AK-Vizepräsident Franz Gosch: „ÖAAB-FCG fordert Steuerfreiheit für Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld“

Graz (OTS) – „Es ist Zeit für einen merk- und spürbaren Eingriff in die bisherigen österreichischen Steuergewohnheiten.“ Mit diesen Worten Richtung Bundesregierung nimmt Steiermarks AK-Vizepräsident Franz Gosch die Politik mit einem „steirischen Vorstoß“ für die steuerzahlenden ArbeitnehmerInnen in die Pflicht.

Gosch: „ÖAAB und FCG Steiermark fordern die Bundesregierung auf, künftig das 13. und 14. Gehalt steuerfrei zu machen!“ Konkret gehe es darum, alle Bezüge die innerhalb der Jahressechstel-Regelung nach dem ESTG fallen, generell steuerfrei zu gestalten. Mit dieser Maßnahme, so der Christgewerkschafter, wären der 13. und 14. Bezug – die sogenannten Sonderzahlungen (Weihnachts- und Urlaubsgeld) – gänzlich steuerfrei. Diese bringe, je nach Einkommen, eine Entlastung von mehreren 100 Euro pro Jahr!

Der steirische Spitzenkandidat der ÖAAB-FCG-Fraktion für die Arbeiterkammerwahl 2019 sieht darin „eine faire Lösung für eine Entlastung der ArbeitnehmerInnen, die auch einfach und völlig unkompliziert berechnet werden kann“. Gosch: „Hierbei könnte gleichzeitig und endlich auch eine einfach umzusetzende Steuerentlastung greifen, die deutlich signalisiert, dass die Begünstigung der Sonderzahlung ein großes sozial- und gesellschaftspolitisches Anliegen der Bundesregierung ist und der Faktor ‚Arbeit‘ aller österreichischen LeistungsträgerInnen wertschätzend gewürdigt wird.“

Nach Vorgesprächen mit dem ÖVP-Nationalratsklub in Wien sieht Gosch eine realistische Chance der Umsetzung dieser Forderung.
Für ihn gehe es dabei abschließend – neben der Verbesserung der Pendlerpauschale und der dringend notwendigen Anpassung der Zuverdienstgrenze beim Alleinverdienerabsetzbetrag – vordringlich darum, dass die Bundesregierung mit der großen Steuerreform 2020 vor allem die ArbeitnehmerInnen als „Gewinner“ im Fokus behält.

Franz Gosch
ÖAAB-FCG-AK-Fraktion
Tel.: 0676/817114227
Mail: fcg.steiermark@oegb.at

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