Dieselgate – VW wegen „sittenwidriger Schädigung“ zu Schadenersatz verurteilt

Autokäuferin darf gebrauchten VW Passat zurückgeben. VW muss Kaufpreis abzüglich Nutzungsentgelt ersetzen.

Wien/Halle (OTS) – Das LG Halle hat am 15.11.2018 (AZ 5 O 114/18)
einer Autokäuferin Recht gegeben, die VW direkt in Deutschland
geklagt hatte. Diese erwarb 2011 für € 20.235 einen gebrauchten VW
Passat, den der Sohn dann in Österreich verwendete. Später erfuhr
sie, vom „VW-Skandal“ betroffen zu sein. 2018 schrieb ihr die
Behörde, das KfZ habe eine unzulässige Abschalteinrichtung und daraus
resultierend keine gültige Typgenehmigung mehr.

Die Käuferin klagte VW über die österreichische Kanzlei LEGAL
CHAMBERS Kainz. Das LG Halle bestätigte einen Schadenersatzanspruch
wegen sittenwidriger Schädigung: „Es lag also eine bewusste Täuschung
der Aufsichtsbehörden einerseits und der Verbraucher andererseits
vor, um die entsprechende Typengenehmigungen für die Fahrzeuge zu
erhalten und diese dann so in Verkehr bringen zu können, um dadurch
entsprechende Vertragsschlüsse der Händler mit Kunden herbeiführen zu
können.“ Der Schaden liegt im bezahlten Kaufpreis. Die Klägerin muss
sich einen Nutzungsersatz iHv. € 10.149,14 anrechnen lassen.

Das Urteil sei richtungsweisend, so Anwalt Kainz, da es gegen den
Hersteller gehe: „Dies hat den Vorteil, dass längere
Verjährungsfristen laufen und ein aufwendiges Beweisverfahren erspart
bleibt.“ Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

LCK, Tel.: 018906628

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