
Feichtinger zu Immunitätsfall Hafenecker: Gefährliche Drohung gehört nicht zur Tätigkeit von Abgeordneten
Wien (OTS/SK) – „Gefährliche Drohung kann niemals Teil der
politischen Tätigkeit eines Nationalratsabgeordneten sein. Es ist
daher unverständlich, dass die Regierungsparteien Mittwoch Abend im
Immunitätsausschuss die Auslieferung von FPÖ-Generalsekretär
Hafenecker ablehnten“ erklärte der Vorsitzende des
Immunitätsausschusses, SPÖ-Abgeordneter Klaus Uwe Feichtinger am
Donnerstag. ****
Feichtinger verwies darauf, dass die Staatsanwaltschaft St. Pölten
die Auslieferung des FPÖ-Generalsekretärs wegen des Verdachts der
gefährlichen Drohung beantragt hatte. Natürlich gilt für den
FPÖ-Generalsekretär die Unschuldsvermutung, betonte Feichtinger, ob
der Verdacht gegenstandslos ist, kann aber nur die Justiz
feststellen. Genau diese Untersuchung durch die Justiz verhinderten
aber gestern Abend ÖVP und FPÖ im Immunitätsausschuss.
Feichtinger erläuterte, dass eine Aufhebung der Immunität nur dann
verweigert werden kann, wenn ein Zusammenhang zwischen der
behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit des
betreffenden Abgeordneten besteht. Mit der Begründung, dass es genau
diesen Zusammenhang gebe, verweigerten die Regierungsparteien die
Auslieferung von Hafenecker. „Das heißt, sie sehen eine gefährliche
Drohung als Teil der politischen Tätigkeit eines FPÖ-Abgeordneten an.
Ich möchte dezidiert festhalten: Für die SPÖ gehören gefährliche
Drohungen nicht zum politischen Anforderungsprofil eines
Abgeordneten. Falls das auch ÖVP- oder FPÖ-Abgeordnete so sehen
sollten, haben sie heute noch bis zum Abend Zeit sich ihr
Abstimmungsverhalten zu überlegen“, schloss Feichtinger. (Schluss)
MR/PP/MP
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