
Vom Chef einfach vor die Tür gesetzt – Arbeiterkammer erkämpfte 2.300 Euro für eine Angestellte
Linz (OTS) – Weil sie sich weigerte, eine Vereinbarung zur Rückerstattung der
Ausbildungskosten von 500 Euro zu unterschreiben, wurde eine
Angestellte aus dem Bezirk Steyr-Land von ihrem Chef einfach nach
Hause geschickt – mit den Worten „sie brauche gar nicht mehr
wiederzukommen“. Die Arbeiterkammer verhalf der Frau zu ihrem
restlichen Gehalt und allen ihr noch zustehenden
Beendigungsansprüchen.
Die Buchhaltungssoftware in der Firma war umgestellt worden, eine
Angestellte sollte auf Wunsch des Chefs deshalb einen EDV-Kurs
machen. Am Morgen des ersten Kurstages wurde die Frau ins Chefbüro
bestellt: Sie solle einen Ausbildungskostenrückersatz über 500 Euro
unterschreiben. Die Frau weigerte sich, worauf ihr der Chef
mitteilte, sie brauche gar nicht mehr zu kommen. Das
Arbeitsverhältnis war damit von Firmenseite aufgelöst. Offen blieben
aber die ordnungsgemäße Zahlung des Gehaltes und aller
Beendigungsansprüche. Darauf wartete die Frau vergeblich.
Sie wandte sich an die Arbeiterkammer Steyr. Dort stellten die
Experten/-innen fest, dass die Kündigung fristwidrig war, weil die
Probezeit – anders als vom Firmenchef bei der Gebietskrankenkasse
angegeben – schon vorbei war. Die Kündigungsfrist hätte jedenfalls
eingehalten werden müssen.
Die AK wandte sich per Brief an die Firma und forderte für die
Frau das noch offene Gehalt bis zum letzten Arbeitstag ein, alle
anteiligen Sonderzahlungen, die Urlaubsersatzleistung sowie die
Kündigungsentschädigung, die der Frau wegen der rechtswidrigen
Auflösung ihres Arbeitsverhältnisses zustand. Daraufhin überwies die
Firma zwar Geld an ihre ehemalige Mitarbeiterin – allerdings einen
völlig unnachvollziehbaren Betrag, der viel zu niedrig war.
Die Arbeiterkammer reichte Klage gegen die Firma ein, es kam zum
Gerichtsverfahren. Dabei stellte sich heraus, dass weder ein
Arbeitsvertrag noch ein Dienstzettel existierten, sodass bei Gericht
erst einmal eruiert werden musste, welches Monatsgehalt der
Angestellten eigentlich zugestanden wäre. Die Rede wäre immer nur
sehr vage von einem „ungefähren Bruttogehalt gewesen“, berichtete die
Betroffene vor Gericht. Da sie bereits ein neues Jobangebot hatte und
die Angelegenheit nicht noch länger hinauszögern wollte, stimmte die
Frau einem gerichtlichen Vergleich zu: Sie erhielt knapp 2.300 Euro
Nachzahlung.
AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer: „Dieser Fall zeigt leider
wieder einmal sehr deutlich, wie es um die Wertschätzung mancher
Unternehmer gegenüber ihren Beschäftigten bestellt ist. Eine
Mitarbeiterin bei der ersten Gelegenheit vor die Tür zu setzen, weil
sie nicht bereit ist, irgendwelche dubiosen Abmachungen zu
unterschreiben, ist wirklich letztklassig. So geht man mit Menschen
nicht um!“
Der Rat an alle Arbeitnehmer/-innen: bei etwaigen Unklarheiten und
offenen Fragen zu ihrem Recht am Arbeitsplatz umgehend mit der
Arbeiterkammer Kontakt aufnehmen! „Wir beraten und vertreten unsere
Mitglieder rasch, kompetent und kostenlos“, so Kalliauer. Der
AK-Rechtsschutz ist erreichbar unter der Telefonnummer 050/6906-1
oder per E-Mail unter <a>rechtsschutz@akooe.at</a>
Arbeiterkammer Oberösterreich
Dir.-Stv.in Andrea Heimberger, MSc
Leitung Kommunikation
+43 (0)664/82 37 988
andrea.heimberger@akooe.at
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