
Verlängerung der Untersuchungshaft von Max Zirngast trotz mangelhafter Anklage?
Wien (OTS) – Nach drei Monaten Untersuchungshaft ist in den letzten
Tagen Bewegung in die Causa Max Zirngast gekommen. Sein Anwalt Murat
Yılmaz berichtet Vertreter*innen der Solidaritätskampagne
#FreeMaxZirngast nun aus erster Hand von einer Anklageschrift des
zuständigen Staatsanwalts, die dem Gericht am 29. November zur
Prüfung vorgelegt wurde. Gestern, am 11. Dezember 2018 – genau drei
Monate nach der Festnahme – wies das 26. Gericht für
Schwerverbrechen in Ankara die Anklageschrift zurück. Die Frist für
die Überprüfung wäre am kommenden Freitag abgelaufen, das Gericht
entschied also noch vor deren Ablauf. In der Begründung der Richter
wurden laut Yılmaz zwei Gründe für die Ablehnung vorgelegt.
Zum einen finde darin eine unzulässige Verfahrenszusammenführung
statt: Der Staatsanwalt habe die Anklagesc<a></a>hrift nicht nur auf
Max Zirngast und die drei anderen am Morgen des 11. Septembers in
Polizeigewahrsam genommenen Personen zugeschnitten. Sondern er habe
weitere Personen mit in die Anklage aufgenommen, die aber bisher
nicht festgenommen werden konnten. Die Richter lehnten die
Zusammenführung dieser beiden Angeklagtenkreise mit der Begründung
ab, dass Personen auf der Flucht nicht vor Gericht gebracht werden
könnten.
Auch der zweite Grund hängt mit dem Sammelverfahren zusammen. Laut
Yılmaz beanstanden die Richter, dass erst zu überprüfen sei, ob die
Anschuldigungen gegen den Mitangeklagten Mithatcan Türetken – den
Zellengenossen Zirngasts – mit einer früheren Anklage gegen ihn in
der Provinz Hatay übereinstimmen. Wenn dem so sei, müsse das
Verfahren von Türetken vom aktuellen Verfahren getrennt werden.
Türetken und seine Anwälte hatten schon bei den ersten Vernehmungen
am 20. September 2018 darauf hingewiesen, dass das aktuelle Verfahren
das frühere verdopple. Dem Staatsanwalt sowie dem Haftrichter wurden
damals die Anklageschrift des Verfahrens in Hatay vorgelegt, in dem
Türetken ohne Haftbeschluss vor Gericht stand.
Weitere Details über den Inhalt der Anklageschrift und
insbesondere über die Vorwürfe, die Zirngast darin zur Last gelegt
werden, sind nicht bekannt, da die Akte immer noch unter Verschluss
ist. Erst eine Annahme der Anklage durch das Gericht hätte Anwalt
Yılmaz Akteneinsicht ermöglicht. Wie lange sich das Verfahren und die
Untersuchungshaft nun weiter hinziehen, ist ebenfalls nicht bekannt.
Als Solidaritätskampagne #FreeMaxZirngast verurteilen wir Max
Zirngasts Inhaftierung aufs Schärfste. Die aktuellen Entwicklungen
machen deutlich, dass Max Zirngast im Hochsicherheitsgefängnis
Ankara/Sincan 2 wie ein schon Verurteilter in Untersuchungshaft
gehalten wird, obwohl die Anklage gegen ihn offensichtlich halbgar
und nicht rechtskonform ist bzw. von den prüfenden Richtern für
unzureichend erachtet wird.
Zudem hat Max Zirngast trotz mehrerer Anträge seiner Freund*innen
noch immer keine Besuche außer Familien- und Anwaltsbesuche genehmigt
bekommen. Jede*r Inhaftierte in der Türkei hat ein Anrecht auf drei
Besucher*innen, die zuvor einer staatlichen Prüfung unterzogen
werden. Diese Umstände zeigen erneut die Ausmaße der politischen
Willkürjustiz in der Türkei auf: Der letzte Antrag seiner
Freund*innen wurde nun vor zwei Tagen, am 10. Dezember 2018, bisher
ohne Begründung abgelehnt.
Diese Praktiken zielen augenscheinlich darauf ab, Max Zirngast zu
zermürben. Wie man angesichts dieser Umstände auf ein „faires
Verfahren“ hoffen kann, bleibt uns schleierhaft. Wir rufen die
österreichische Bundesregierung dazu auf, alles in ihrer Macht
Stehende für die umgehende Freilassung von Max Zirngast zu tun.
Ebenfalls rufen wir die Zivilgesellschaft dazu auf, sich mit Max
Zirngast solidarisch zu zeigen. Nur öffentlicher und politischer
Druck wird das türkische Regime dazu bringen, Max Zirngast
freizulassen.
Solidaritätskampagne #FreeMaxZirngast
Agnes Schmiedbauer
+436502716092
freemaxzirngast@riseup.net
https://freemaxzirngast.org/
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