Nationalrat billigt Standort-Entwicklungsgesetz

Neue Bestimmungen sollen Verfahren bei standortrelevanten Projekten beschleunigen

Wien (PK) – Schnellere Verfahren bei standortrelevanten Vorhaben soll
ein so genanntes Standort-Entwicklungsgesetz bringen, das der
Nationalra t mit Stimmenmehrheit verabschiedete. Die
Regierungsparteien erwarten sich von den neuen Bestimmungen Impulse
für Investitionen und Beschäftigung und rechnen ebenso wie die NEOS
mit einer Beschleunigung von Projekten zur Umsetzung der Klima- und
Energiestrategie. Die SPÖ hingegen warnte vor neuer Bürokratie und
Intransparenz. Der Parlamentsklub JETZT sprach kritisch von einer
einseitigen Bevorzugung der Wirtschaft gegenüber von
Umweltinteressen.

Nach 18 Monaten soll Klarheit herrschen

Nach den Bestimmungen des Standort-Entwicklungsgesetzes muss nun
spätestens nach 18 Monaten Klarheit über standortrelevante
Großprojekte herrschen. Als standortrelevant gelten dabei Vorhaben
von überregionaler Bedeutung mit einem maßgeblichen
Investitionsvolumen, die außerordentlich positive Auswirkungen auf
den Wirtschaftsstandort und die Beschäftigung erwarten lassen. Über
das Vorliegen einer Standortrelevanz entscheidet das
Wirtschaftsministerium im Einvernehmen mit dem
Infrastrukturministerium innerhalb einer Frist von sechs Monaten auf
Basis einer Empfehlung eines sechsköpfigen Standortbeirats, dessen
Mitglieder von sechs Ressorts nominiert werden. Projekte, die im
besonderen Interesse der Republik liegen, werden zudem in einer
Verordnung kundgemacht.

An die Zuerkennung der Standortrelevanz knüpfen sich sodann
verfahrensbeschleunigende Maßnahmen in anderen Materiengesetzen. So
muss die Behörde im Genehmigungsverfahren die Entscheidung über den
Antrag spätestens zwölf Monate nach Antragstellung treffen. Nach
Abschluss des Ermittlungsverfahrens ist innerhalb von acht Wochen der
Bescheid zu erlassen. Vorgesehen ist überdies eine
verschuldensunabhängige Säumnisbeschwerde. Der
Verfahrensbeschleunigung dient auch die Auferlegung der Kostenlast
für schuldhaft verspätete Vorbringen.

Regierungsparteien begrüßen schnellere Verfahren als Vorteil für
Wirtschaft und Umwelt

Ökonomie und Ökologie werden durch dieses Gesetz im Einklang
weiterentwickelt, betonte ÖVP-Abgeordneter Andreas Ottenschläger, der
sich davon einen wesentlichen Beitrag zu einem wettbewerbsfähigen,
nachhaltigen Wirtschaftsstandort und zur Mobilitäts- und Energiewende
erwartet. Es gehe vor allem darum, durch schnellere Verfahren rascher
zu einer Entscheidung zu kommen. Gerade die langen Verfahren in der
Vergangenheit seien ein Hemmnis für die Wirtschaft, aber auch für die
Erreichung der Klima- und Energieziele gewesen, gab er zu bedenken.
Wichtig für den Wirtschaftsstandort und die Beschäftigung sei dieses
Gesetz, pflichtete ihm seine Fraktionskollegin Angelika Winzig bei.
Johann Lettenbichler (ÖVP) wertete die neuen Bestimmungen als
Schlüssel zum Erfolg für die Umsetzung der Energiewende.

Von einem Meilenstein für eine positive Entwicklung des
Wirtschaftsstandortes sprach Wolfgang Klinger (FPÖ). Viel Lob für das
Gesetz kam auch von Christoph Höbert (FPÖ), der die
verfahrensbeschleunigenden Maßnahmen als wichtiges Instrument zu
einer Dynamisierung des Standorts begrüßte.

Ziel des Gesetzes sei es, die UVP-Verfahren zu beschleunigen,
Investitionen zu erleichtern und Arbeitsplätze zu schaffen,
bestätigte auch Wirtschaftsministern Margarete Schramböck. Es gehe
nicht um ein automatisches Ja, sondern vielmehr um Klarheit und
Rechtssicherheit für alle Betroffenen, betonte sie. Ein
funktionierender Wirtschaftsstandort und Umweltschutz schließen
einander nicht aus, unterstrich die Ministerin und erinnerte in
diesem Zusammenhang daran, dass schnellere Verfahren auch zur
Erreichung der Klima- und Energieziele von wesentlicher Bedeutung
seien.

NEOS heben den Aspekt der Nachhaltigkeit hervor

NEOS-Mandatar Josef Schellhorn unterstützte das Gesetz vor allem aus
Sicht einer nachhaltigen Klimapolitik, wobei er nun mit einer
Beschleunigung von Projekten zur Mobilitäts- und Energiewende
rechnet. Michael Bernhard (NEOS) drängte in einem
Entschließungsantrag, der letztlich in der Minderheit blieb, auf
begleitende Maßnahmen, um UVP-Verfahren effizienter und effektiver zu
gestalten. So forderte er etwa eine Verbesserung der Ausstattung der
UVP-Behörden mit Amtssachverständigen, mehr Mittel für professionelle
Verfahrensbegleitung sowie eine Stärkung der Ressourcen des
Bundesverwaltungsgerichts.

SPÖ kritisiert mangelnde Transparenz, hohe Kosten und Aufblähung der
Strukturen

Unter dem Deckmantel der Standortrelevanz würden Umweltgesetze
ausgehebelt und Parteienrechte beschnitten, lautete die Kritik von
SPÖ-Mandatarin Cornelia Ecker. Ein Beirat segne die Projekte ohne
jegliche Transparenz ab, überdies würden die Strukturen künstlich
aufgebläht. Reinhold Einwallner (SPÖ) bekannte sich zur Stärkung des
Standorts, hielt das Gesetz aber für ungeeignet, dieses Ziel zu
erreichen. Er erinnerte wie Ecker an zahlreiche negative
Stellungnahmen aus der Ausschussbegutachtung und kam zu dem Schluss,
die Verfahren würden nun weder besser noch rechtssicherer noch
schneller werden. Er kritisierte überdies den Beirat als teure
Einrichtung und vermisste die Einbindung der
Nachhaltigkeitsministerin in das Verfahren.

JETZT: Wirtschaftsinteressen werden vor Umweltinteressen gestellt

Es gehe nicht um den Einklang zwischen Ökonomie und Ökologie, sondern
vielmehr darum, Wirtschaftsinteressen vor Umweltinteressen zu
stellen, befand Bruno Rossmann (JETZT). Die Sonderbehandlung mit der
Einrichtung eines Beirats sei bloß eine Einladung zu Willkür und
Korruption und werde nicht zur angestrebten Beschleunigung führen,
resümierte er kritisch.(Fortsetzung Nationalrat) hof

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