubobmann der FPÖ Wien, Toni Mahdalik.

Gegen die geplante Änderung des Flächenwidmungs- und
Bebauungsplanes bestehen in mehrfacher Hinsicht tiefgreifende
rechtliche Bedenken, wie ein Rechtsgutachten einer renommierten
Anwaltskanzlei aufzeigt. Laut ÖVP Wien Klubobfrau Elisabeth Olischar
„liegen verfahrensrelevante Gutachten nicht vor, deren Erkenntnisse
wurden demnach auch nicht in den „Rotdruck“ eingearbeitet. Rund 1.000
Stellungnahmen, deren Bedenken und Kommentare, von Bürgerinnen und
Bürger wurden ebenso nicht berücksichtigt.“

Klubobmann Toni Mahdalik von der FPÖ erkennt in der Causa
gleichheitswidrige Bevorzugung einzelner Plangebietseigentümer (bzw.
– verfügungsberechtigte) durch „besonders günstige Bebauung“, sowie
sachlich nicht gerechtfertigte und auf das Projekt zugeschnittene
„Anlasswidmung“. „Verfahrensfehlerhafte Erhebung und fehlende
Abwägung von „wichtigen Rücksichten“ im Sinne des § 1 Abs. 4
Bauordnung für Wien (WBO) prägen das Umwidmungsverfahren genauso wie
ein drohender Eingriff in die Umwelt, in den Artenschutz und den
UNESCO Biosphärenpark Wienerwald“, so Mahdalik.

NEOS-Umweltsprecherin Mag. Bettina Emmerling hält daher fest: „Der
Planentwurf Nr. 8197 ist auf jeden Fall aus diesen Gründen weder
beschlussreif noch beschlussfähig. Einer solchen Flächenwidmung
(rechtliche Verordnung) würde die Aufhebung durch den
Verfassungsgerichtshof drohen.“ Bei Entscheidung trotz Kenntnis der
rechtlichen Einschätzung wären darüber hinausgehende
haftungsrechtliche und individuelle rechtliche Konsequenzen
vorstellbar. „JA zu Wohnraumschaffung im Einklang mit der Natur, NEIN
zu rechtlich bedenklichen Planentwürfen für standortfremde
Riesenprojekte mit ʼAnlasswidmungʼ“.

FPÖ, ÖVP und NEOS fordern, Abstand von einer nicht
entscheidungsreifen Flächenwidmung zu nehmen – somit Abbruch des
Verfahrens, „zurück an den Start“ im Flächenwidmungs- und
Bebauungsverfahren mit gemeinsamer Neuerarbeitung mit den Bürgerinnen
und Bürgern. „Die Bürgerinitiative hat konstruktive Vorschläge zu
einer ortsverträglichen Bebauung gemacht – diese und die rund 1000
Stellungnahmen zum „Rotdruck“ müssen berücksichtigt werden. Die
Veröffentlichung und größtmögliche Berücksichtigung des Mitte
September 2018 beauftragten und für Mitte November 2018 zur
Publikation in Aussicht gestellten Umweltgutachtens in einem neu zu
entwickelnden Flächenwidmungs- und Bebauungsplans muss erfolgen.
Redimensionierung des Projektes auf ein standort- und
umweltverträgliches Ausmaß („weniger, niedriger, lockerer“) –
Bauklasse I mit max. 25% Flächenverdichtung statt mehrheitlich
Bauklasse III mit bis zu 70% Flächenverdichtung und Abhaltung einer
Bürgerversammlung im Jahr 2019 als große Diskussionsplattform für
alle Ottakringerinnen und Ottakringer basierend auf einer komplett
neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplanung“, fordern die Vertreter
der drei Parteien.

Mit dem von der Bürgerinitiative „ProWilhelminenberg2030“
präsentierten Kompromissentwurf „Garten Liebhartstal – die Quelle
Ottakrings“, der auch Inhalte des Stadtentwicklungsplans 2025 und die
Notwendigkeit der Errichtung von geförderten Wohnungen
berücksichtigt, steht eine Diskussionsgrundlage für eine sorgfältig
erarbeitete und standortverträgliche Schaffung von Wohnraum im
Einklang mit der Natur zur Verfügung
([https://prowilhelminenberg.at/alternative-]
(https://prowilhelminenberg.at/alternative-nutzungsmoeglichkeiten/)
[nutzungsmoeglichkeiten/]
(https://prowilhelminenberg.at/alternative-nutzungsmoeglichkeiten/)).
(Schluss) akra

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