
Eurofighter – Plessl verlangt Aufklärung von Schramböck zu Gegengeschäften
Gutachten zeigt, dass viele Gegengeschäfte falsch angerechnet wurden – „Wirtschaftsministerin muss die finanziellen Ansprüche der Republik sichern“
Wien (OTS/SK) – Im Eurofighter-Untersuchungsausschuss letzte Woche
wurde das von der Staatsanwaltschaft beauftragte Gutachten zu den
Gegengeschäften diskutiert. Das Gutachten zeigt, dass die vom
Wirtschaftsministerium als Gegengeschäft angerechneten Beträge viel
zu hoch sein dürften. Der SPÖ-Fraktionsführer im
Eurofighter-U-Ausschuss, Rudolf Plessl, will jetzt per
parlamentarischer Anfrage an ÖVP-Wirtschaftsministerin Margarete
Schramböck wissen, welche Schlüsse sie als verantwortliche Ministerin
aus den Erkenntnissen des Gutachters gezogen hat, und vor allem, ob
und was sie schon getan hat, um die finanziellen Ansprüche der
Republik zu sichern. ****
Plessl: „Hier geht es um sehr viel Geld. Das Gutachten legt nahe,
dass das vereinbarte Volumen bei den Gegengeschäften weit verfehlt
wird. Die Wirtschaftsministerin hat die Pflicht, die Ansprüche der
Republik zu sichern. Schramböck hat schon im Juli das Gutachten vom
Staatsanwalt bekommen. Es ist leider nicht bekannt, dass sie
irgendetwas getan hat.“
Daher versteht Plessl seine parlamentarische Anfrage auch als
Aufforderung an die Wirtschaftsministerin, zu einer neuerlichen
schonungslosen Abrechnung der Gegengeschäfte im
Wirtschaftsministerium. Nötigenfalls müsste Schramböck auch die
Justiz einschalten, so wie es der frühere Verteidigungsminister Hans
Peter Doskozil getan hat in Bezug auf den Verdacht, dass Österreich
beim Kaufvertrag getäuscht wurde.
„Österreich wurde beim Kaufvertrag über den Tisch gezogen und hat 184
Millionen Euro zu viel bezahlt. Der Untersuchungsausschuss hat
gezeigt, dass sich viele Gegengeschäfte bei näherem Hinsehen einfach
in Luft auflösen. Wir werden nicht zulassen, dass die
Regierungsparteien den Mantel des Schweigens darüber ausbreiten“, so
Plessl.
Den Gegengeschäftevertrag hat nach dem Kaufvertrag für die
Eurofighter das Wirtschaftsministerium abgeschlossen. Verpflichtend
ist ein Volumen vom doppelten des Kaufpreises, also mindestens 3,6
Mrd. Euro. Wenn der Hersteller das Volumen nicht erfüllt, sind
Strafzahlungen von 5 Prozent, gemessen am nicht erfüllten Volumen,
fällig. Äußerstenfalls, also bei einem 100-prozentigen Ausfall, geht
es um 180 Millionen Euro, so Plessl.
Der leitende Staatsanwalt in den Eurofighter-Verfahren, Michael
Radasztics, hat im U-Ausschuss am Dienstag letzte Woche gesagt, dass
er das Gutachten schon im Juli dem Wirtschaftsministerium übermittelt
hat.
Im Ausschuss hat er erklärt, warum: „Was aber meines Erachtens sicher
ist – und das war auch der Grund, warum ich das Gutachten
unverzüglich dem zuständigen Herrn im Wirtschaftsministerium
weitergeleitet habe – ist, dass eine Überprüfung stattzufinden haben
wird, ex post, was jetzt die Anrechnung von Gegengeschäftsbeträgen
betrifft. Ich meine, hier ist das Wirtschaftsministerium einmal
grundsätzlich am Zug, um ein Verhandlungsergebnis bezüglich dieser
offenbar zu hoch anerkannten Gegengeschäfte herbeizuführen.“
Das Gutachten hat gezeigt, dass deutlich höhere Summen angerechnet
wurden, als sie aufgrund von übermittelten Urkunden feststellbar und
nachvollziehbar sind. Und: Für den Anrechnungsbetrag wurde in vielen
Fällen der Gesamtumsatz herangezogen, obwohl bei diesen Geschäften
„ein signifikanter und teilweise der überwiegende Teil der Leistung
dieses Umsatzes auf im Ausland erbrachter Leistung und/oder Zukäufen
aus dem Ausland beruhte“. (Schluss) up/wf/mp
SPÖ-Parlamentsklub
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