Bundesrat diskutiert Tätigkeitsberichte der Volksanwaltschaft für die Jahre 2025 und 2024

Volksanwaltschaft zeigt strukturelle Probleme in den Bereichen Justiz, Gesundheit, Soziales und Inneres auf

Die fortdauernden Krisen der letzten Jahre sowie personelle und budgetäre Engpässe halten den hohen Informations- und Beratungsbedarf der Bevölkerung aufrecht, hält die Volksanwaltschaft in ihrem Tätigkeitsbericht für das Jahr 2025 fest (III-317 d.B. und III-920-BR/2026 d.B.). Dieser und der Bericht für das Jahr 2024 standen in der heutigen Bundesratssitzung auf der Tagesordnung. Beide wurden von der Länderkammer einstimmig zur Kenntnis genommen.

Insgesamt wandten sich 2025 mehr als 23.000 Personen mit Anliegen an die Ombudsstelle. In rund 16 % der abgeschlossenen Prüfverfahren stellte sie Missstände in der Verwaltung fest. Besonders häufig betrafen die Beschwerden die Bereiche Justiz, Arbeit, Soziales, Gesundheit und Inneres. Schwerpunkte bilden dabei unter anderem Verfahrensverzögerungen und strukturelle Defizite im Justizbereich, Versorgungslücken und Vollzugsprobleme in den Bereichen Arbeit, Soziales, Gesundheit und Pflege sowie Fragen des Asyl- und Fremdenrechts und der Polizeiarbeit. Darüber hinaus dokumentiert die Volksanwaltschaft ihre präventive Menschenrechtskontrolle, bei der in 67 % der überprüften Einrichtungen Mängel festgestellt wurden. Auch hier verweist das Prüforgan auf strukturelle Probleme wie den anhaltenden Personalmangel.

Grundsätzlich sei Österreich ein gut verwaltetes Land, wenngleich ein Fünftel der an seine Organisation herangetragenen Beschwerden berechtigt seien, hielt Volksanwalt Christoph Luisser im Bundesrat fest. Ihm und seinen beiden Amtskolleginnen und -kollegen sei es wichtig, auf die Menschen zuzugehen, was insgesamt 135 abgehaltene Sprechtage im vergangenen Jahr belegen würden. Sowohl Luisser als auch Volksanwältin Gabriela Schwarz gaben in ihren Wortmeldungen Einblicke in Beschwerdefälle aus ihren Arbeitsbereichen.

Wenn sich Menschen mit berechtigten Anliegen an die Volksanwaltschaft wenden würden, „haben wir einen langen Atem“, unterstrich Gabriela Schwarz. Bei Missständen seien eine schnelle Reaktion der Behörden sowie eine Entschuldigung für die Betroffenen wichtig. Die Entwicklungen im Straf- und Maßnahmenvollzug bezeichnete Schwarz als „schleichenden Prozess“ der vergangenen Jahre. Die Volksanwaltschaft habe hier für alle Betroffenen – sowohl für Insassen als auch für das Personal „ein offenes Ohr“. Die Menschenrechte würden „nicht am Gefängnistor enden“, so Schwarz.

BERICHTE DER VOLKSANWALTSCHAFT ALS GRUNDLAGE FÜR REFORMEN

Alle sich zu Wort gemeldeten Mandatarinnen und Mandatare zeigten sich von der Arbeit der Volksanwaltschaft beeindruckt und dankten den dort Tätigen für ihr Engagement zur Behebung von Missständen in der Verwaltung.

Barbara Prügl (ÖVP/O) betonte, dass die Berichte und Empfehlungen der Volksanwaltschaft eine wichtige Grundlage für Reformen und Veränderungen seien. Diese zeige nicht nur Fehler auf, sondern sei auch eine „Lösungswerkstatt“. Besondere Aufmerksamkeit benötige etwa der Jugendstrafvollzug, wobei psychologische Betreuung vor Ort sowie ein Schulbetrieb wichtig seien. Für Bundesratspräsident Markus Stotter (ÖVP/T) ergeben sich aus den Berichten „klare Aufgaben“ für Politik und Verwaltung. So müsse Barrierefreiheit überall gegeben, Abläufe und Zuständigkeiten transparent sein und verlässliche und sichere digitale Angebote zur Verfügung gestellt werden. Klara Neurauter (ÖVP/T) sprach von einer „eindrucksvollen Leistungsbilanz“. Besonders der Beschwerdezuwachs im Justizbereich sei „bedenklich“ und Reformanstrengungen nötig.

Zentrales Thema in den Berichten sei der bundesweite Personalmangel, unterstrich Sandro Beer (SPÖ/W). Beer plädierte etwa für mehr Präventionsmaßnahmen und den Ausbau der Kinder- und Jugendhilfe zur Vermeidung von jugendlichen Häftlingen. Bei aller Kritik würden die Berichte aber auch positive Entwicklungen aufzeigen. Dies sei etwa bei Entschädigungszahlungen an Betroffene sogenannter ehemaliger „Taubstummenanstalten“ sowie bei der Beseitigung der „Wochengeldfalle“ beim Kinderbetreuungsgeld der Fall. Auch für Daniela Gruber-Pruner (SPÖ/W) ergeben sich aus den Berichten Handlungsanleitungen für die Politik. Diese betreffen etwa die Linderung des Personalmangels in den verschiedenen Einrichtungen, die Fokussierung auf Präventionsmaßnahmen sowie eine bessere Datenlage und Kommunikation für gute Entscheidungen der Behörden.

Die Berichte seien „eine Spiegel unseres Rechtsstaates“ und würden aufzeigen, wo dieser Risse bekomme, erklärte Werner Gradwohl (FPÖ/St). Die Volksanwaltschaft schaue dorthin, wo andere wegsehen würden. Während 2024 das Jahr vieler Einzelfälle gewesen sei, gehe der Bericht für 2025 einen Schritt weiter – hin zur Systemkritik. Das betreffe den Justiz- sowie den Sozial- und Pflegebereich, so der FPÖ-Mandatar. Für Andreas Arthur Spanring (FPÖ/N) waren die aufgezeigten Missstände im Justizbereich absehbar. Leider habe sich hier aufgrund von Führungsversagen nichts zum besseren verändert.

Die Berichte der Volksanwaltschaft zeigten auf, wie der Staat mit Menschen umgehe, deren Freiheit eingeschränkt ist, hielt Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne/O) fest. Menschenrechte dürften aber nicht davon abhängen, ob gerade genug Personal zur Verfügung gestellt werde, etwa in Pflege- und Altenheimen. Die Grünen-Mandatarin bezeichnete die Volksanwaltschaft als „Frühwarnsystem für den Rechtsstaat“, deren Signale es ernst zu nehmen gelte. Wer Menschenrechte ernst nehme, müsse diese für Alle – auch für Menschen mit Behinderung – gelten lassen, stieß Elisabeth Kittl (Grüne/W) in dasselbe Horn. Budgetäre Kürzungen in diesem Bereich seien daher „falsch und rückwärtsgewandt“. (Schluss Bundesrat) med

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