Umweltdachverband zum Standortentwicklungsgesetz NEU: Geplanter Übertragungsmechanismus ist verfassungswidrig!

– Gesetzesbegutachtungsfrist endet am 6.12.: UWD übt in Stellungnahme scharfe Kritik

Wien (OTS) – * Appell an BM Schramböck: Gesetzesentwurf verwerfen, Dialog zu
Verfahrensbeschleunigung und Bürokratieabbau starten


Das Standortentwicklungsgesetz NEU ist verfassungswidrig. Zu diesem
Ergebnis kommt der Umweltdachverband in seiner Stellungnahme im
Rahmen der – ungewöhnlich kurzen – Begutachtungsfrist an das
Parlament. Im Fokus der Kritik steht der geplante
„Übertragungsmechanismus“ von der
Umweltverträglichkeitsprüfungsbehörde (UVP-Behörde) zum
Bundesverwaltungsgericht. Dieser sieht vor, dass unerledigte
UVP-Verfahren binnen einer Frist von einem Jahr standardmäßig per
Säumnisbeschwerde an das Bundesverwaltungsgericht übertragen werden
können – selbst dann, wenn die Verfahren ordnungsgemäß geführt werden
und der Grund der Verzögerung nicht bei der UVP-Behörde liegt.
„Dieses mit dem Standortentwicklungsgesetz nun vorgesehene besondere
Verfahrensrecht bedeutet einen Eingriff in den Kompetenztatbestand
gemäß Art. 11 Abs. 2 der Österreichischen Bundesverfassung und
beschneidet die Entscheidungskompetenz der UVP-Behörden. Wir
befürchten, dass damit das verfassungsrechtlich grundgelegte Recht
auf den gesetzlichen Richter verletzt wird, welches für
Rechtsstreitigkeiten und Prozesse die Zuständigkeit von Gericht und
Richter bereits im Vorhinein fixiert. Dieses Prozedere ist
wesentlicher Garant für faire Verfahren, wie sie auch die Europäische
Menschenrechtskonvention verlangt“, sagt Franz Maier, Präsident des
Umweltdachverbandes. Der Umweltdachverband fordert Bundesministerin
Schramböck und den Wirtschaftsausschuss im Parlament daher auf, den
untauglichen Gesetzesvorschlag zurückzustellen, um weitere
Verfahrensverzögerungen durch die entstehende Rechtsunsicherheit zu
vermeiden.

Verwaltungsaufblähung und massive Beschneidung der
Mitwirkungsrechte
Abgesehen von den schwerwiegenden rechtlichen Bedenken kritisiert der
Umweltdachverband die mit dem Standortentwicklungsgesetz vorgesehene
Verwaltungszunahme, die jedweden Bekenntnissen zu Bürokratieabbau und
effizienteren Verfahren zuwider laufen. „Um Projekte fachlich
abarbeiten zu können, müsste im Bundesverwaltungsgericht eine
Parallelstruktur – ein Sachverständigenapparat – zu den UVP-Behörden
erster Instanz neu installiert werden und stark in den Aufbau von
Personalressourcen investiert werden. Darüber hinaus ist vorgesehen,
im Wirtschaftsministerium eine Verwaltungseinheit, einen
Standortbeirat und einen Standortanwalt einzurichten, welche über die
„Standortrelevanz“ künftiger Bewilligungsprojekte entscheiden sollen.
Und auch die vorgesehene „Standort-Entwicklungs-Vorhaben-Verordnung“
würde weiteren beträchtlichen bürokratischen und finanziellen
Zusatzaufwand verursachen. Diese unnötige Postenbeschaffung und
Verwaltungsaufblähung lehnen wir dezidiert ab. Ebenso weisen wir die
geplante Kostenüberwälzung für „schuldhaft“ verspätete Einwendungen
als Einschüchterungsversuch gegen mitwirkende Bürgerinitiativen und
NGOs zurück. Gleiches gilt für Redezeitbeschränkungen und für die
Unzulässigkeit ergänzenden Beschwerdevorbringens, welche eine weitere
massive Beschneidung der Mitwirkungsrechte der Zivilgesellschaft
darstellt. Wir appellieren neuerlich an die Wirtschaftsministerin,
einen Dialog auf Basis von Fakten und Daten zu einer, auch von
Umweltorganisationen angestrebten, Beschleunigung von
Entscheidungsprozessen zu starten, ohne dass dabei umwelt- oder
verfassungsrechtliche Standards verletzt werden und neue
Verwaltungskörper aufgebaut werden“, so Maier abschließend.

Umweltdachverband
Mag.a Karin Hartmeyer, Öffentlichkeitsarbeit Umweltdachverband, Tel. 01/40 113-49,
E-Mail: karin.hartmeyer@umweltdachverband.at, http://www.umweltdachverband.at

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