EVZ warnt vor Online-Shops der Aliaz Cooperation

Viele Interessenten und Kunden landen in Abo-Fallen

Wien (OTS) – Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Österreich rät dringend davon ab, mit der Aliaz Cooperation Geschäfte abzuschließen. Das Unternehmen mit Sitz in Lettland betreibt einige Online-Shops, die etwa Mittel für gesteigerte Potenz, Gewichtsabnahme oder weißere Zähne anbieten. Geworben wird für diese Produkte vor allem in sozialen Medien. Einmalige Einkäufe oder gar nur Anforderung von Informations-Material entpuppen sich schnell als unbemerkt abgeschlossene kostspielige Abo-Verträge. Das EVZ gibt Tipps, was in solchen Fällen zu tun ist.

Verfängliche Produkte
Warnungen vor der Aliaz Cooperation SIA gibt es schon seit Jahren. In letzter Zeit war es etwas ruhiger um den Online-Shop-Betreiber, jetzt aber wird das EVZ wieder von Beschwerden überschwemmt. „Das Unternehmen dürfte wieder eine Werbekampagne gestartet haben“, meint Andreas Herrmann, Jurist beim EVZ. Bisher sind folgende Produkte der Aliaz Cooperation bekannt: das Potenzmittel TentiGo, die Penisverlängerungskapseln HorsePower Plus, die Abnehmpillen FatKiller und DragonSlim Xtreme und die Zahnaufhellungsstreifen GoWhite.

Ein Klick in die Falle
Das Fallenstellen funktioniert auf allen Verkaufsseiten des Unternehmens ähnlich. Alleine mit der Registrierung für ein gratis Testpaket wird unbemerkt ein Abo-Vertrag abgeschlossen. Aber auch bei einem beabsichtigten einmaligen Einkauf endet der Auftrag als wiederkehrende Bestellung. Denn auf der Internet-Seite ist durch einen technischen Trick erst nach dem Bestellvorgang ein Hinweis auf regelmäßige Lieferung zu sehen. Die Aliaz Cooperation verstößt also gegen die gesetzlichen Informationspflichten, wonach Kundinnen und Kunden bereits vor einer Bestellung klar und deutlich über die Art des Vertrages informiert werden müssen. Rechtlich ist damit die Sache zwar klar, aber die Scherereien haben erst begonnen. Die Konsumenten erhalten wiederkehrende Lieferungen und hohe Rechnungen – und eventuell Mahnungen.

Nicht zahlen, Einspruch einlegen
„Als erstes machen Sie sich keine Sorgen. Wir raten, die Rechnungen für ungewollte Bestellungen nicht zu zahlen. Am besten erheben Sie schriftlich Einspruch – per E-Mail mit Lesebestätigung“, empfiehlt Herrmann. „Die Musterbriefe dafür finden Sie auf unserer Webseite [europakonsument.at]
(http://europakonsument.at/de/page/maengel-vor-ort). Sie können diese
als Vorlage nutzen und an Ihren individuellen Fall anpassen. Mit dem Brief stellen Sie klar, dass Sie keine weiteren Lieferungen wünschen und von jeglichen möglichen Verträgen zurücktreten.“

Erreichbarkeit der Aliaz Cooperation
Die E-Mail-Adresse von Aliaz dürfte sich öfter ändern, sollte aber auf den Rechnungen oben rechts unter der Postadresse zu finden sein. In manchen Fällen war auch [didzis@aliaz.lv] (mailto:didzis@aliaz.lv) zielführend. Bei erhaltenen Mahnungen vom Inkassobüro Alektum Group rät das EVZ, die E-Mail an beide Unternehmen zu schicken (Alektum in CC). Die E-Mail-Adresse von Alektum steht oben rechts auf den Mahnschreiben und lautet [info@alektumgroup.at] (mailto:info@alektumgroup.at).

SERVICE: Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf
[http://europakonsument.at/de/aliaz]
(http://europakonsument.at/de/aliaz) und auf
[www.watchlist-internet.at] (http://www.watchlist-internet.at/).

Europäisches Verbraucherzentrum (EVZ)
Pressestelle
01/588 77-256
presse@europakonsument.at
www.europakonsument.at

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