Gabriele Mörk (SPÖ) ad Mindestsicherung: Bundesrechnungshof lobt Wiener Reform

Aktuelle Einschätzung auf RH-Website abrufbar – Anstieg in Wien geringer als in anderen Bundesländern – Generell höhere BMS-Quoten in Städten

Wien (OTS/SPW-K) – In der Debatte um die Neugestaltung der Mindestsicherung weist Gemeinderätin Gabriele Mörk (SPÖ) auf eine aktuelle Einschätzung des Bundesrechnungshofes hin, der der Reform der Wiener Mindestsicherung ein gutes Zeugnis ausstellt. In dem im Jänner 2019 veröffentlichten Bericht heißt es, die Stadt habe die Empfehlungen des Rechnungshofes nach der Prüfung 2017 überwiegend umgesetzt und notwendige Maßnahmen hinsichtlich der Ausgaben gesetzt. „Das bestätigt die Qualität unserer Reform. Entgegen den Horrorszenarien, die die Opposition tagtäglich zeichnet, zeigt sich:
die Wiener Mindestsicherung wirkt nicht nur, sie ist auch effizient“, so Mörk.

In seinem „Nachfrageverfahren 2017“ schreibt der Rechnungshof, die Reform der Wiener Mindestsicherung habe zu mehr Transparenz und Verwaltungsvereinfachungen geführt, die Kooperation mit dem AMS und Anreize zur Wiedereingliederung ins Erwerbsleben werden positiv hervorgestrichen. Die Stadt habe zudem die wesentlichen Ausgabentreiber identifiziert und die Ausgabenprognosen aktualisiert. „Die Hochrechnungen aus dem Jahr 2017 sind völlig überholt“, sagt Mörk. „Die Zahl der BezieherInnen lag im November 2018 bei rund 11.500 Personen unter dem Vergleichsmonat des Vorjahres und um rund 22.700 unter dem Höchstand aus 2017, dadurch konnten auch die Kosten deutlich reduziert werden.“ Beliefen sich die Ausgaben der Stadt für die Mindestsicherung für 2017 noch bei 680,6 Mio. Euro, gingen sie laut vorläufigem Rechnungsabschluss 2018 auf 659,6 Mio. Euro zurück.

Auch hinsichtlich der Entwicklungen bei den BezieherInnen müssen ÖVP und FPÖ ihr Bild von Wien als „Sozialmagnet“ korrigieren, so Mörk. „Der Zuzug aus anderen Bundesländern ist gegenüber dem Vorjahr um über 50 Prozent zurückgegangen. Verschiedene Studien und Berechnungen zeigen auch für andere Ballungsräume ähnliche Entwicklungen wie wir sie haben. Sowohl die Anzahl der BezieherInnen als auch die Ausgaben sind in Wien weniger stark gestiegen als in anderen Ländern“, sagt Mörk.

Laut Statistik Austria lag der Anstieg bei den BezieherInnen von Mindestsicherung in Wien zwischen 2012 und 2017 bei 38,7 Prozent. Mit Vorarlberg (58,7 Prozent), Niederösterreich (51,8 Prozent), Oberösterreich (43,7 Prozent) und der Steiermark (42,1 Prozent) verzeichneten gleich vier Bundesländer höhere Werte. Ähnliche die Entwicklung bei den Ausgaben: Hier lagen Vorarlberg (113,7 Prozent), das Burgenland (90,3 Prozent) und die Steiermark (86,5 Prozent) im fünfjährigen Untersuchungszeitraum vor Wien (70,7 Prozent), das Steigerungen im Ausmaß von Tirol (70,6 Prozent) und Oberösterreich (69,5 Prozent) verzeichnete.

„Dass der Anteil an MindestsicherungsbezieherInnen in Städten höher als im ländlichen Bereich ist, sollte sich mittlerweile auch bis zu FPÖ und ÖVP herumgesprochen haben“, nimmt Mörk auf weitere Studien Bezug. So weise der Bericht „Städte in Zahlen“ des Städtebundes für Wien 106 BMS-BezieherInnen auf 1.000 Einwohnern aus, Bregenz komme mit knapp 90 auf 1.000 auf eine ähnliche Quote. Und auch in St. Pölten, Salzburg, Graz und Innsbruck gibt es doppelt bis vier Mal so viele MindestsicherungsbezieherInnen wie im jeweiligen Bundesland.

„Das Fazit lautet: Die Wiener Mindestsicherung funktioniert. Vom neuen Sozialhilfegesetz der Bundesregierung kann man das nicht erwarten“, verweist Mörk darauf, dass 137 von 140 Stellungnahmen in der Begutachtung negativ ausgefallen sind. „Wien bleibt daher bei seiner Forderung, dass die Sozialministerin das Gesetz mit den Ländern grundlegend überarbeiten muss.“

Nachfrageverfahren des Bundesrechnungshofes:
http://www.rechnungshof.gv.at/berichte/nachfrageverfahren/2018.html
(Kapitel zur Wiener Mindestsicherung ab Seite 170)

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