
KH Nord – Erich Hechtner in Untersuchungskommission befragt
Ad Zeugenaussage Stephan Koller: Stadtrechnungshof macht keine begleitende Kontrolle
Wien (OTS/SPW-K) – Dr. Erich Hechtner war heute in seiner aktuellen Funktion als Magistratsdirektor und ehemaliger Kontrollamtsdirektor vor der Untersuchungskommission geladen, um unter anderem zum damaligen Bericht des Kontrollamtes Auskunft zu geben.
Ob man sich bei derartigen Projekten etwa für ein PPP-Modell entscheidet, einen Generalunternehmer beauftragt oder Einzelausschreibungen vornimmt, ist immer die Entscheidung des Bauherrn – jede Art und Weise hätte etwas für sich. Per se ist keine Form die Beste oder die Schlechteste. Man müsse sich jedes Projekt im Einzelnen ansehen. Im Falle des Krankenhauses Nord und aus Sicht der Prüfung im Jahr 2009 wurde vom Kontrollamt aufgezeigt, welche Schwächen und Stärken das bis dahin gewählte Modell habe. Das bildete seinerzeit offenbar die Grundlage für die Entscheidung des Bauherren (KAV) von einem PPP-Modell Abstand zu nehmen, so Hechtner.
Zeuge Dipl.-Ing. Dr. Stephan Koller (Mitglied der Bewertungskommission von 2006 bis 2008) führte bei seiner Befragung an, dass er an das Kontrollamt bzw. den Stadtrechnungshof mehrmals „Warnschreiben“ geschickt hätte. In seiner Befragung im Jahr 2018 hatte sich Koller gewundert, warum das Kontrollamt nicht einschritt. Hierzu merkte Erich Hechtner heute an, dass entscheidend sei festzuhalten, dass Kontrollamt bzw. der heutige Stadtrechnungshof eine unabhängige Instanz sei und die Themenfindung bei selbigem liegen würde. Auf den konkreten Hinweis bezogen wurde festgestellt, dass der Stadtrechnungshof eine Kontrolleinrichtung ist, die im Nachhinein prüft. Es kann also keine begleitende Kontrolle durch den Stadtrechnungshof stattfinden. So es tatsächlich „Warnschreiben“ gegeben hätte, wurden diesen nachgegangen und bearbeitet, so Hechtner.
Eine begleitende Kontrolle würde bei Projekten von den Bauherrn installiert, erklärt Hechtner den Unterschied.
Dokumente der Untersuchungskommission =
Zudem führte Dr. Hechtner aus, dass bei den zur Verfügung gestellten Unterlagen datenschutzrechtliche Vorgaben erfüllt werden müssen. Die Juristinnen und Juristen des KAV und des Magistrats müssen hier den Spagat zwischen dem Wunsch nach völliger Transparenz durch die Untersuchungskommission auf der einen und rechtlichen Rahmenbedingungen auf der anderen Seite schaffen.
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