
BMASGK: Verwunderung über Presseaussendung bezüglich des Gesprächs der Landesrätinnen und Landesräte
Wien (OTS) – Die Presseaussendung aus dem Büro von Stadtrat Peter
Hacker über das gestrige Treffen der Soziallandesrätinnen und
Soziallandesräte zum Grundsatzgesetz über die Sozialhilfe strotzt nur
so von Unwahrheiten und Falschmeldungen.
„Alleine die angebliche Anwesenheit der Landesrätin Ulrike
Königsberger-Ludwig (Niederösterreich) zeigt, dass in der SPÖ wieder
die „Silberstein-Methoden“ Einzug gehalten haben. Landesrätin
Königsberger-Ludwig war bei der gestrigen Sitzung nicht anwesend.
Anscheinend geht es der SPÖ nur noch um „Marketingschmähs“ und
nicht um die Wahrheit,“ so Axel Ganster, Pressesprecher von
Bundesministerin Mag. Beate Hartinger-Klein.
Falsch ist: Landesrätin Birgit Gerstorfer (Oberösterreich) wirft
der Regierung vor, dass sie mit dem Grundsatzgesetz nur
Bestrafungsinstrumente und keinerlei Unterstützung, für eine
möglichst schnelle Integration in den Arbeitsprozess vorgelegt hat.
Weiterhin moniert LR Gerstorfer dass die lang ersehnte bundesweit
einheitliche Lösung wieder nicht kommen wird, da dieses
Grundsatzgesetz nur aus Kannbestimmungen und Höchstsätzen besteht.
Richtig ist: Das neue Grundsatzgesetz hat zum Ziel die Menschen so
schnell wie möglich in den Arbeitsprozess zu integrieren. Gerade der
Anreiz Deutsch zu lernen, eine Werte und Integrationsvereinbarung zu
unterzeichnen unterstützt diesen Prozess. Deutschkenntnisse sind
notwendig um am österreichischen Arbeitsmarkt vermittelbar zu sein.
Die Länder werden verpflichtet die Differenz zur vollen
Mindestsicherung für Deutschkurse zB in Form von Gutscheinen zur
Verfügung zu stellen. Für zusätzliche Arbeitsqualifizierungsmaßnahmen
ist das AMS weiterhin zuständig.
Damit ein Grundsatzgesetz Verfassungskonform ist können nur
Grundsätze und Rahmen vorgegeben werden die den Ländern Spielräume
für die Ausführungsgesetze geben. Vielleicht sollte sich LR
Gerstorfer fundierte juristische Auskunft einholen.
Falsch ist: Der gemeinsame Vorwurf das unter anderem Fragen zur
Wohnbauförderung, Kinderbetreuung, Schul- und Nachmittagsbetreuung
nicht beantwortet wurden.
Richtig ist: Gratiskindergärten haben nichts mit dem Wohnbedarf
und dem allgemeinen Lebensunterhalt zu tun. Für Personen die keine
Leistungen aus der Mindestsicherung erhalten sind weiterhin
Mietbeihilfen ausdrücklich zulässig. Für Mindestsicherungsbezieher
ist der Wohnbedarf gedeckt, auch bei hohen Wohnkosten besteht
ausreichend Flexibilität im Rahmen der Wohnkostenpauschale.
Falsch ist: Landesrätin Beate Prettner (Kärnten) wirft der
Regierung vor, dass pflegebedürftige Menschen benachteiligt werden.
Richtig ist: Ausnahmen von der Bereitschaft zur Arbeit sind im
Gesetz unmissverständlich geregelt. Somit kann es bei
arbeitsunfähigen Personen keine Abzüge geben.
Falsch ist: Stadtrat Peter Hacker (Wien) wirft der Regierung vor,
dass mehr als 60.000 Kinder in ganz Österreich in die bittere Armut
gestoßen werden.
Richtig ist: Die degressiv gestalteten Höchstsätze sind fair und
lehnen sich auch an die Staffelung der Familienbeihilfe an.
Denn es wird verschleiert, dass familienbezogene Leistungen des
Bundes – Familienbeihilfe, Kinderabsetzbeträge usw. zusätzlich
bezahlt werden (Je nach Alter bekommt man pro Kind ca. 200 Euro
Familienbeihilfe). Auch ist gesetzlich verbindlich festgelegt, dass
die Summe für den Unterhalt der Kinder auf alle gleich aufzuteilen
ist. Kein Kind muss von 43 Euro leben. Diese Rechnung ist nur
unseriös, sie widerspricht auch dem Gesetz.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
Axel Ganster, MAS
Pressesprecher von Sozialministerin Beate Hartinger-Klein
+43 (1) 71100-86 2456
pressesprecher@sozialministerium.at
www.sozialministerium.at
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