
Strategische Neuausrichtung der Staatsbeteiligungen in Form einer AG
ÖBIB wird zur ÖBAG, SPÖ und NEOS kritisieren kurze Begutachtungsfrist, JETZT fehlen Kontrollrechte
Wien (PK) – Die Österreichische Bundes- und Industriebeteiligungen
GmbH (ÖBIB) wird in eine Aktiengesellschaft – die Österreichische
Beteiligungs AG (ÖBAG) – umgewandelt. Die dafür nötigen Novellen im
ÖIAG-Gesetz, im Bundesimmobiliengesetz sowie im
Finanzmarktstabilitätsgesetz wurden heute mit den Stimmen der
Regierungsparteien ÖVP, FPÖ und SPÖ im Nationalrat beschlossen. Mit
einem Abänderungsantrag der Regierungsparteien und der SPÖ wurde die
genaue Zusammensetzung des Aufsichtsrats definiert. Ein
JETZT-Abänderungsantrag zur Stärkung der Kontrollrechte fand keine
Mehrheit.
Staatsbeteiligungen werden an ÖBAG übertragen
Mit der Umwandlung der ÖBIB in die ÖBAG wird die
Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) an die Österreichische
Beteiligungs AG übertragen, außerdem zählen OMV, Telekom, Post und
Casinos Austria zu den großen Beteiligungsunternehmen. Der Verbund
bleibt im Eigentum des Finanzministeriums, die Beteiligung wird
jedoch künftig von der ÖBAG verwaltet. Auch die vom Bund an der APK
Pensionskasse AG gehaltenen Anteile gehen ins Eigentum der
Österreichischen Beteiligungs AG über. Privatisierungen sind derzeit
nicht angedacht. Zweck der Umwandlung ist eine strategische
Neuausrichtung der Staatsbeteiligungen im Interesse der Förderung des
Wirtschafts- und Forschungsstandorts Österreich. Mit einer
börsenorientierten Aktiengesellschaft sieht die Bundesregierung
bessere Möglichkeiten, um das staatliche Beteiligungsmanagement
professionell umzusetzen und für eine nachhaltige und langfristige
Wertschaffung zu sorgen.
Die Eigentümerinteressen des Bundes sollen durch einen von der ÖBAG
nominierten Aufsichtsrat gewahrt bleiben, der sich aus sechs
KapitalvertreterInnen und drei ArbeitnehmervertreterInnen
zusammensetzt. Deren fachliche Expertise will man für die
Geschäftsfelderweiterung nutzen, indem künftig
Minderheitsbeteiligungen an strategisch relevanten Unternehmen
eingegangen sowie dafür Kredite vergeben werden können. Für die
Übernahme von Beteiligungen durch die ÖBAG wird die Zustimmung und
Evaluierung durch ein unabhängiges Beteiligungskomitee nötig sein.
Durch die mehrheitliche Annahme eines Abänderungseintrags der
Regierungsparteien und der SPÖ wurde die Zusammensetzung des
Aufsichtsrats im Detail definiert, mit dem Hintergrund, die
Wahrnehmung Arbeitnehmerinteressen sicherzustellen. Als
ArbeitnehmervertreterInnen werden die Vorsitzenden der drei
umsatzmäßig größten börsenorientierten Unternehmen bestimmt. Sofern
es sich um einen Konzern handelt, ist der Vorsitzende der
Konzernvertretung zu wählen. Wenn es sich um eine Holding handelt,
wird in den Aufsichtsrat der ÖBAG der Vorsitzende jenes
Belegschaftsorgans gewählt, der die meisten Beschäftigten vertritt.
SPÖ-Zustimmung trotz Kritik an kurzer Begutachtungsfrist
Reinhold Einwallner (SPÖ) bezeichnete die Umwandlung in eine AG
aufgrund der Portfoliosumme von mehr als 20 Mrd. € als
„industriepolitisches Riesenprojekt“. Grundsätzlich begrüße die
Fraktion ein aktives Beteiligungsmanagement, in dem der Staat
Verantwortung übernimmt und somit auch Arbeitsplätze schafft. Mit dem
Abänderungseintrag zur Klarstellung der Zusammensetzung des
Aufsichtsrats, in dem Einwallner die Wahrnehmung der Interessen der
ArbeitnehmerInnen gewährleistet sieht, schaffe die Novelle ein
sinnvolles Instrument, um den österreichischen Wirtschaftsstandort zu
fördern. Kritisch äußerte sich der SPÖ-Mandatar jedoch über die
„unseriös kurze Begutachtungsfrist von vier Werktagen“.
ÖVP und FPÖ: Umwandlung in AG im Interesse der Steuerzahler
Andreas Ottenschläger (ÖVP) zeigte sich über die Zustimmung seitens
der SPÖ erfreut, und betonte, dass das aktive Beteiligungsmanagement
durch die ÖBAG im Sinne der SteuerzahlerInnen sei, da die Dividenden
ja auch ins Budget fließen würden. FPÖ-Finanzsprecher Herman Brückl
stimmte mit ihm überein und betonte, dass die strategische
Neuausrichtung der Staatsbeteiligungen wie auch die Wertsteigerung im
Interesse der Förderung des Wirtschafts- und Forschungsstandorts
Österreichs liege. Auch die Schaffung und Sicherung von
Arbeitsplätzen sei für die BürgerInnen von Bedeutung. Das Ziel, das
mit der Umwandlung in eine AG verfolgt werde, ist die optimierte
Ausrichtung der Beteiligungen sowie die Wahrung der
Eigentümerinteressen des Bundes, sagte Brückl. Den Beschluss der
Novelle wertet er als wichtiges wirtschaftliches Signal nach außen.
Finanzminister Hartwig Löger bezeichnete die Reform der
Staatsbeteiligungen als „guten, wichtigen Schritt, um aus der
bestehenden Basis etwas zu machen, was Schlagkraft hat“. Somit könne
das Eigentum der ÖsterreicherInnen künftig in aktiver Form
professionell gemanagt werden. Auf die Portfolioentwicklung könne man
jetzt schon stolz sein, meinte er. Der Kritik zu kurzer
Begutachtungsdauer entgegnete er mit der Kürze des 6-seitigen
Novellierungstextes, der seiner Ansicht nach in der 10-tägigen
Begutachtungsfrist „gut bearbeitbar“ war.
NEOS warnen vor politischer Einflussnahme
Diese Darstellung verärgerte NEOS-Klubobfrau Beate Meinl-Reisinger.
Sie bezeichnete die kurze Begutachtungsfrist als „Missachtung
geltender Regeln“ im Vergleich mit den üblichen sechs Wochen.
Allgemein sei sie bei der Verstaatlichung skeptisch, wie auch ihr
Fraktionskollege und NEOS-Finanzsprecher Josef Schellhorn. Er meinte
zwar, dass „alles besser ist als die ÖBIB“, warnte aber vor „zu viel
Staat“ und politischer Einflussnahme. Aktives Beteiligungsmanagement
könne gut funktionieren, wie er am Beispiel der VOEST verdeutlichte,
wo MitarbeiterInnen an Aktien beteiligt werden. Dass der Vorsitzende
auch Teil des Aufsichtsrats ist, die „Freunderlwirtschaft“ und den
Passus zur Verstaatlichung kritisierte Schellhorn jedoch scharf.
JETZT-Antrag zur Stärkung der Kontrollrechte wurde abgelehnt
JETZT-Finanzsprecher Bruno Rossmann brachte, wie bereits im
Finanzausschuss angekündigt, einen Abänderungsantrag zur
Substanzerhaltung ein, weil er die direkte Nominierung der
Aufsichtsräte als nicht ausreichend befand. Die Regierungsvoralge
wäre dadurch um Kontrollrechte seitens des Parlaments ergänzt worden,
der Antrag wurde aber mehrheitlich abgelehnt. Die Umwandlung in eine
Aktiengesellschaft bezeichnete Rossmann als „naturgemäß großen
Schritt nach vorne“, was aber bei der derzeitigen Ausrichtung der
ÖBIB „keine besondere Kunst“ sei. Kritisch sah er auch die Gefahr
künftiger Privatisierungen. Dadurch dürften die Eingriffs- und
Kontrollrechte nicht aufgegeben werden, meinte der JETZT-Mandatar.
(Fortsetzung Nationalrat) fan
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