
Sitzung des NÖ Landtages
St. Pölten (OTS/NLK) – Abgeordneter Dr. Günther S i d l (SP) berichtete zu einem Antrag der Abgeordneten Schmidt u.a. betreffend Maßnahmen bei Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt.
Für die Abgeordnete Mag. Edith K o l l e r m a n n (Neos) gehört häusliche Gewalt und Gewalt an Frauen zu den niederträchtigsten Verbrechen. Oft werde hier auch die Realität ausgeblendet. Man müsse sich auch fragen, was getan werden kann, damit solche Taten verhindert werden können. Im vorliegenden Antrag gehe es vor allem um Präventivmaßnahmen. Jede Gewalttat, die verhindert werde, rechtfertige diesen Antrag. Man dürfe aber nicht außer Acht lassen, dass es hier auch eine hohe Dunkelziffer gebe. In einem Resolutionsantrag mit ihren Fraktionskollegen fordert sie die Errichtung von Gewaltambulanzen in Niederösterreich.
Abgeordnete Vesna S c h u s t e r (FP) erinnerte an zahlreiche Gewalttaten und Morde in den vergangen Tagen und Wochen in Österreich. Überhaupt gäbe es einen Anstieg von Frauenmorden und Gewalttaten seit dem Jahr 2015. Es handle sich hier oft um importierte Gewalt, viele Taten würden von Zuwanderern begangen. Frauen dürften kein Freiwild für Männer aus anderen Kulturkreisen sein.
Abgeordnete Mag. Silvia M o s e r (Grüne) sprach von menschenverachtenden Aussagen. Häusliche Gewalt bedeute nicht nur Morde, das seien komplexe Fälle. Da könne man es sich nicht so einfach machen und einen Raster darüber legen. Zum Anstiften von Neiddebatten trage die Bundesregierung ihr Scherflein bei. Sie fordere von der Landesregierung nicht nur Lippenbekenntnisse, sondern Umsetzungsmaßnahmen. Ein Abänderungsantrag fordert Maßnahmen im eigenen Wirkungsbereich.
Abgeordnete Ina A i g n e r (FP) sagte, es sei erschütternd, dass einen Großteil der Abgeordneten dieses Thema nicht interessiere. Bei der Genitalverstümmelung von Mädchen sprächen Schätzungen von ca. 8.000 betroffenen Mädchen in Österreich. Zu fragen sei, warum hier der Täter– über den Opferschutz gestellt werde.
Abgeordnete Elvira S c h m i d t (SP) meinte, der SP-Antrag sei ein wesentlicher Beitrag, um Frauen Sicherheit zu geben. Die sechs Frauenhäuser in Niederösterreich funktionierten sehr gut, es gebe auch genug Notwohnungen. Die Umsetzung der Anti-Gewalt-Trainings sollte besser heute als morgen erfolgen.
Abgeordnete Mag. Klaudia T a n n e r (VP) erinnerte an die Einführung des Frauenwahlrechts vor 100 Jahren. Gleichberechtigung in der Gesellschaft sei aber immer noch nicht zu 100 Prozent verankert. Das falsch verstandene Frauenbild werde oftmals importiert, dem müsse man klar entgegentreten. Bei Gleichberechtigung dürfe es keine Ausnahmen und kein falsches Signal der Toleranz geben.
Abgeordneter Mag. Helmut H o f e r – G r u b e r (Neos) betonte, er lasse sich nicht unterstellen, vor Problemen die Augen zu verschließen. Die Neos hätten einen faktenorientierten und wissenschaftlichen Zugang und unterteilten nicht in „Herren- und Höhlenmenschen“. Wenn das Gegenteil von engstirnig und chauvinistisch ein Gutmensch sei, sei er gerne ein Gutmensch.
Abgeordnete Dr. Helga K r i s m e r – H u b e r (Grüne) führte aus, das gesellschaftliche Problem der Gewalt gebe es seit Jahrzehnten. Die Gewalt als importiert zu bezeichnen, greife zu kurz. Das ziele bewusst in eine bestimmte Kerbe.
Der Antrag wurde einstimmig angenommen. Der Abänderungsantrag der Grünen und der Zusatzantrag der Neos wurden nicht ausreichend unterstützt und gelangten nicht zur Abstimmung.
Die folgenden drei Tagesordnungspunkte wurden bei getrennter Berichterstattung (jeweils Abgeordneter Mag. Christian S a m w a l d , SP) und Abstimmung gemeinsam behandelt:
• Antrag der Abgeordneten Pfister u.a. betreffend Erlassung eines Objektivierungsgesetzes für den NÖ Landesdienst. Der Ausschuss-Antrag lautet auf Ablehnung.
• Antrag gem. § 34 LGO 2001 mit Gesetzentwurf der Abgeordneten Dr. Michalitsch und Handler betreffend Änderung des NÖ Landes-Personalvertretungsgesetzes.
• Antrag der Abgeordneten Pfister u.a. betreffend Mindestgehalt im Niederösterreichischen Landesdienst und landesnahen Dienst von 1.700 Euro brutto. Der Ausschuss-Antrag lautet auf Ablehnung.
Abgeordneter Mag. Helmut H o f e r – G r u b e r (Neos) eröffnete die Debatte: Die letzten Personalvertretungswahlen spiegelten die politischen Verhältnisse gemäß der Landtagswahl überhaupt nicht wider. Dass es nur eine Fraktion am Stimmzettel gegeben habe, liege an den Einstiegshürden und dem Timing. Alle verstünden den Wunsch nach Objektivierung, nur die VP nicht.
Abgeordneter Jürgen H a n d l e r (FP) bezog sich auf das fristgerecht vor den Personalvertretungswahlen initiierte Mindestgehalt. Der Einstieg sollte höher dotiert werden, das wäre auch eine zusätzliche Motivation für den Landesdienst. Durch ein Objektivierungsgesetz könne es zu Verzögerungen bei den Aufnahmeverfahren kommen.
Abgeordneter René P f i s t e r (SP) sagte, dass die Anforderungen an die Landesbediensteten in den letzten Jahren enorm gestiegen seien. In anderen Bundesländern gebe es bereits derartige Objektivierungskriterien. Die Frage sei durchaus berechtigt, ob alle Bewerber nach derzeitiger Rechtslage die gleichen Chancen hätten. Mit diesem Gesetz wäre das nun möglich und das sei auch ein Gebot der Stunde. Bei Personalvertretungswahlen stünde nur eine Fraktion auf dem Stimmzettel. Mit dem Antrag für eine Änderung wolle man Chancengleichheit, Fairness und Transparenz schaffen. In einem Abänderungsantrag mit den Abgeordneten Hundsmüller, Samwald, Scheele und Sidl forderte er deshalb eine Änderung des NÖ Landes-Personalvertretungsgesetzes. Mit dem Antrag betreffend Mindestgehalt von 1.700 Euro brutto wolle man ein klares Zeichen setzen.
Abgeordneter Hermann H a u e r (VP) meinte, dass Personalvertreter Schutz für ihre Arbeit bräuchten. Hier werde gute Arbeit geleistet. Über 90 Prozent der Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher wären mit der Landesverwaltung zufrieden und sehr zufrieden, daran hätten auch die Personalvertreter großen Anteil. In Niederösterreich gebe es ein gelebtes Miteinander von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die Anträge Objektivierungsgesetz und Mindestgehalt würden nicht den Tatsachen entsprechen.
Der Ausschuss-Antrag betreffend Objektivierungsgesetz, der auf Ablehnung lautet, wurde mit Mehrheit angenommen. Der Antrag betreffend Änderung des NÖ Landes-Personalvertretungsgesetzes wurde mit Mehrheit angenommen. Der Abänderungsantrag des Abgeordneten Pfister u. a. wurde abgelehnt. Auch der Ausschuss-Antrag betreffend Mindestgehalt, der ebenfalls auf Ablehnung lautet, wurde mit Mehrheit angenommen.
Abgeordneter Ing. Manfred S c h u l z (VP) berichtete zu einem Antrag betreffend Landesberufsschule Geras – Standort Hollabrunn, Neubau Fleischerwerkstätte.
Abgeordnete Vesna S c h u s t e r (FP) bezeichnete den Neubau der Fleischerwerkstätte als absolut erforderlich. Mit der Fertigstellung des 4,8 Millionen-Euro teuren Vorhabens könne im Juni 2020 gerechnet werden. Lehrlinge fänden hier bestmögliche Voraussetzung für die Ausbildung vor.
Abgeordnete Mag. Edith K o l l e r m a n n (Neos) sagte, die Mühe habe sich gelohnt, bei derartigen Vorhaben Informationen einzufordern. Diesmal habe man rechtzeitig Informationen zu den Kosten und zur Finanzierung erhalten. Ein Wermutstropfen sei die Überschreitung der Baukosten.
Abgeordneter Mag. Georg E c k e r MA (Grüne) erachtete den Neubau ebenfalls als notwendig und angebracht und unterstreiche die Bedeutung Hollabrunns als Schulstadt.
Abgeordneter Mag. Reinhard T e u f e l (FP) zeigte sich zuversichtlich, dass an diesem Standort Synergien genutzt werden können. Gut ausgebildete Lehrlinge bräuchten eine intakte Ausbildungs-Infrastruktur.
Abgeordnete Kathrin S c h i n d e l e (SP) informierte über Gründe und Kosten des Neubaus und bezeichnete ihn als gerechtfertigt.
Abgeordneter Richard H o g l (VP) dankte für die breite Zustimmung zu diesem Vorhaben. An dieser Schule werde hervorragende Arbeit geleistet. Handwerk habe goldenen Boden, Fachkräfte würden dringend gesucht.
Der Antrag wurde einstimmig angenommen.
(Forts.)
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