Verurteilung von Schweizer Fluglotsen löst auch in Österreich „Entsetzen“ aus

Gewerkschaft vida: Meldung von nicht fahrlässig begangenen Fehlern nicht durch Angst vor Strafe unterdrücken Gewerkschaft vida: Meldung von nicht fahrlässig begangenen Fehlern nicht durch Angst vor Strafe unterdrücken

Wien (OTS) – Am Mittwoch wurde in Zürich ein Flugverkehrsleiter zu
einer Geldstrafe auf Bewährung gerichtlich verurteilt. Dieser habe
2011 zwei Piloten auf sich kreuzenden Startbahnen kurz nacheinander
eine Starterlaubnis erteilt. Ein Unfall wurde vermieden, da einer der
Piloten den Fehler bemerkte und den Start abbrach. Der
Flugverkehrsleiter meldete den Vorfall selbst. Nicht nur im Ausland,
auch bei den österreichischen FluglotsInnen und ihrer
Interessenvertretung, dem Fachbereich Luftfahrt in der Gewerkschaft
vida, löst dieses Urteil „großes Entsetzen und Verunsicherung“ aus.
„Eine solche Verurteilung ist kein Beitrag zur Hebung der
Flugsicherheit. Ganz im Gegenteil“, sagt Daniel Liebhart, stv.
Vorsitzender des vida-Fachbereichs und selbst langjährig in der
Flugsicherung tätig.

„Das Urteil stellt klar einen Schritt zurück für die
Flugsicherheit dar. Das hohe Sicherheitsniveau in Österreichs
Luftfahrt konnte trotz steigender Kapazitäten und zunehmendem
Arbeitsdruck in der Flugsicherung und im Luftverkehr laufend
verbessert werden, weil durch die bewährte Kultur der
Fehlervermeidung und die damit verbundene Meldung derartiger Fehler,
diese zukünftig besser vermieden werden konnten“, so Liebhart weiter.

„Bei nicht in fahrlässiger oder vorsätzlicher Absicht begangenen
Fehlern lautet das europäische Erfolgskonzept daher nicht Strafen,
sondern aus Fehlern lernen“, stellt Liebhart klar: „Alles andere
könnte dazu führen, dass unbemerkt gebliebene Fehler aus Angst vor
Strafe zukünftig nicht mehr gemeldet werden. Und das ist weder der
Sicherheit des Luftfahrtpersonals insgesamt noch jener der Fluggäste
sowie nicht direkt beteiligter Dritter dienlich“, warnt der
vida-Gewerkschafter.

Hintergrundwissen: „Just Culture“

„Just Culture“ ist eine Kultur, in der MitarbeiterInnen nicht für
Handlungen, Unterlassungen oder Entscheidungen, entsprechend ihrer
Erfahrung und ihrer Ausbildung, bestraft werden, solange keine grobe
Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt. Durch das aktive Melden von
Fehlern, soll der Luftverkehr laufend sicherere Regelungen erhalten.
Die Gerichtsentscheidung führt dazu, dass dieses zentrale Prinzip in
der Luftfahrt nicht mehr angewandt wird. Weitere Infos:
[https://www.eurocontrol.int/articles/just-culture]
(https://www.eurocontrol.int/articles/just-culture)

Gewerkschaft vida/Öffentlichkeitsarbeit
Hansjörg Miethling
Tel.: 01 53444 79 261 bzw. 0664 / 6145 733
E-Mail: hansjoerg.miethling@vida.at
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