
ÄrztInnen dürfen erstmals andere ÄrztInnen anstellen
Konsens im Nationalrat über Änderungen im Ärztegesetz
Wien (PK) – ÄrztInnen, die eine eigene Praxis haben, können künftig
einen anderen Arzt oder eine andere Ärztin anstellen. Der Nationalrat
beschloss heute entsprechende Änderungen im Ärztegesetz , von denen
sich die Abgeordneten eine Attraktivierung des Arztberufs, längere
Öffnungszeiten sowie generell eine bessere gesundheitliche Versorgung
vor allem im ländlichen Raum erwarten.
Konkret ist die Anstellung auf einen Mediziner bzw. eine Medizinerin
aus demselben Fachgebiet bzw. zwei Teilzeitstellen beschränkt. In
Gruppenpraxen können bis zu zwei ÄrztInnen in Vollzeit bzw. vier
ÄrztInnen in Teilzeit beschäftigt werden. Weitere Punkte der
Gesetzesnovelle betreffen eine grundlegende Reform der
Notarztausbildung sowie eine rechtliche Klarstellung bezüglich der
Verabreichung schmerzlindernder Mittel für schwerstkranke Menschen in
der letzten Lebensphase.
Abgeordnete erwarten sich bessere Gesundheitsversorgung im ländlichen
Raum
Die Anstellung von ÄrztInnen durch ÄrztInnen werde flexiblere
Ordinationszeiten bringen, betonte Gabriela Schwarz (ÖVP). Auch
hätten ÄrtzInnen mehr Zeit für ihre PatientInnen. Die neue
Anstellungsmöglichkeit komme der Lebensplanung der jungen ÄrztInnen
entgegen und werde die Versorgung gerade im ländlichen Raum
verbessern, bestätigte Josef Smolle (ÖVP). Ausdrücklich begrüßten die
beiden ÖVP-Abgeordneten auch die Klarstellung bezüglich
Palliativmedizin in der letzten Lebensphase, die nun Rechtssicherheit
bringe. Ein Schritt in Richtung Euthanasie sei dies aber nicht,
unterstrich Gabriela Schwarz mit Nachdruck.
Auch Brigitte Povysil (FPÖ) verspricht sich von der Novelle eine
Verbesserung der Arbeit der ÄrztInnen, wobei sie die Möglichkeit der
Anstellung von ÄrztInnen bei ÄrztInnen positiv hervorhob. Ärztepaare
könnten dadurch gemeinsam arbeiten, die Ordinationszeiten würden nun
flexibler gestaltet werden. Der Arztberuf werde durch die Anstellung
in Gruppenpraxen attraktiver, was wiederum zu einer besseren
gesundheitlichen Versorgung im ländlichen Raum führe, pflichtete ihr
Fraktionskollegin Ricarda Berger bei. Positive Erwartungen knüpft
auch Gerhard Kaniak (FPÖ) an die neue Anstellungsmöglichkeit. Dadurch
würden der niedergelassene Bereich, das Kassensystem und insgesamt
die Primärversorgung gestärkt, zumal es nun besonders im ländlichen
Raum leichter werde, Kassenstellen nachzubesetzen. Auch biete sich
dadurch für junge Ärztinnen mit Kindern die Möglichkeit, wieder in
den Beruf einzusteigen, zeigte sich Kaniak überzeugt.
SPÖ-Abgeordneter Maurice Androsch erwartet sich wesentliche Impulse
für die Notfallversorgung, zumal nun auch junge TurnusärztInnen in
diesem Bereich tätig werden können. Positiv beurteilte er auch die
Anstellungsmöglichkeit von ÄrztInnen durch ÄrztInnen, wobei er
allerdings eine klarere Abgrenzung zwischen Anstellung und Vertretung
vermisst. Namens der NEOS unterstützte Gerald Loacker die Novelle
unter dem Aspekt der Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung,
rief aber zu mehr Bürokratieabbau in der Medizin auf. Bei der
Palliativmedizin plädierte er für weitere rechtliche Anpassungen, um
wie etwa in der Schweiz einen assistierten Suizid zu ermöglichen.
Hartinger-Klein: Neue Anstellungsmöglichkeit kommt jungen Ärztinnen
entgegen
Ein Meilenstein sei die Anstellung von ÄrztInnen durch ÄrztInnen,
bekräftigte Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein.
MedizinerInnen hätten dadurch Anreize, sich im ländlichen Raum
anstellen zu lassen, ohne gleich die Last der freiberuflichen
Tätigkeit auf sich zu nehmen. Wichtig sei dies vor allem vor dem
Hintergrund, dass die Medizin zunehmend weiblicher wird. Weitere
zentrale Punkte sind für die Ressortchefin überdies die
Sicherstellung der Notfallversorgung durch Öffnung dieser Ebene für
TurnusärztInnen sowie die Rechtssicherheit in Bezug auf die
Palliativmedizin. (Fortsetzung Nationalrat) hof
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