Urlaubsersatzleistung bei vorzeitigem Austritt: Die AK Oberösterreich klagt ab sofort offene Ansprüche ein
Linz (OTS) - Im vergangenen November hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass Arbeitnehmer/-innen ihre offenen Urlaubsansprüche unmittelbar aufgrund des EU-Rechts gegenüber ihrem Arbeitgeber geltend machen können. Das gilt aus Sicht der AK Oberösterreich auch für offene Urlaubstage bei einem sofortigen Austritt. Vergangene Woche hat die AK Oberösterreich die erste Klage auf Auszahlung der ausstehenden Urlaubsersatzleistung beim Landesgericht Linz eingebracht. „Im konkreten Fall geht es zwar nur um drei!-->…