
BMI: Wichtige Gesetzesnovellen vor der Umsetzung
Mit Gesetzesnovellen zum Waffen-, Symbole-, Grenzkontroll-, Zivildienst- und NIS-Gesetz beschäftigt sich der Innenausschuss des Parlaments am heutigen Donnerstag, dem 29. November.
Wien (OTS) – Waffengesetz
In der Vergangenheit gingen Novellen zum Waffengesetz immer mehr
zulasten der österreichischen „Legalwaffenbesitzer“. Das hat sich
nun, soweit mit der EU-Richtlinie vertretbar, geändert. „Es ist
gelungen, die Waffengesetznovelle in seiner ausgewogenen
Ausgestaltung als gute Mischung zwischen dem Sicherheitsbedürfnis und
den einzelnen Freiheitsrechten der österreichischen Bevölkerung zu
gestalten“, sagt Innenminister Herbert Kickl (FPÖ).
Sportschützen, die zum ersten Mal als solche definiert werden,
Jäger, die ihrer Profession sicherer nachgehen können, und
Justizwachebeamte sowie Militärpolizei, denen – wie auch Polizisten –
generell ein Waffenpass ausgestellt werden, profitieren vom neuen
Waffengesetz.
Eine für die Sicherheit wesentliche Neuregelung beinhaltet der
Paragraf 11a. Darin ist ein Waffenverbot für bestimmte
Drittstaatsangehörige geregelt, darunter Asylwerber und
Asylberechtigte. Unter das Waffenverbot fallen auch Messer. Wenn also
ein Asylberechtigter ein Messer bei sich trägt, begeht er eine
Verwaltungsübertretung. Ihm droht eine Geldstrafe, bei
Nichteinbringung eine Haftstrafe.
Dieses generelle Waffenverbot (inklusive Hieb- und Stichwaffen)
wird mit dem Anstieg von Straftaten begründet, bei denen Hieb- oder
Stichwaffen verwendet wurden, insbesondere bei Delikten im Bereich
Leib und Leben. 2013 wurde nach 2733 Delikten gegen 2274
Tatverdächtige wegen des Einsatzes von Stich- und Hiebwaffen
ermittelt. Im Jahr 2017 stieg die Zahl der Delikte im Vergleich zu
2013 um 75 Prozent auf 4797 mit 4684 Tatverdächtigen.
An der Spitze der ausländischen Tatverdächtigen 2017 stehen
Staatsangehörige Afghanistans (356), der Türkei (217), Rumäniens
(144) und der Russischen Föderation (131). Auf diese Entwicklung
reagiert das Innenministerium nun mit dem notwendigen Verbot.
Symbolegesetz
Der politische Islam sowie der linke und rechte Extremismus haben
in Österreich keinen Platz. Deshalb weitet die Bundesregierung das
Verbot der Verwendung von extremistischen Symbolen deutlich aus. In
diesem Gesetz wird auch explizit darauf hingewiesen, dass Gesten
(Handzeichen), die den demokratischen Grundwerten widersprechen,
strafbar sind.
„Mit dem sogenannten Symbole-Gesetz solle eine Lücke geschlossen
werden“, sagt Innenminister Herbert Kickl (FPÖ). „Die Symbole und
Gesten der in der Novelle genannten Organisationen sind
verfassungsfeindlich und widersprechen unseren demokratischen
Grundwerten“, so Kickl weiter.
In Zukunft soll das Verbot Symbole folgender weiterer
Gruppierungen betreffen: der sunnitisch-islamistischen
Muslimbruderschaft, der rechtsextremen türkisch-nationalistischen
Grauen Wölfe, der separatistisch-marxistischen PKK, der
palästinensischen islamistischen Hamas, des militärischen Teils der
Hisbollah sowie der kroatischen faschistischen Ustascha-Bewegung.
Grenzkontrollgesetz
Behandelt wird im Innenausschuss auch ein Antrag auf eine Änderung
des Grenzkontrollgesetzes. Auch Verwaltungsbedienstete des
Innenministeriums und der Landespolizeidirektion sollen künftig für
Grenzkontrollen, vor allem am Flughafen Schwechat, eingesetzt werden.
Die neuen „Grenzkontrollassistenten“ werden eine entsprechende
Ausbildung durchlaufen. Dann dürfen sie die Rechtmäßigkeit der
Einreise prüfen und bei Minderjährigen, ob die Erziehungsberechtigten
mit der Ausreise einverstanden sind. Zudem obliegt ihnen die
Identitätsfeststellung durch Vergleich biometrischer Daten sowie die
Prüfung der Authentizität von Reisedokumenten.
Weiterführende Amtshandlungen – wie eine Zurückweisung oder
Festnahme – dürfen weiterhin nur Polizisten durchführen. Gibt es
Widerstand, müssen die Verwaltungsbeamten sich ebenfalls an die
Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes wenden. Ziel der Novelle
ist, dass Polizisten mehr Kapazitäten für andere polizeiliche
Tätigkeiten haben.
Die Notwendigkeit für die Ausbildung von Verwaltungsbediensteten
zu „Grenzkontrollassistenten“ besteht aufgrund der in den
vergangenen Jahren deutlich ansteigenden Passagierzahlen am Standort
Flughafen Schwechat, der zu einem Mehraufwand für die Polizei bei der
Grenzkontrolle führt.
Zivildienstgesetz
Eine Nachbesserung beim Krankenstand der Zivildiener, neue
Vorgaben für die Betreiber und Zivildiener sowie die Umsetzungen von
Empfehlungen des Rechnungshofes sind die wesentlichen Änderungen im
Zivildienstgesetz 1986, das in die Zuständigkeit von Staatssekretärin
Karoline Edtstadler (ÖVP) fällt.
Die bisherige Regelung, wonach eine vorzeitige Entlassung aus
gesundheitlichen Gründen nur bei einer durchgehenden
Dienstunfähigkeit von 18 Tagen möglich ist, hat in der Praxis häufig
Kettenkrankenstände ausgelöst. Ist der Zivildienstleistende innerhalb
dieses 18-Tage-Zeitraums nur einen Tag in der Einrichtung, beginnt
die 18-Tage-Frist von Neuem zu laufen. Damit wird es künftig vorbei
sein.
Der neue Modus sieht vor, dass jeder Zivildienstleistende in Summe
für 24 Kalendertage erkranken kann und – unabhängig davon, ob er
dazwischen wieder tageweise in der Einrichtung anwesend ist – bei
Erreichen dieser Dauer ex lege als vorzeitig aus dem Zivildienst
entlassen gilt. Als Ausnahme gilt, wenn der Krankenstand durch eine
Tätigkeit im Rahmen des Zivildiensts ausgelöst wurde.
Netz und Informationssystemsicherheitsgesetz (NISG)
Mit dem NIS-Gesetz werden erstmals einheitliche
Cybersicherheitsstandards für Unternehmen der kritischen
Infrastruktur sowie für Einrichtungen des Bundes geschaffen, die
durch die Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie nicht nur
österreich-, sondern europaweit gelten. Vor allem im Bereich der
kritischen Infrastruktur sind europaweit einheitliche
Sicherheitsstandards wichtig. Ein bestmöglicher Informationsaustausch
zwischen den Mitgliedsstaaten soll sichergestellt werden, um
koordinierte und länderübergreifende Angriffsmuster auf kritische
IT-Systeme möglichst früh erkennen und abwehren zu können.
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