
Wirtschaft erfreut über grünes Licht für Salzburger 380-kV-Leitung
WKÖ: Hochspannungsleitung unentbehrlich für Versorgungssicherheit, leistbare Energieversorgung und Klimaschutz in Österreich
Wien (OTS) – Die Wirtschaft begrüßt das grüne Licht des Bundesverwaltungsgerichts zur Bewilligung der 380-kV-Freileitung durch Salzburg. Damit wurde der UVP-Bescheid der Salzburger Landesregierung bestätigt. Die neue 380-kV-Leitung wird die technisch überholte 220-kV-Leitung vom Netzknoten St. Peter am Hart zum Netzknoten Tauern bei Kaprun ersetzen.
„Für den Wirtschaftsstandort Österreich ist eine moderne, tragfähige Energie-Infrastruktur entscheidend. Die Hochspannungsleitung, die Ost- und Westösterreich miteinander verbindet, ist ganz essenziell für die Energieversorgungssicherheit, leistbare Energieversorgung und Klimaschutz in unserem Land“, unterstreicht Stephan Schwarzer, Leiter der umwelt- und energiepolitischen Abteilung in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).
Derzeit herrscht in Österreich ein Ost-West-Gefälle bei der Stromproduktion, das durch ein leistungsfähiges Übertragungsnetz überbrückt werden muss. Mitunter ist im Westen mehr Wasserkraftstrom verfügbar als lokal verbraucht werden kann, bei starkem Windstromaufkommen im Osten des Landes ist es genau umgekehrt.
Leitungsengpässe kommen im Endeffekt wegen teurer Ersatzbeschaffungen immer den Kundinnen und Kunden teuer zu stehen und schaden dem Klimaschutz wegen der Mehremissionen von 1 Million Tonnen CO2 pro Jahr, so Schwarzer.
Bundessparte Industrie: Herausforderungen steigen – Energieversorgung muss dem gewachsen sein
Die Herausforderungen für den Wirtschaftsstandort Österreich wachsen – die 380kV-Leitung ist für deren Bewältigung ein wesentlicher Baustein, betont auch die Bundessparte Industrie in der WKÖ. Der Strombedarf der Industrie wird in den kommenden Jahren ansteigen, deshalb ist die Versorgungssicherheit ein wesentlicher Standortfaktor und investitionsentscheidend, unterstreicht die Industrie.
Die Genehmigung der Leitung kommt jedoch sehr spät: Die Dauer des UVP-Verfahrens hat sich über beide Instanzen auf 77 Monate summiert, das bedeutet eine Überschreitung der gesetzlich festgelegten Frist um mehr als 5 Jahre. Schwarzer: „Eine Überschreitung in dieser Höhe ist schlichtweg inakzeptabel.“ (PWK137/PM)
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