Wirtschaftskammergesetz: SWV Matznetter empört über Vorgehen

WK Wahlrecht missachtet Grundsätze der Demokratie

Wien (OTS) – Die Türkis-Blaue Bundesregierung hat gestern im
Nationalrat eine Gesetzesnovelle zum Wirtschaftskammer-Wahlrecht
vorgelegt die jeglicher demokratischen Zusammenarbeit widerspricht.
Noch vor gut einem Jahr (30.11.2018) beschloss das
Wirtschaftsparlament auf Antrag der Freiheitlichen Wirtschaft und des
Wirtschaftsbundes die gemeinsame Ausarbeitung eines neuen Wahlrechts
per Arbeitsgruppe. Der Beschluss wird nun durch die vom
Wirtschaftsbund geführte Wirtschaftskammer und durch die
Bundesregierung vollkommen missachtet. Türkis-Blau bestimmt das
Wahlrecht über die Köpfe aller anderen Fraktionen hinweg.

„Demokratisch gefasste Beschlüsse derart zu übergehen ist an
Dreistigkeit kaum zu übertreffen. Das marode Wahlrecht der
Wirtschaftskammer braucht eine massive Überarbeitung in Sachen
Transparenz, Vereinfachung und Modernisierung. Der vorliegende
Entwurf gliedert sich eher in die Reihen der türkis-blauen
Husch-Pfusch-Gesetze ein“, stellt Christoph Matznetter, Präsident des
Sozialdemokratischen Wirtschaftsverbands und Vizepräsident der
Wirtschaftskammer Österreich fest.

Derzeit werden die unterschiedlichen Ebenen der Wirtschaftskammer
nicht direkt gewählt. Durch undurchsichtige Wahlkataloge werden die
Stimmen der WK Mitglieder sogar unterschiedlich gewichtet. Ganz nach
dem Motto „Wer zahlt, schafft an!“ sind Industrie und Banken
überproportional im Wirtschaftsparlament vertreten. Bei einer
Nationalratswahl etwa wäre ein solches System undenkbar. Dass der
Wirtschaftsbund, der quasi im Alleingang bestimmt, durch das
veraltete und intransparente Wahlrecht immens profitiert, hat einen
besonders bitteren Beigeschmack.

„Demokratiepolitisch ist das eine Katastrophe. Ich fordere den
Präsidenten der Wirtschaftskammer, Harald Mahrer, dazu auf, die
Arbeitsgruppe ,Wirtschaftskammerwahlen‘ unverzüglich wieder
einzuschalten. Es ist unsere Pflicht als Wirtschaftskammer für ein
Wahlrecht zu sorgen, das allen demokratischen Grundsätzen vollends
entspricht“, fordert Matznetter abschließend.

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