
Nationalrat beschließt Verbot von Hieb- und Stichwaffen fürAsylwerberInnen
ÖVP, FPÖ, SPÖ und NEOS stimmen für Novelle des Waffengesetzes
Wien (PK) – Mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ, SPÖ und den NEOS hat das
neue Waffengesetz heute den Nationalrat passiert. Mit der Novelle,
die auf der Umsetzung einer EU-Richtlinie basiert, kommt das Verbot
für Asylwerbende und Drittsstaatsangehörige, Hieb- und Stichwaffen
wie Messer bei sich zu führen. Zudem wird Justizwachebeamten und
Militärpolizisten analog zu Exekutivbeamten ermöglicht, auch in der
Freizeit Waffen zu tragen. Mitbeschlossen wurde zudem eine
Verschärfung der Verlässlichkeitsprüfung gemäß Polizeilichem
Staatsschutzgesetz. Anlass war der Fall eines Security-Mitarbeiters
mit Verbindungen zu rechtsextremen Szenen im
BVT-Untersuchungsausschuss.
Innenminister Herbert Kickl meinte in der Nationalratsdebatte, dass
mit der Novelle ein goldener Mittelweg in einer schwierigen Materie
gefunden worden sei. Jedem/Jeder BürgerIn müsse zugestanden werden,
auf Basis klarer Regeln von seinem Recht Gebrauch zu machen, eine
Waffe zu besitzen, ohne gleichzeitig in ein halbkriminelles Eck
gestellt zu werden. „Waffenbesitz ist nichts, bei dem man Menschen
auch nur in die Nähe eines Verdachts des Missbrauchs bringen soll“,
so Kickl. Die Ausweitung der Erlaubnis für Justizwachebeamte, auch in
ihrer Freizeit Waffen tragen zu dürfen, kommentierte der
Innenminister damit, dass Gleiches nun gleich behandelt werde. In
Zusammenhang mit dem Verbot von Hieb- und Stichwaffen für
AsylwerberInnen und Drittstaatsangehörigen verwies Kickl auf Fälle
von Angriffen in den letzten Wochen. Es handle sich demnach um keine
Ad-hoc-Aktion oder populistische Reaktion. Er könne mit dem Vorwurf
der Diskriminierung gut leben, solange es mit dieser Maßnahme
gelinge, die Sicherheit der österreichischen Bevölkerung wieder um
ein Stück zu erhöhen.
JETZT spricht sich für ein waffenfreies Österreich aus
Ein Plädoyer für ein waffenfreies Österreich hielt JETZT-Abgeordnete
Alma Zadić, die die Ablehnung ihrer Partei damit begründete, dass das
neue Waffengesetz an den entscheidenden Stellen in die falsche
Richtung gehe. Etwa sieht sie die Ausweitung des Personenkreises, der
Waffen beispielsweise beim Spazierengehen mit sich tragen dürfe,
höchst problematisch. „Ich strebe eine waffenfreie Gesellschaft an
und widersetze mich daher entschieden gegen jegliche Ausweitung des
Waffentragens“, so Zadić. Sie sei der Meinung, dass mehr Waffen eine
Gesellschaft nie sicherer, sondern potenziell unsicherer machen
würden.
Die Ansicht, dass Waffen nur bei der Exekutive und in Ausübung des
Gewaltmonopols des Staates mit sich geführt werden sollten, sei
kurzsichtig, meinte dazu Werner Herbert (FPÖ). Es brauche einen
geordneten Umgang beim Erwerb und Besitz von Waffen, dieser Anspruch
spiegle sich im neuen Waffengesetz eindeutig wider. Die meisten
Gewaltdelikte, die jährlich anfallen, würden nicht mit Schusswaffen
passieren, sondern mit anderen Gebrauchsgegenständen wie einem
Küchenmesser oder illegal erworbenen Waffen. Üblicherweise seien
WaffenbesitzerInnen, die legal Waffen erwerben, umsichtig und
besorgt. Die Novelle sei demnach ein wichtiger und wertvoller
Beitrag, durch den die missbräuchliche Verwendung von Waffen im
Alltagsbereich eingedämmt werde.
„Ihre Träume und Wünsche spielt es in der Realität nicht“, so auch
Hermann Gahr (ÖVP) an Zadićs Adresse. Das neue Waffengesetz sei ein
Mittelweg zwischen den Interessen von BesitzerInnen legaler Waffen
und der öffentlichen Sicherheit von BürgerInnen. Als sehr positiv
erachtet der Abgeordnete unter anderem das Verbot von Hieb- und
Stichwaffen für AsylwerberInnen, die Verschärfungen im Bereich der
halbautomatischen Schusswaffen sowie die erleichternden Bestimmungen
für JägerInnen.
Nur positiv äußerten sich auch seine Fraktionskollegen Karl Mahrer
und Johann Höfinger (beide ÖVP) Waffengesetz-Novelle. Damit seien
Maßnahmen gefunden worden, gegen Kriminalität vorzugehen, außerdem
habe man Verwaltungsvereinfachungen und die Unterstützung von
gefährdeten Berufsgruppen erreicht. Mit der Novelle würden zudem
Signale und Antworten auf bedauerliche Entwicklungen in den letzten
Jahren in Bezug auf Angriffe mit Hieb- und Stichwaffen gesetzt. „Das
ist der richtige Weg für ein sicheres Österreich“, so Mahrer.
Mit Verweis auf Messerattacken von AsylwerberInnen in Österreich
meinte Günther Kumpitsch (FPÖ), dass es zum Schutz „der eigenen
Bevölkerung“ wichtig gewesen sei, das Waffenverbot auf Asylwerbende
und Drittstaatenangehörige auszuweiten, zumal es sich dabei um die
Personengruppen handle, von denen das größte Gefahrenpotenzial
ausgehen würden. Mit der Novelle sei eine ausgewogene Mischung
zwischen dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung und den
Freiheitsrechten jeder Einzelnen bzw. jedes Einzelnen gelungen.
Ein Waffengesetz sollte so streng wie nötig sein aber auf keinen Fall
JägerInnen, Sportschützen oder Menschen, denen es gesetzmäßig
zusteht, eine Waffe zu besitzen, das Leben schwer machen, meinte
Hannes Amesbauer (FPÖ). Die EU-Richtlinie hält er für „nicht
besonders optimal“ und überschießend, da sie aus seiner Sicht am
eigentlichen Ziel der EU, nämlich der Bekämpfung des illegalen
Waffenhandels, vorbeigeht.
Angela Lueger und Maurice Androsch(beide SPÖ) begründeten ihre
Zustimmung unter anderem mit der strengeren Regelung für
halbautomatische Schusswaffen sowie den schärferen Melde- und
Anzeigepflichten zur besseren Nachverfolgung. Auch die eingezogene
Wartefrist bzw. Zehnjahressperre nach drei negativ absolvierten
psychologischen Gutachten seien positiv. Letztlich entscheidend für
das Ja ihrer Fraktion sei allerdings die Verschärfung der
Verlässlichkeitsprüfung gemäß Polizeilichem Staatsschutzgesetz,
„damit solche Dinge wie im BVT-Untersuchungsausschuss nie wieder
passieren können“, wie Lueger sagte. Der Vorfall im Ausschuss habe
gezeigt, dass es eine Gesetzeslücke gegeben habe, so Androsch. Ein
besonderes Augenmerk sollte die Regierung aus seiner Sicht weiterhin
auf den Bereich der illegalen Schusswaffen legen.
Stephanie Krisper (NEOS) kritisierte, dass mit der Umsetzung der
EU-Richtlinie Liberalisierungen in das Waffengesetz geschummelt
worden seien. Dennoch sehen die NEOS positive Aspekte in der Novelle
etwa in Zusammenhang mit den Verschärfungen bei waffenpsychologischen
Gutachten. Die Ausweitung der Trageerlaubnis für
JustizwachebeamtInnen und MilitärpolizistInnen sei nicht notwendig
und die Logik, dass jeder, der eine Dienstwaffe hat, damit auch
privat herumlaufen darf, nicht richtig, so Krisper. Ihre Fraktion
werde die Regierung im Zusammenhang mit einer künftigen weiteren
Liberalisierung von Waffen scharf beobachten.
Novelle des Waffengesetzes
Die bessere und systematische Rückverfolgung von Schusswaffen über
ihre gesamte Lebensdauer hinweg und Regelungen für halbautomatische
Schusswaffen mit hoher Magazinkapazität stehen im Mittelpunkt der
Umsetzung einer EU-Richtlinie im Waffengesetz. Darüber hinaus
beschäftigt sich die Novelle unter anderem mit großteils
erleichternden Bestimmungen für Jägerinnen und Jäger, die regelmäßig
die Jagd ausüben. Ihnen soll künftig bei der Jagd das Führen einer
Schusswaffe der Kategorie B (in der Regel Faustfeuerwaffen) mit einer
Jagdkarte und einer Waffenbesitzkarte erlaubt sein. Zudem sollen sie
Schalldämpfer verwenden dürfen, bei denen der Schuss zwar deutlich
hörbar ist, mit denen aber Gehörschäden vorgebeugt wird. Erstmals
wird der Begriff „Sportschützen“ definiert und die Rahmenbedingungen
des Schießsports werden geregelt. Drittstaatsangehörigen ohne
dauerhaftes Aufenthaltsrecht ist es derzeit verboten, Schusswaffen zu
führen – künftig soll dieses Verbot auf alle Waffen nach dem
Waffenrecht zutreffen. Darunter sollen dann auch beispielsweise
bestimmte Messer fallen. Bei PolizistInnen, die einen Waffenpass
beantragen, entfällt schon jetzt die Prüfung, ob ein Bedarf für das
Führen von Faustfeuerwaffen gegeben ist. Künftig sollen auch
JustizwachebeamtInnen und Angehörige der Militärpolizei in den Genuss
einer solchen Regelung kommen. (Fortsetzung Nationalrat) keg
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