
LHStv. Schnabl informierte zu Konsumentenschutz und Kontrolltätigkeiten
„Die Risiken beim Einkauf sind besonders in der Vorweihnachtszeit vielfältig“
St. Pölten (OTS/NLK) – Über Konsumentenschutz und Kontrolltätigkeiten
informierten heute bei einer Pressekonferenz in St. Pölten
LH-Stellvertreter Franz Schnabl, Sandra Nowak vom Verein „Pro
Konsument“ und Walter Mittendorfer von der Abteilung
Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelkontrolle beim Amt der NÖ
Landesregierung.
„Die Zeit des Schenkens steht wieder ins Haus. Der Weihnachtseinkauf
findet online, telefonisch oder zu Fuß statt. In diesem Zusammenhang
gibt es viele Risiken und Tücken. Unterstützung kommt für die
Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher vom Verein ‚Pro
Konsument‘“, sagte Schnabl. „Zudem unterstützt die
Lebensmittelkontrolle des Landes sicheres Einkaufen durch ihre
Schwerpunktkontrollen. Dafür gebührt den Kontrollorganen ein
herzliches Dankeschön für ihre akribische Arbeit, die es ermöglicht,
gesundheitsschädliche Produkte aus dem Verkehr zu ziehen,“ so
Schnabl. Für die Konsumentinnen und Konsumenten werde es immer
wichtiger, bewusst und nachhaltig zu kaufen – Plastik und übermäßiges
Verpackungsmaterial zu vermeiden, fair Produziertes und Regionales zu
bevorzugen, hielt der LH-Stellvertreter fest.
Walter Mittendorfer von der Abteilung Veterinärangelegenheiten und
Lebensmittelkontrolle informierte über Schwerpunkt-Kontrollen
bezüglich Spielzeug: „Während bei den Prüfungen im Jahr 2017
hauptsächlich Unzulänglichkeiten bei der Erstellung der
Konformitätserklärung festgestellt wurden, mussten 2018 gleich
mehrere Aspekte aufgezeigt werden, die die Gesundheit des
Verbrauchers bzw. Anwenders gefährden können. Gerade Fernost-Produkte
wurden in der vergangenen Prüfperiode überdurchschnittlich
beanstandet und mussten aus dem Verkehr gezogen werden“. Unter
anderem seien verbotene Weichmacher, formelle Mängel und das
Überschreiten der Schalldruckpegelgrenzwerte bei akustischen
Spielzeugen beanstandet worden, führte er aus.
Sandra Nowak vom Verein „Pro Konsument“ hielt fest: „Das Internet,
das es uns ermöglicht, bequem von der Couch zu bestellen, beherbergt
auch sehr viele unseriöse Anbieter, die den vermeintlich stressfreien
Kauf zum Ärgernis werden lassen. Das österreichische
E-Commerce-Gütezeichen schützt aber wirksam. Zudem gilt es stets
darauf zu achten, beim Bezahlvorgang eine sichere und verschlüsselte
Internetverbindung zu nutzen, bei allzu gut klingenden Angeboten
hellhörig zu werden und Kontoauszüge und Kreditkartenabrechnungen
regelmäßig zu prüfen, um auf etwaige unautorisierte Abbuchungen
rechtzeitig reagieren zu können“, meinte Sandra Nowak. Mittlerweile
werde jedes siebente Geschenk online-gekauft. Bei Online-Verträgen
sei manchmal ein kostenloser Rücktritt innerhalb von 14 Tagen ohne
Angabe von Gründen möglich, so Nowak. In den Geschäften hingegen gebe
es kein gesetzliches Recht auf einen Umtausch, sagte sie. „Allerdings
gewähren viele Shops die Möglichkeit eines Umtausches im Rahmen der
Kundenfreundlichkeit gegen Vorlage des Kassenbons.“
Nähere Informationen beim Büro LHStv. Schnabl unter 0699/13 03 11 66,
Anton M. Feilinger, E-Mail anton.feilinger@lhstv-schnabl.at.
Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
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Ing. Mag. Johannes Seiter
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