Wöginger/Rosenkranz ad Sozialversicherungsreform: Abänderungsantrag sorgt für Klarheit

Missverständliche Formulierung betreffend Vorbereitungshandlungen wird klargestellt – Reform der Sozialversicherungen im Sinne der Patientinnen und Patienten

Wien (OTS) – „Die Sozialversicherungsreform ist im Sinne der
Patientinnen und Patienten effizient und rasch umzusetzen. Um das zu
gewährleisten, wird jene Formulierung, welche die
Vorbereitungshandlungen für die Reform beinhaltet und offensichtlich
zu Sorgen betreffend der Verfassungsmäßigkeit geführt hat,
klargestellt“, betonen die Klubobleute der Volkspartei und der FPÖ,
August Wöginger und Walter Rosenkranz. Ein entsprechender
Abänderungsantrag sei den Oppositionsparteien bereits übermittelt
worden.

Der Abänderungsantrag werde im Rahmen des morgigen Sozialausschusses
eingebracht, so Wöginger und Rosenkranz weiter. Eine generelle
Ermächtigung zu Vorbereitungshandlungen sei zu keinem Zeitpunkt
beabsichtigt gewesen. Vielmehr sei es um die Meldung der Anzahl der
Versicherten in den jeweiligen Versicherungsträgern gegangen – dies
werde nun nochmals klargestellt. Die Forderungen von SPÖ und Neos,
die Bundespräsident Van der Bellen zu einer – ohnehin fragwürdigen –
materiellen Gesetzesprüfung aufgefordert hatten, und den
Verfassungsgerichtshof befassen wollen, seien somit obsolet. Die
Klubobleute von ÖVP und FPÖ abschließend: „Mit der Reform der
Sozialversicherungsträger vereinfachen wir das System, machen es
sparsamer, schlanker und effizienter und stellen das Wohl der
Patientinnen und Patienten in den Mittelpunkt. Das muss auch im Sinne
der Oppositionsparteien sein.“
(Schluss)

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