Österreichische Nationalbibliothek restituiert 2.255 Bücher an denNationalfonds der Republik Österreich

Nationalratspräsident Sobotka unterstreicht herausragende Leistungen des Nationalfonds

Wien (PK) – Die Österreichische Nationalbibliothek hat heute 2.255 in
der NS-Zeit unrechtmäßig erworbene „erblose“ Bücher entsprechend dem
Kunstrückgabegesetz an den Nationalfonds der Republik Österreich für
Opfer des Nationalsozialismus restituiert und anschließend für rund
75.000 Euro zurückgekauft.

Im Rahmen einer Gedenkfeier im Oratorium der Österreichischen
Nationalbibliothek betonten der Vorsitzende des Kuratoriums des
Nationalfonds, Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka, die
Generaldirektorin der Österreichischen Nationalbibliothek Johanna
Rachinger und die Generalsekretärin des Nationalfonds Hannah Lessing
die Bedeutung dieser Form der Restitution. Damit werde ein Weg
beschritten, der wegweisend für andere Museen und Bibliotheken sei,
da eine öffentliche Versteigerung der „erblosen“ Bücher nicht
zielführend wäre.

„Die Restitution der in der NS-Zeit geraubten Bücher ist für die
Österreichische Nationalbibliothek nicht nur eine gesetzliche
Verpflichtung, sondern auch ein moralisches Anliegen“, unterstrich
Rachinger. „Ich freue mich deshalb sehr, dass wir mit der heutigen
Rückgabe und dem gleichzeitigen Rückkauf von 2.255 erblosen Büchern
einen weiteren wichtigen Schritt zur lückenlosen Aufarbeitung
geschehenen Unrechts setzen können.“

Hannah Lessing erinnerte an die vor 20 Jahren verabschiedeten
Washingtoner Prinzipien in Bezug auf Kunstwerke, die von den
Nationalsozialisten beschlagnahmt wurden. Auf der im vergangenen
November stattgefundenen internationalen Fachkonferenz in Berlin sei
viel von „erblosen“ Büchern gesprochen worden, sagte Lessing. „Ich
habe persönlich erlebt, wie viel Freude ein zurückgegebenes Buch
bereiten kann, das vor 80 Jahren den Vorfahren geraubt wurde. Die
heute an den Nationalfonds übergebenen Bücher aus dem Bestand der
Österreichischen Nationalbibliothek konnten trotz intensiver
Nachforschungen nicht an die ErbInnen der ursprünglichen
EigentümerInnen übergeben werden, aber es ist schön, dass sie nun in
der Bibliothek ein dauerhaftes Zuhause finden.“

„Der Nationalsozialismus und der Anschluss Österreichs im März 1938
haben eines der dunkelsten Kapitel der österreichischen Geschichte
eingeläutet. Über Jahrzehnte wurde Österreich im kollektiven
Bewusstsein als erstes Opfer der NS-Herrschaft dargestellt und erst
viel zu spät auch die Rolle der Täter beleuchtet. Der Nationalfonds
der Republik Österreich hat Hervorragendes geleistet, um dieses
Unrecht – wenngleich auch spät – wieder gut zu machen“, so
Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka.

Bei den Büchern handelt es sich zu einem großen Teil um Judaica und
Hebraica. Ein Teil der Werke stammt aus Beständen, die für die in der
NS-Zeit geplanten, aber nicht realisierten „Zentralbibliothek der
Hohen Schule“ und „Führerbibliothek“ in Linz vorgesehen waren, sowie
aus Beständen, die in einer Synagoge in Triest gesammelt und gelagert
wurden und von dort in die Nationalbibliothek gelangten.

Der Provenienz-Bericht der Österreichischen Nationalbibliothek vom
Dezember 2003 listete insgesamt rund 52.000 Objekte als mögliches
„NS-Raubgut“ auf, davon wurden nach Angaben der Bibliothek insgesamt
rund 49.000 Einzelobjekte an frühere EigentümerInnen, deren ErbInnen
bzw. den Nationalfonds zurückgegeben. Bereits 2010 wurde eine erste
Tranche von rund 8.300 nicht restituierbaren erblosen Büchern aus dem
Bestand der Nationalbibliothek an den Nationalfonds übergegeben und
gleichzeitig für die Bibliothek zurückgekauft.

Der Nationalfonds erhielt 1998/99 durch das Kunstrückgabegesetz den
Auftrag, „erblose“ Kunstgegenstände aus öffentlichem Besitz zugunsten
von NS-Opfern zu verwerten. Bevor die Kunstobjekte zur Verwertung
gelangen, sollen alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um noch
mögliche Rückstellungsberechtigte zu erreichen. Zu diesem Zweck
unterstützt der Nationalfonds die Kunstrückgabe-Gremien des Bundes
und der Stadt Wien bei der Erbensuche und betreibt eine
Kunst-Datenbank (www.kunstdatenbank.at ). Objekte, deren
EigentümerInnen nicht mehr festgestellt werden können, werden dem
Nationalfonds zum Zweck der Verwertung übereignet. Der Nationalfonds
verwendet die aus der Verwertung erlösten Mittel zugunsten von Opfern
des Nationalsozialismus.

Provenienzforschung in der Parlamentsbibliothek

Auch die Parlamentsbibliothek hat sich der Aufgabe der
Provenienzforschung gestellt. Im Auftrag der Parlamentsdirektion
wurden durch externe Experten und Expertinnen des Vereins für
wissenschaftliche und kulturelle Dienstleistungen unter der Leitung
von Harald Wendelin umfassende Recherchen zur Provenienz der Bücher
in der Parlamentsbibliothek durchgeführt. 2013 hat der
Kunstrückgabebeirat für 29 Signaturen, das sind 37 Bände, die
Rückgabe an vom NS-Regime verfolgte Personen und Institutionen bzw.
deren RechtsnachfolgerInnen empfohlen.

Die Suche nach den RechtsnachfolgerInnen der ehemaligen
EigentümerInnen sowie die Abwicklung der Restitution erfolgt durch
den Nationalfonds der Republik Österreich in enger Kooperation mit
der Parlamentsbibliothek. (Schluss) red

———————————————————————

Pressedienst der Parlamentsdirektion
Parlamentskorrespondenz
Tel. +43 1 40110/2272
pressedienst@parlament.gv.at
http://www.parlament.gv.at
www.facebook.com/OeParl
www.twitter.com/oeparl

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender