TKK erteilt formlosen Sperraufforderungen klare Absage
Entscheidung der Regulierungsbehörde nach Selbstanzeige einiger Internet Provider regt gesetzliche Regelung an.
Wien (OTS) - Das österreichische Urheberrecht ist ausgesprochen vage, wenn es darum geht, Internet Service Provider zum Sperren von Webseiten zu verpflichten, und beschäftigt auf Drängen der Betreiber seit rund zehn Jahren eine Vielzahl nationaler wie internationaler Gerichte. Seit Ende 2018 ist die rechtliche Auseinandersetzung um diese sogenannten Netzsperren nach einer Entscheidung der zuständigen!-->!-->!-->…