Sozialausschuss: „Arbeiten im Alter“ wird steuerlich begünstigt
Auch Änderungen bei der betrieblichen Altersvorsorge auf dem Weg ins Plenum
Personen, die das gesetzliche Pensionsalter erreicht haben und dennoch weiterarbeiten, werden ab kommendem Jahr einen Steuerfreibetrag von bis zu 1.250 Ꞓ im Monat (15.000 Ꞓ im Jahr) erhalten. Und zwar unabhängig davon, ob sie ihren Pensionsantritt aufgeschoben haben, also im bisherigen Job weiterarbeiten, oder ob sie neben dem Pensionsbezug einer anderen Tätigkeit nachgehen. Der Sozialausschuss des Nationalrats hat heute mit den!-->!-->!-->…