
Fairer Wettbewerb im Luftverkehr – Rat billigt vorläufige Einigung über neue Bestimmungen
Wien (OTS) – Die EU schützt ihren Luftverkehrssektor mit einem
Mechanismus, der einen fairen Wettbewerb mit Luftfahrtunternehmen aus
Drittländern gewährleistet und auch dazu beitragen soll, eine hohe
Dichte an Verkehrsverbindungen in der gesamten EU aufrechtzuerhalten.
Die Botschafterinnen und Botschafter der Mitgliedstaaten haben heute
die mit dem Europäischen Parlament erzielte vorläufige Einigung über
eine entsprechende Reform gebilligt, die entscheidend ist für einen
Sektor, der zunehmend von globalem Wettbewerb geprägt ist und dem
bislang ein wirksames Instrument fehlte, um gegen unfaire
Geschäftspraktiken vorzugehen.
„Der EU steht nun endlich ein Instrument zur Verfügung, das
zwischen den Fluggesellschaften für einen gesunden Wettbewerb sorgt.
Reisende werden zukünftig von den niedrigeren Flugpreisen und
besseren Verbindungen profitieren.“ zeigt sich Bundesminister Hofer
erfreut.
Nach den vereinbarten neuen Bestimmungen gilt künftig sowohl bei
umfassenden EU-Abkommen als auch bei bilateralen Luftverkehrsabkommen
zwischen einzelnen EU-Staaten und Drittländern ein einheitliches
Verfahren für die Einleitung von Untersuchungen und Entscheidungen
über Abhilfemaßnahmen.
Die Kommission erhält die Befugnis, Untersuchungen einzuleiten und
über Abhilfemaßnahmen zu entscheiden, wenn eine
wettbewerbsverzerrende Praxis einem EU-Luftfahrtunternehmen Schaden
zugefügt hat oder eindeutig eine Schädigung droht. Im letzteren Fall
kommen die Abhilfemaßnahmen erst zur Anwendung, wenn aus der
Bedrohung eine tatsächliche Schädigung geworden ist.
Etwaige Abhilfemaßnahmen finanzieller oder operativer Art werden
mittels Durchführungsrechtsakten von der Kommission erlassen, wobei
operative Abhilfemaßnahmen einem strengeren Verfahren unterliegen.
Sobald die vorgeschlagene Verordnung förmlich angenommen ist, wird
sie den bestehenden Rechtsakt ersetzen, der mit einigen Mängeln
behaftet ist und nie in der Praxis angewandt wurde. Auf
internationaler Ebene besteht derzeit kein Rahmen der
Welthandelsorganisation (WTO) oder der Internationalen
Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) zur Regelung des Wettbewerbs
zwischen Luftfahrtunternehmen.
Zwtl.: Verfahren und nächste Schritte
Die Einigung vom 20. November wurde auf der Tagung des Ausschusses
der Ständigen Vertreter von den EU-Botschafterinnen und -Botschaftern
gebilligt. Sobald der vereinbarte Text von den Rechts- und
Sprachsachverständigen überarbeitet worden ist, muss er zunächst vom
Rat und dann vom Europäischen Parlament förmlich angenommen werden.
Nach der Annahme wird die Verordnung im Amtsblatt der EU
veröffentlicht. Sie tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung in
Kraft.
Entwurf einer Verordnung zur Sicherstellung des Wettbewerbs im
Luftverkehr – wird noch überarbeitet:
http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-15115-2018-REV-1/en/p
df
BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Elisabeth Hechenleitner
Presse
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