Tag der Menschenrechte: Monitoringausschuss fordert Inklusion von Menschen mit Behinderungen

Vor 70 Jahren wurde die Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verkündet. Die Lebensrealitäten von Menschen mit Behinderungen entsprechen noch immer nicht ihren Rechten

Wien (OTS) – Menschen mit Behinderungen waren in der Deklaration
nicht erwähnt. Erst die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) bezog
die bestehenden Menschenrechte auch explizit auf Menschen mit
Behinderungen. Seit ihrer Verabschiedung im Jahr 2006 ratifizierten
177 Nationen die UN-BRK – Österreich vor zehn Jahren unter
Erfüllungsvorbehalt. Das Ziel, die konsequente Umsetzung der
formulierten Rechte von Menschen mit Behinderungen, liegt damit immer
noch in weiter Ferne.

Über 1,4 Millionen Menschen der österreichischen Gesamtbevölkerung
haben Behinderungen. „Themen, die Menschen mit Behinderungen
beschäftigen, sind also keine Randgruppenthemen. Dennoch werden sie
kaum öffentlich wahrgenommen“, stellt Christine Steger, Vorsitzende
des [Unabhängigen Monitoringausschusses]
(https://monitoringausschuss.at/), fest.

Auch 10 Jahre nach der Unterzeichnung der Konvention herrscht in
Österreich oftmals ein defizitorientiertes Verständnis von
Behinderungen, das die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit
Behinderungen in allen Teilen des Lebens blockiert.

Menschen mit Behinderungen sind in den Wirkungsbereichen von
Politik, Wirtschaft und Medien stark unterrepräsentiert. Auch der
umfassende Zugang zu Bildung und Arbeit ist nicht gegeben. Die
Arbeitslosenrate, die seit 10 Jahren nicht mehr so hoch war, ist
höchst alarmierend. Die Zahl der arbeitsuchenden Menschen mit
Behinderungen ist zwar gesunken, wobei als Ursache die allgemeine
Entwicklung des Arbeitsmarktes auszumachen ist, von der Menschen mit
Behinderungen kaum profitieren: „Viele Menschen mit Behinderungen
haben nicht einmal in der Theorie Zugang zum Arbeitsmarkt, da sie
bereits als ,arbeitsunfähig‘ klassifiziert wurden. Das widerspricht
ganz klar den formulierten Rechten der UN-BRK.“, weiß Steger.
Insbesondere Menschen mit Lernschwierigkeiten würden strukturell von
ihrem Recht auf Bildung und sozialversicherter Arbeit ausgeschlossen
werden.

Die Partizipation von Menschen mit Behinderungen ist bei
Gesetzgebungsprozessen nur sporadisch gegeben. Der Grundsatz der
Selbstbestimmt-Leben-Bewegung – „nichts über uns, ohne uns“ – wird
bis heute nicht flächendeckend anerkannt. „Menschen mit Behinderungen
steht Rechtssicherheit zu. Die Postleitzahl darf nicht über die
Lebensqualität entscheiden oder darüber, wie gut der Zugang zu
Menschenrechten ist. Überall in Österreich sind Voraussetzungen zu
schaffen, unter denen Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes
Leben führen können.“, so Steger.

Um vollständige Inklusion zu erreichen, müsse auch die Regierung
ihre Aufgabe der Bewusstseinsbildung für die Lebensrealitäten und
Rechte von Menschen mit Behinderungen wahrnehmen. Spendenaktionen wie
„Licht ins Dunkel“, die Menschen mit Behinderungen als bedürftige
Almosenempfänger*innen darstellen, dominieren die öffentliche
Wahrnehmung. „,Licht ins Dunkel‘ vermittelt Bilder, die uns zeigen,
dass es nach wie vor kein Verständnis für Menschen mit Behinderungen
als Träger*innen von Rechten gibt“, betont Steger. „Menschen mit
Behinderungen fragen und ihnen dann auch zuhören, sie einbeziehen,
sie anstellen, sie versichern und bezahlen: Das wären erste Schritte
zu einem umfassenden Verständnis von Menschen mit Behinderungen als
Träger*innen von Rechten.“

Der Monitoring-Ausschuss ist ein unabhängiger Ausschuss, der die
Einhaltung der Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen durch
die öffentliche Verwaltung überwacht. Er bezieht sich dabei auf die
UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.

Büro des Unabhängigen Monitoringausschusses
buero@monitoringausschuss.at, www.monitoringausschuss.at
0043 664 2898602

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