Umweltdachverband zur OÖ Naturschutznovelle: Beschneidung der Umweltanwaltschaften ist Anschlag auf Natur- und Umweltschutz!

– Einbindung von Umweltorganisationen darf nicht auf Kosten der Parteienrechte der Umweltanwaltschaften gehen

Wien (OTS) – * UWD fordert: Aufwertung der Umweltanwaltschaft als
Rechtsservicestelle für die Beteiligung von Umweltorganisationen an
Naturschutzverfahren!


Mit der aktuell in Begutachtung befindlichen OÖ. Natur- und
Landschaftsschutzrechtsnovelle 2019 sollen Beteiligungs- und
Rechtsschutzrechte für anerkannte Umweltorganisationen (NGOs) in
naturschutzbehördlichen Bewilligungsverfahren nachgebessert werden.
Mehr als ein Jahrzehnt nach Ratifikation der Aarhus-Konvention durch
Österreich soll damit das EU-Aarhus-Vertragsverletzungsverfahren
endlich abgewendet werden. „Das ist grundsätzlich begrüßenswert. Die
Krux dabei ist allerdings, dass in jenen Verfahren, in denen
Umweltorganisationen künftig ein Beteiligungs- und/oder
Beschwerderecht bekommen sollen, die Parteistellung der
Umweltanwaltschaft entfallen soll. Damit würde das vielfach auf
Ehrenamtlichkeit beruhende, zivilgesellschaftliche Engagement der
NGOs einer völligen Überforderung ausgesetzt – und Natur- und
Umweltschutz in weiten Teilen mundtot gemacht werden.
Umweltanwaltschaften sind als weisungsfreie und unabhängige
Einrichtungen ein Garant für die Wahrung der öffentlichen Interessen
des Umweltschutzes und den Erhalt einer hohen Umweltqualität – wir
können auf diese Institution keinesfalls verzichten“, betont Franz
Maier, Präsident des Umweltdachverbandes.

Zivilgesellschaftliches Engagement kann bewährte
Umweltanwaltschaften nicht ersetzen
Die umweltschutzrechtliche Beteiligung an hunderten Verfahren pro
Jahr, die bis dato im Naturschutzbereich durchgeführt werden, wäre
künftig nur mit einer öffentlichen Finanzierung der
Verfahrensbeteiligung von NGOs leistbar – etwa in Form eines
Aarhus-Fonds. „Diese Finanzierung müsste allerdings erst zugesichert
und vorab verankert werden. Aus jetziger Sicht bedeutet die Novelle
jedenfalls, dass de facto die VertreterInnen des Natur- und
Umweltschutzes kaum mehr die Stimme erheben können: die
Umweltanwaltschaft nicht mehr, weil sie oft keine Parteistellung mehr
hätte und die NGOs nicht, weil sie einen Titel ohne Mittel erhalten.
Eine angeblich drohende ,Aufdoppelung‘ der Verfahrensbeteiligung
durch NGOs und Umweltanwaltschaft, die als Rechtfertigung für die
Beschneidung der Umweltanwaltschaft angeführt wird, ist ein haltloses
Scheinargument. Selbst in den Gesetzesmaterialien geht man davon aus,
dass NGOs nur im Einzelfall von ihrem Beteiligungsrecht Gebrauch
machen würden. Hier wird definitiv mit Kanonen auf Spatzen geschossen
– und zwar zum Leidwesen der Umwelt“, erklärt Maier.

„Vor dem Hintergrund der kürzlich durch das Parlament erfolgten
Aufwertung der Landes-Wirtschaftskammern als Standortanwälte, fordern
wir zudem dringend ein, auch die Umweltanwaltschaften aufzuwerten –
als Rechtsservicestelle für Umweltorganisationen, die künftig als
neue Beteiligte in Naturschutzverfahren zugelassen sind. Dies
freilich bei Sicherstellung der dafür nötigen Ressourcen. Denn die
Natur braucht eine starke Stimme, wollen wir nicht weiter nahezu
tatenlos dem Artensterben und Biodiversitätsverlust zusehen“, so
Maier abschließend.

Umweltdachverband
Dr.in Sylvia Steinbauer
Öffentlichkeitsarbeit
(++43-1)40113/21
sylvia.steinbauer@umweltdachverband.at
http://www.umweltdachverband.at

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