Nationalrat beschließt jetzt auch für LandarbeiterInnen12-Stunden-Tag

Arbeitszeitregelungen auf Land- und Forstwirtschaft abgestimmt; Internatskosten für Lehrlinge zahlen künftig ihre Arbeitgeber

Wien (PK) – Mit einer Novelle zum Landarbeitsgesetz 1984 und zum
Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz beschloss der Nationalrat heute auf
Initiative der Bundesregierung auch eine Reihe von arbeitsrechtlichen
Regelungen für die Land- und Forstwirtschaft. Hauptsächlich ging es
um die Anhebung der Höchstarbeitszeit auf zwölf Stunden pro Tag und
60 Stunden pro Woche auch in der Landwirtschaft sowie um einige
weitere Bestimmungen aus dem Arbeitszeitgesetz. Aufgrund geballt
auftretender, intensiver Arbeitszeiten wie der Erntezeit oder auch
kurzfristig, wenn das Wetter umzuschlagen droht, müssen Arbeitszeiten
in der Land- und Forstwirtschaft offener gestaltet werden können als
in anderen Bereichen, etwa durch großzügigere Überstundenleistungen.
Auch von der Sonn- und Feiertagsruhe gibt es Ausnahmen, etwa für
MitarbeiterInnen auf Almen, die weit entfernt von der nächsten
Siedlung liegen, für landwirtschaftliche MitarbeiterInnen, die Kühe
melken müssen, oder für MitarbeiterInnen in Silos und Kellern, die
die Ernten der LandarbeiterInnen übernehmen. Des Weiteren ist mehr
Transparenz bei Arbeitsverträgen und Löhnen vorgesehen. Bei
All-in-Verträgen muss beispielsweise der Grundlohn ziffernmäßig
ausgewiesen sein. Weiters wurden Maßnahmen zum Nichtraucherschutz
beschlossen. Internatskosten für Lehrlinge werden künftig ihren
Arbeitgebern verrechnet. Laut ÖVP und FPÖ fußt die Novelle auf einer
Einigung der Sozialpartner, SPÖ und JETZT stimmten im Sozialausschuss
dennoch dagegen. Die Gesetzesänderungen wurden mehrheitlich
angenommen.

Kritik an Fehlen der Freiwilligkeit bei Überstunden

Birgit Silvia Sandler (SPÖ) begrüßte Regelungen, die aus ihrer Sicht
längst überfällig waren, kritisierte aber vor allem das Fehlen des
Freiwilligkeitsprinzips für die 11. und 12. Arbeitsstunde in der
Landwirtschaft. Georg Strasser (ÖVP) wies darauf hin, dass eine
Ablehnung aus „besonders berücksichtigungswürdigen Gründen“ möglich
sei. Doch für Sandler ist das zu wenig. Sie vermisst einen
entsprechenden Schutz für ArbeitnehmerInnen. Sie findet es auch
unverständlich, dass LandarbeiterInnen künftig von Sonn- und
Feiertagsregelungen ausgenommen sind. Abgeordneter Maximilian Linder
von der FPÖ hielt dem entgegen, dass Alm- und Buschenschenken aus
pragmatischen Gründen an Wochenenden geöffnet sein müssten.

Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ) betonte, dass es sich bei der
Arbeitszeitregelung um eine sozialpartnerschaftlich einvernehmliche
Lösung handle. Im Gesetz werde zudem die Prävention
arbeitsspezifischer Belastungen betont. Verbessern werde sich auch
die Lage für Frauen in Bezug auf den Mutterschutz und Männer auf die
Väterkarenz. Die Regelungen im Landarbeitsgesetz würden hier „der
modernen Zeit angepasst“. Für seinen Fraktionskollegen Linder ist vor
allem die Gleichstellung der Lehrlinge, deren Internatskosten künftig
vom Arbeitgeber getragen werden, ein Signal, „dass sich Lehre bezahlt
macht und dass Handwerk gefördert wird“.

Opposition erkennt Positives und Negatives

Karin Doppelbauer von den NEOS hält die Novelle alles in allem für
begrüßenswert – wenngleich sie den Umstand kritisierte, dass bei den
LandarbeiterInnen erst jetzt in so vielen Punkten anderen
Berufsgruppen gegenüber nachgezogen werde, etwa in den
Karenzregelungen oder beim Arbeitnehmerschutz (Rauchverbot künftig
auch in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, wo mindestens ein
Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin nicht raucht). Das zeigt
Doppelbauer zufolge, wie notwendig es wäre, ein einheitliches
Arbeitnehmerrecht zu schaffen, das für Arbeiter wie Angestellte
gelten sollte.

JETZT-Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber stellte für ihre
Fraktion fest, dass sie dem Gesetz nicht zustimmen werde, wenngleich
es Positives enthalte, wie den Kündigungsschutz bei Fehlgeburten oder
die Wiedereingliederungsteilzeit nach der Karenz. Sie bezeichnete das
Verbot für LandarbeiterInnen, die Leistung von Überstunden
abzulehnen, als „Eingriff in das Privatleben „. Der 12-Stunden-Tag
bzw. die 60-Stunden-Woche sei „ein Wahnsinn für Gesundheit und
Arbeitsunfallrisiko der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“.
(Fortsetzung Nationalrat) gb

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