Frauenvolksbegehren: Gleichbehandlungsausschuss hat Beratungenaufgenommen

Abgeordnete luden Bevollmächtigte des Frauenvolksbegehrens zu Kurzstatement ein

Wien (PK) – In einer einvernehmlich für heute früh kurzfristig
anberaumten Sitzung hat der Gleichbehandlungsausschuss mit den
Beratungen über das Frauenvolksbegehren begonnen, das zwei Tage zuvor
im Nationalratsplenum bereits in einer ersten Lesung auf der
Tagesordnung stand. Für heute waren für ein Kurzstatement Christian
Berger als Bevollmächtigter des Frauenvolksbegehrens mit den
Stellvertreterinnen Schifteh Hashemi-Gerdehi sowie Andrea Hladky
eingeladen, im Anschluss wurde die Vorlage für weitere Beratungen
vertagt. Grundsätzlich muss die Vorberatung eines Volksbegehrens
innerhalb eines Monats nach Zuweisung an den Ausschuss beginnen.
Insgesamt hat der Ausschuss fünf Monate Zeit, sich mit den Anliegen
der InitiatorInnen auseinanderzusetzen, ExpertInnen anzuhören und
gegebenenfalls Empfehlungen abzugeben.

Am 11. Jänner würde die erste Frist ablaufen, sagte Ausschussobfrau
Gabriele Heinisch-Hosek dazu. Umsomehr freue sie, dass der Termin
heute einhellig zustande gekommen ist, um die Beratungen 2019
fortzusetzen, und dass die StellvertreterInnen des
Frauenvolksbegehrens heute für ein Statement zur Verfügung stehen.

Berger: Gleichstellung ganz oben auf die tagespolitische Agenda

In seinem Statement dankte Christian Berger, Bevollmächtigter des
Frauenvolksbegehrens, dem Ausschuss für dieses rasche Zustandekommen
der Sitzung. Das wertet er als ein sehr positives Zeichen, denn
nahezu eine halbe Million ÖsterreicherInnen wollen Gleichstellung
ganz oben auf die tagespolitische Agenda setzen. Sein Appell lautete
dahingehend, im Dialog Maßnahmen in die Wege zu leiten und gemeinsam
an einer raschen Umsetzung zu arbeiten. Anlässlich des 20-jährigen
Jubiläums des Frauenvolksbegehrens von 1997 entstand die Idee, ein
Zeichen zu setzen, etwa auch aus Angst vor einem globalen
antifeministischen Backlash. Er betonte die Überparteilichkeit der
Bewegung, die daraus entstanden ist – aus der Zivilgesellschaft, mit
Unterstützung durch Crowdfunding und viele Ehrenamtliche, darunter
auch nahezu ein Drittel Männer.

Die Forderungen des Volksbegehrens wurden nach einem umfangreichen
Prozess bewusst gewählt, so Berger. Die 33 Unterpunkte würden ein
großes Spektrum abdecken, auch wenn in diesem Bereich der
Maßnahmenkatalog viel umfassender sein könnte.

Hashemi-Gerdehi: Überparteilicher Dialog mit allen Fraktionen

Eine der Stellvertreterinnen, Schifteh Hashemi-Gerdehi, betonte, als
Initiative von Anfang an den Dialog mit allen Fraktionen gesucht zu
haben und diesen offenen Ansatz beizubehalten. Alle Bürgerinnen und
Bürger sollten nach ihren Wünschen leben können. In der weiteren
Diskussion werde man in manchen Punkten zwar unterschiedlicher
Meinung sein. Ihr ist es aber ein Anliegen, durch sachliche und
ernsthafte Auseinandersetzung im besten Fall zu ausgewogenen
Positionen für alle ÖsterreicherInnen und in die konkrete Umsetzung
zu kommen. Als erste Prioritäten seien etwa Gewaltschutz und die
Bekämpfung der Armut von Alleinerziehenden zu erkennen, so
Hashemi-Gerdehi, die auch das Thema garantierter Unterhaltsvorschuss
ansprach. Mit fast einer halben Million Menschen haben 7,56% der
österreichischen Wahlbevölkerung das Frauenvolksbegehren unterstützt,
das wären vergleichsweise 20 Mandate im Parlament, betonte sie. Im
Sinne der Chancengleichheit, Selbstbestimmung und Gleichstellung, die
Frauen verdienen, brauche es auch Ressourcen, erinnerte die
Stellvertreterin. Sie dankte allen Parteien für die Wertschätzung und
sicherte zu, die überparteiliche Rolle beizubehalten.

Umfassender Maßnahmenkatalog im Frauenvolksbegehren

„Echte soziale und ökonomische Gleichstellung der Geschlechter mit
verfassungsgesetzlichen Regelungen“ wollen die InitiatorInnen und
UnterstützerInnen laut Vorlage mit dem Frauenvolksbegehren erreichen.
Der Stillstand der letzten Jahre hinsichtlich Gewaltschutzes,
sexueller Selbstbestimmung, sozialer Sicherheit, Kinderbetreuung
sowie wirtschaftlicher und politischer Teilhabe solle beendet und
Wahlfreiheit und Chancengleichheit für Frauen und Männer erreicht
werden. (Schluss Gleichbehandlungsausschuss) mbu

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