
Nationalrat: Zivildienst für die Zukunft attraktiver gestalten
Zivildienstgesetz-Novelle bringt unter anderem Klarstellungen beim Krankenstand von Zivildienern
Wien (PK) – Einhelligkeit herrschte in der heutigen
Nationalratssitzung für eine Novelle des Zivildienstgesetzes. Sie
enthält neben einer Reduzierung von Bürokratie, die Erhaltung der
Attraktivität des Zivildienstes und verbesserte Steuerungs- und
Einflussmöglichkeiten des Bundes. Konkret werden Vorgesetzte von
Zivildienern künftig verpflichtet, alle drei Jahre ein spezielles,
computergestütztes Ausbildungsmodul zu absolvieren. Außerdem wird die
Möglichkeit geschaffen, einer Einrichtung die Anerkennung als
Zivildienstträger zu entziehen, wenn sie drei Jahre lang keinen
Zivildiener angefordert hat.
Zivildienst muss für die Zukunft sichergestellt werden
In der Debatte betonten die RednerInnen die Bedeutung des
Zivildienstes. Die jungen Menschen würden wichtige Arbeit für die
Allgemeinheit leisten, lautete der Tenor. Die vorliegende Novelle
leiste einen wichtigen Beitrag, um dieser Arbeit Rechnung zu tragen.
Dies gelte es, auch angesichts der rückgängigen Zahl an
Zivildienstleistenden, künftig fortzuführen, um diese wichtige Säule
Österreichs bestehen zu lassen, waren sich die Abgeordneten einig.
Mit der Novelle gehe es daher vor allem darum, den Zivildienst
attraktiver zu gestalten, unterstrich Werner Herbert (FPÖ). Er hob
positiv hervor, dass die Rechte und Pflichten von
Trägerorganisationen und Zivildienstleistenden geschärft sowie die
Qualitätsstandards im Zivildienst weiter verbessert werden. Zu dieser
Verbesserung tragen unter anderem die neuen Ausbildungsmodule bei,
strich etwa Konrad Antoni (SPÖ) an der Novelle hervor. Außerdem
würden die Institutionen nun besser kontrolliert werden können. Dies
ist Antoni insbesondere im Hinblick darauf ein Anliegen, dass
ZivildienerInnen nicht nur als günstige Arbeitskräfte zu verstehen
sind.
Die Bedeutung des Zivildienstes für die Entwicklung der
ZivildienerInnen nahm Gabriela Schwarz (ÖVP) in den Fokus. So
erhielten die jungen Menschen oftmals nicht nur eine Ausbildung, etwa
zu RettungssanitäterInnen, sondern würden auch ihre emotionale
Intelligenz und Teamfähigkeit ausbauen. Die Entwicklung des
Zivildienstes zeichnete Johann Rädler (ÖVP) nach. So hätten sich die
Zivildienstleistenden von „Wehrdienstverweigerern“ zu notwendigen
Stützen der Gesellschaft entwickelt. Die finanziellen
Unterstützungen, die die ZivildienerInnen erhielten, würden laut
Rädler auch den Wert ihrer Leistungen anerkennen. Dies sei besonders
wichtig, da seiner Ansicht nach die Bereitschaft zu freiwilligen
Leistungen in Österreich abnehme.
Edtstadler: Zivildienst ist eine Erfolgsgeschichte
Ähnlich wie Johann Rädler sprach Staatssekretärin Karoline Edtstadler
von einer „Erfolgsgeschichte des Zivildienstes“. Mit ihm würde ein
„Grundstein für die Freiwilligkeit aus der Mitte der Gesellschaft“
gelegt, für die Österreich in der EU als Vorbild diene. Die
Zivildienstgesetz-Novelle trage vor allem auch dem Rückgang der
ZivildienerInnen Rechnung, den Edtstadler auf geburtenschwache
Jahrgänge zurückführt. Dies werde auch die nächsten sieben bis zehn
Jahre anhalten, gab sie zu bedenken. Daher sei es wichtig, dass der
Zivildienst nun attraktiver gestaltet und eine zielgerechte Zuweisung
von ZivildienerInnen sichergestellt werde. Sie hob positiv hervor,
dass mit dem neuen Online-Ausbildungstool für Zivildienstleistende
und -ausbildnerInnen ein Grundverständnis für den Staat vermittelt
werde und dass die Zivildienstserviceagentur bei der
Bescheiderlassung ein stärkeres Mitspracherecht erhält. (Fortsetzung
Nationalrat) see
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