
Becher: Die Mieten müssen runter, Maklergebühren sollen die Vermieter bezahlen
SPÖ-Konzept für leistbares Wohnen rasch umsetzen
Wien (OTS/SK) – SPÖ-Wohnbausprecherin Ruth Becher drängt wie ihre
Parteivorsitzende Pamela Rendi-Wagner darauf, dass das SPÖ-Konzept
für leistbares Wohnen rasch umgesetzt wird. „Die Mieten müssen
runter, die Maklergebühren sollen die Vermieter bezahlen“, fordert
Becher. Die Politik darf nicht dabei zuschauen, wie Wohnen, getrieben
durch ausufernde Spekulation, immer teurer wird. Der Regierung wirft
Becher vor, dass deren Pläne aus dem Regierungsprogramm das Wohnen
noch viel teurer machen würden, durch Verschlechterungen im Mietrecht
und Eingriffe im sozialen Wohnbau. ****
Das SPÖ-Konzept sieht vor, dass die Mehrwertsteuer auf Mieten
gestrichen wird. Damit ersparen sich die Mieterinnen und Mieter auf
einen Schlag zehn Prozent der Kosten. Becher betont, wie wichtig
diese Sofortmaßnahme ist, weil der Aufwand fürs Wohnen vor allem im
privaten Wohnbau extrem gestiegen ist.
Die SPÖ will die Streichung der Mehrwertsteuer auf Mieten als eine
echte Steuerbefreiung ausgestalten; damit ist sichergestellt, dass
der Vorsteuerabzug bei der Errichtung und Sanierung von Wohnungen
erhalten bleibt.
Außerdem sollen die Maklergebühren von dem getragen werden, der
den Makler beauftragt. Das ist, wie Becher erläutert, in aller Regel
der Vermieter.
Zwtl: Mietzinsobergrenzen und weitere Verbesserungen im Mietrecht
Außerdem drängt die SPÖ auf weitreichende Verbesserungen im
Mietrecht. Becher hat den Vorschlag für ein neues Mietrechtsgesetz
federführend ausgearbeitet. Zentrale Punkte dabei: Eine klare
Mietzinsobergrenze, eindeutige gesetzliche Regelungen für Zuschläge
und Abschläge und eine Begrenzung der möglichen Zuschläge; befristete
Mietverträge sollen deutlich eingeschränkt werden und mit höheren
Abschlägen versehen werden.
Und besonders wichtig: Das Mietrecht soll für alle Mietwohnungen
gelten, die gewinnorientiert vermietet werden dürfen. Das heißt, dass
Wohnungen, die heute nicht dem MRG unterliegen (also insb.
Nachkriegsbauten) ins MRG kommen. Für neu errichtete Wohnungen soll
das nach einer Refinanzierungsphase von 20 Jahren der Fall sein, in
der eine reine Marktmiete erzielt werden darf. (Schluss) up/wf/gd
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