Angestellte im Metallgewerbe: Mindest- und Ist-Gehälter steigen zwischen 3,0 und 3,3%

Lehrlinge und Bezieher niedrigerer Gehälter wurden gestärkt, rahmenrechtliche Bestimmungen gelten unverändert weiter

Wien (OTS) – Die zweite Verhandlungsrunde zum Kollektivvertrag für
die Angestellten im Metallgewerbe am 10. Dezember brachte gegen
Mitternacht eine Einigung zwischen den Chefverhandlern der
Arbeitgeber, Andreas Lahner und Ing. Robert Heiszenberger, und dem
Sozialpartner GPA-djp, vertreten durch Ing. Robert Winkelmayer und
Georg Grundei. Da trotz intensivster Diskussionen keinerlei
Verbesserungen für die Gewerbebetriebe am Rahmenrecht erwartbar
waren, wurden keine Änderungen daran vorgenommen und lediglich die
Erhöhungen für Gehälter, Lehrlingsentschädigungen und Zulagen
vereinbart.

Mindest- und Ist-Gehälter in den unteren vier Verwendungsgruppen
und bei den Meistern sowie die kollektivvertraglichen Zulagen werden
um 3,3% erhöht. Bei den höheren Verwendungsgruppen beträgt die
Erhöhung 3,1 bzw. 3,0%. Die Reiseaufwandsentschädigungen mit Ausnahme
des Kilometergelds werden um 3,3 % angehoben.

Die Lehrlingsentschädigungen beginnen nun bei 620 Euro im ersten
Lehrjahr und steigen bis auf 1.325 Euro im letzten Ausbildungsjahr.
Damit soll ein Zeichen zur Steigerung der Attraktivität der
Lehrlingsausbildung gesetzt werden.

Der abgeschlossene Kollektivvertrag gilt für die rund 85.000
Angestellten in ca. 45.000 Betrieben mit insgesamt knapp 217.000
Beschäftigten ab 1. Jänner 2019. (PWK865/us)

DI Christian Atzmüller
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