Einigung auf gemeinsamen Misstrauensantrag der Opposition:

Antrag gegen Kickl wird morgen bei Dringlichem Antrag der Liste JETZT abgestimmt

Wien (OTS) – SPÖ, Neos und Liste JETZT haben sich auf einen gemeinsamen Misstrauensantrag gegen den Innenminister geeinigt. Der Misstrauensantrag wird morgen direkt nach der Antwort des Bundeskanzlers auf den Dringlichen Antrag der Liste JETZT eingebracht:

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc, Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Dr. Peter Pilz

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Versagen des Vertrauens gegenüber dem Bundesminister für Inneres

eingebracht im Zuge der Debatte über den dringlichen Antrag an den Bundeskanzler in der 60. Sitzung des Nationalrates, XXVI. GP, am 30.1.2019

BEGRÜNDUNG

Der Bundesminister für Inneres spricht gerne und viel über Grenzen. Etwa darüber, wer diese überschreiten darf und wer nicht. Oder welche Sanktionen greifen, wenn Grenzen missachtet werden.

Am Dienstag den 27. Jänner 2019 überschritt und missachtete der Bundesminister für Inneres selbst eine fundamentale Grenze, indem er in der ORF-Sendung „Report“ folgende Aussagen tätigte:

„Das Recht hat der Politik zu folgen und nicht die Politik dem Recht.“ Die Europäische Menschenrechtskonvention und somit ein Teil der Verfassung der Republik sei ein „seltsames rechtliches Konstrukt aus den 1950ern“.

In der offensichtlichen Ablehnung des Grundsatzes der Bindung allen staatlichen Handelns an die Verfassung und die Gesetze verließ der Bundesminister jenen Rahmen, den ihm die Österreichische Bundesverfassung, auf die er am 18. Dezember 2017 vor dem Bundespräsidenten seinen Ministereid abgelegt hat, gibt.

Gleichzeitig hat der Innenminister durch seine Amtsführung bewiesen, dass er sich nicht an geltende Gesetze gebunden fühlt. So hat das OLG Wien am 22. August 2018 entschieden, dass der Großteil der BVT-Hausdurchsuchungen, die unter der Führung von Beamten des BMI durchgeführt wurden, gesetzwidrig war.

Wenn ein Bundesminister für Inneres österreichische Gesetze ignoriert, europäische und österreichische Grundrechte in Frage stellt und zugleich feststellt, „dass das Recht der Politik zu folgen hat und nicht die Politik dem Recht“, wenn er in Anspielung auf die – in Österreich im Verfassungsrang stehende – EMRK von „seltsamen rechtlichen Konstruktionen“ spricht und wenn er rechtsstaatlich ergangene Urteile als „weltfremd“ kritisiert, dann stellt er sich bewusst außerhalb des Rahmens, den Rechtstaat und Verfassung dem Handeln der Bundesregierung setzen.

Diese Haltung ist mit dem Amt eines Bundesministers der Republik Österreich unvereinbar. Ein Bundesminister ohne Respekt gegenüber der Bundesverfassung ist untragbar.

Es ist Aufgabe des Nationalrats, unmissverständlich klarzustellen:

* Die Politik hat den Grundsätzen und Bestimmungen der Verfassung
zu folgen und nicht die Verfassung der Politik.

* Das Handeln von Mitgliedern der Bundesregierung hat auch nach der letzten Nationalratswahl ausschließlich auf der Grundlage von Art. 18 B-VG zu erfolgen.

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigenden Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Dem Bundesminister für Inneres wird im Sinne des Art. 74 Abs. 1 B-VG durch ausdrückliche Entschließung des Nationalrates das Vertrauen versagt.“

Parlamentsklub JETZT
Eva Kellermann
Pressesprecherin
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