WKÖ-Roth zu EU-Japan-Abkommen: „Wichtiges Signal für Ausbau der Handelsbeziehungen“

Japan ist Österreichs zweitwichtigster Wirtschaftspartner in Asien – auch heimische Betriebe werden von verbessertem Marktzugang profitieren

Wien (OTS) – „Das ist ein wichtiges Signal gegen Abschottungspolitik
und für offenen und fairen Handel“ betont der Vizepräsident der
Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), Jürgen Roth, zur heutigen
Abstimmung des Europäischen Parlaments zum
Wirtschaftspartnerschaftsabkommen der EU mit Japan. „Auch die
österreichischen Unternehmen und ihre Beschäftigten werden von einem
verbesserten Zugang zum japanischen Markt profitieren – und das ist
gut für Wachstum, Jobs und Wohlstand.“

Bereits jetzt ist Japan nach China der zweitwichtigste
Wirtschaftspartner für Österreich in Asien: Die heimischen Exporte
legten 2017 um 3,7 Prozent auf 1,4 Milliarden Euro zu. In den ersten
neun Monaten dieses Jahres gab es bei den Ausfuhren mit 1,1
Milliarden Euro sogar ein Plus von 11,9 Prozent gegenüber der
Vorjahresperiode. Die österreichischen Gesamtimporte aus Japan
stiegen 2017 um 8,9 Prozent auf 2,1 Milliarden Euro, in den ersten
neun Monaten dieses Jahres um 4,7 Prozent auf 1,7 Milliarden Euro.

Für über 90 Prozent aller europäischen Lieferungen fallen die
Zollsätze durch das EU-Abkommen mit Japan gänzlich weg oder werden
zumindest stark reduziert. „Für österreichische Firmen ergeben sich
zusätzliche Geschäftsmöglichkeiten vor allem im High-Tech-Bereich,
bei Maschinen und Anlagen, Bio- und Holztechnologie sowie bei
Nahrungs- und Genussmitteln“, erwartet Roth. Ein weiterer großer
Vorteil ist der bessere Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen in
Japan. Außerdem entfallen durch mehr gegenseitige rechtliche
Anerkennungen viele bisher bestehende nicht-tarifäre
Handelshindernisse.

Vorteile dürfen sich längst nicht nur große Unternehmen, sondern
auch KMU versprechen: Vor allem die Umsetzung des im Abkommen
vorgesehenen KMU-Förderungsprogrammes sollte es kleinen und mittleren
Unternehmen, die mit ihren Vorleistungen als Zulieferer für die
Exportwirtschaft tätig sind oder auch direkt exportieren,
erleichtern, Zugang zum japanischen Markt zu erlangen. Für sie ist es
besonders herausfordernd, in neue Märkte vorzudringen, da damit
häufig bürokratische Hindernisse und nicht selten die Einhebung von
Spitzenzöllen verbunden sind.

Das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der EU und Japan
ist auch das erste Handelsabkommen der EU, das ein ausdrückliches
Bekenntnis zum Pariser Klimaschutzübereinkommen beinhaltet und somit
richtungsweisend für alle zukünftigen EU-Handelsabkommen ist. „Durch
Handelsabkommen wie dieses kann die EU die Regeln für den
internationalen Handel im Sinne europäischer Werte und Standards
aktiv mitgestalten und ihre Führungsrolle bei der Gestaltung globaler
Regeln ausbauen“, betont WKÖ-Vizepräsident Roth. Wichtig aus Sicht
der Wirtschaft sei nun, dass die noch erforderlichen Verfahren rasch
abgeschlossen werden, damit das Abkommen spätestens im Februar 2019
angewendet werden kann. Weitere Informationen zur wirtschaftlichen
Bedeutung des Abkommens stellt die WKÖ online unter
[www.wko.at/eujapan] (http://www.wko.at/eujapan) zur Verfügung.
(PWK864/SR)

Abteilung für Finanz- und Handelspolitik
Dr. Ralf Kronberger
Telefon: +43 5 90 900 4267
Ralf.Kronberger@wko.at

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