
AK Niederösterreich holte 2018 mehr als 66 Millionen für Beschäftigte
Präsident Wieser: Die AK hilft allen, ganz egal, wie viel sie verdienen
St. Pölten (OTS) – 66,1 Millionen Euro. So viel hat die AK Niederösterreich im Jahr 2018 für ihre Mitglieder nach Problemen am Arbeitsplatz oder in sozialrechtlichen Fragen gesichert. „Das ist Geld, das den Beschäftigten zusteht. Es ist ihnen aus verschiedenen Gründen aber vorenthalten worden – bis die AK Niederösterreich interveniert hat“, so AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB Niederösterreich-Vorsitzender Markus Wieser bei der Bilanzkonferenz der Arbeits- und Sozialrechtsabteilung. „Mehr als jede und jeder vierte ArbeitnehmerIn hat sich im Vorjahr von der AK beraten lassen. Insgesamt waren das fast 150.000 Beschäftigte.“
Die AK Niederösterreich hat ihre Mitglieder 2018 in unterschiedlichen Bereichen der Arbeitswelt vertreten: Das reicht von nicht ausbezahlten Überstunden über Insolvenzen und ungerechtfertigte Entlassungen bis hin zu Bezahlungen unterhalb des Kollektivvertrags sowie nicht ausbezahlten Löhnen, Gehältern oder Abfertigungen. Auch Arbeitslosenversicherung, Pension und Krankheit sind Themen vieler Anfragen. „Hier bieten unsere ExpertInnen Tag für Tag Hilfe und wirksame Unterstützung“, so Wieser.
Hilfe für alle: Von der Au-pair-Kraft bis zum
Softwareentwickler
„Die AK hat in allen 21 Bezirken Bezirksstellen und drei Servicestellen, dadurch ist der Weg der Mitglieder zu uns nicht weit“, so Thomas Kaindl, Leiter der Abteilung für regionale Aufgaben. Zwei konkrete Fälle zeigen die Bandbreite der Leistungen der Arbeits-und Sozialrechts-ExpertInnen der AK Niederösterreich:
Fall 1: Eine Au-pair-Kraft hat weit über die gesetzlich vorgesehene Geringfügigkeit hinaus gearbeitet und sich danach an die AK gewandt. Der ehemalige Arbeitgeber hat aber 3.800 Euro als Prozesskostensicherheit verlangt. Durch diesen für eine Au-pair-Kraft abschreckend hohen Betrag wollte der ehemalige Dienstgeber das Verfahren verhindern. Die AK hat der Au-pair-Kraft dieses Geld aber vorgestreckt – und den Prozess für sie gewonnen. Nicht zuletzt deshalb, weil die junge Frau ihre Dienstpläne mit dem Handy fotografiert hat. Sie hat dadurch 7.700 Euro erhalten.
Fall 2: Ein Softwareentwickler in Niederösterreich hat einen Dienstvertrag erhalten, den er aber aufgrund ungünstiger Klauseln nicht unterschrieben hat. Eine korrigierte Version erhielt er trotz Ersuchen nicht. Nach einem Jahr erfolgte im Mai die Kündigung zum Monatsende. Da aber kein Dienstvertrag zustande gekommen war, hat laut Gesetz die Kündigung zum Quartalsende gegolten. Weil die Firma sich nicht an diese Kündigungsfrist gehalten hat, wurde sie von der AK geklagt und hat dem Softwareentwickler Schadenersatz in Höhe von 7.500 Euro netto zahlen müssen.
Was wäre, wenn es die AK nicht gäbe? Ohne AK Niederösterreich hätte die Au-pair-Kraft die verlangten 3.800 Euro nicht aufbringen können. Sie hätte dadurch auch die ihr zustehenden 7.700 Euro nicht erhalten.
Und ohne AK hätte der Softwareentwickler wohl keinen Schadenersatz bekommen.
Rechtsschutz seit 1992
„Seit 1992 bieten wir unseren Mitgliedern kostenlosen Rechtsschutz an. Wir haben anfangs gedacht: die Arbeitgeber werden wohl nach einigen Jahren alle korrekt bezahlen und irgendwann ist die Geschichte erledigt. Das war aber leider nicht der Fall. Nicht bezahltes Entgelt für Dienstnehmer ist immer wieder eine Tatsache“, so die Leiterin der Arbeits- und Sozialrechtsabteilung, Doris-Rauscher-Kalod. Als grundsätzliche Devise sollte für alle Dienstnehmer gelten: „Bei Unsicherheit nichts unterschreiben, sondern sich an uns wenden. Ja rascher, desto besser. Auch die Aufzeichnung aller geleisteter Arbeitsstunden ist wichtig, um sie im Falle einfordern zu können.“
Befragt zum neuen Arbeitszeitgesetz meinte sie:
„Arbeitszeit-Anfragen gibt es seither tatsächlich viel mehr als früher. Manche Dienstgeber versuchen, die alten Betriebsvereinbarungen abzuändern.“
Rechtshilfe für alle, egal, in welcher Branche
„Rechtsschutz hilft den Arbeiterkammermitgliedern, egal, in welcher Branche und egal, ob Angestellte oder ArbeiterInnen, Lehrlinge oder PraktikantInnen. Egal auch, ob teilzeitbeschäftigt oder vollbeschäftigt“, so Wieser.
Die ExpertInnen der AK beraten und intervenieren auch bei Fragen der Diskriminierung, bei Fragen um Karenz, Elternteilzeit und Kinderbetreuungsgeld, aber auch bei Fragen der Altersteilzeit.
Präsident Wieser: „Wir haben unser Leistungsangebot sogar noch erweitert. Es umfasst seit dem 1. Jänner 2019 auch die Beratung und den Rechtsschutz für Mitglieder in Pflegegeldeinstufungsfragen. Denn Pflege ist schon heute ein bedeutendes Thema, das in den kommenden Jahren noch wichtiger werden wird.“
Zusätzlich bauen wir die Unterstützung für unsere Mitglieder auch im digitalen Bereich aus. 150 Millionen Euro nehmen die Arbeiterkammern österreichweit in den nächsten Jahren dafür in die Hand. Die AK Niederösterreich investiert 2019 dafür 4,7 Millionen Euro, um die Beschäftigten für dieses Zukunftsthema fit zu machen.
AK Niederösterreich
Gernot Buchegger MA
Pressesprecher des Präsidenten
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gernot.buchegger@aknoe.at
http://noe.arbeiterkammer.at
Kammer für Arbeiter und Angestellte für Niederösterreich
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