Karfreitag: Bundesregierung einigt sich auf ursprünglichen Vorschlag des Handelsverbandes
Persönlicher Feiertag im Rahmen des bestehenden Urlaubsanspruches - Einseitiger Rechtsanspruch der Arbeitnehmer mit Ablehnungsrecht
Wien (OTS) - Die Bundesregierung hat sich heute auf eine Lösung in der Karfreitags-Diskussion rund um den Karfreitag geeinigt: Im Rahmen des bestehenden Urlaubsanspruches kann künftig ein Tag als persönlicher Feiertag beansprucht werden – mit einseitigem Rechtsanspruch des Arbeitnehmers. Dieser muss künftig 3 Monate zuvor angemeldet werden – für das Jahr 2019 wird eine kürzere!-->!-->!-->…