
Sozialversicherungen – Rendi-Wagner: SPÖ bringt Verfassungsklage gegen „brandgefährliches“ Gesetz der Regierung ein
VfGH wird mit Drittelantrag im Bundesrat eingeschaltet – „alle Werkzeuge verwenden, um Gesetz Stoppschild aufzustellen“
Wien (OTS/SK) – Die SPÖ wird mit einem Drittelantrag im Bundesrat eine Klage gegen das schwarz-blaue Sozialversicherungsorganisationsgesetz Anfang nächster Woche am Verfassungsgerichtshof einbringen. „Dieses Gesetz stellt ein gut funktionierendes, im internationalen Vergleich einen hohen Standard aufweisendes und ausfinanziertes Gesundheitssystem aufs Spiel. Das ist brandgefährlich und deswegen werden wir alle Werkzeuge verwenden, um diesem Gesetz ein Stoppschild aufzustellen“, betonte SPÖ-Parteivorsitzende Rendi-Wagner heute, Freitag, in einem gemeinsamen Pressegespräch mit der SPÖ-Fraktionsführerin im Bundesrat Korinna Schuhmann, dem Rechtsanwalt und Verfasser der Klage Ewald Scheucher und Verfassungsjuristen Rudolf Müller. ****
Im Vorfeld der „Zerschlagung des Sozialversicherungssystems“ habe die ÖVP/FPÖ-Regierung „drei große Versprechen abgegeben“, die sie alle gebrochen hat, erinnerte Rendi-Wagner. So hat Schwarz-Blau „schlankere Strukturen“ versprochen, herausgekommen ist aber „ein Verwaltungsmoloch“ mit einer „zusätzlichen fetten Verwaltungsebene in Form der Österreichischen Gesundheitskassa“ und „78 neue gehobene Jobs mit geschätzten Kosten von 7 Mio. Euro pro Jahr“, so die SPÖ-Parteivorsitzende. Auch „gleiche Leistungen für alle Sozial- und Krankenversicherten“ wurden von ÖVP und FPÖ versprochen, aber nicht eingehalten: „Wir haben jetzt eine Dreiklassenmedizin, die sich hier etabliert und verfestigt hat“, kritisierte die SPÖ-Parteivorsitzende. Das dritte Versprechen, die von ÖVP-Kanzler Kurz versprochene „Patientenmilliarde“, wurde bereits zu Beginn von zahlreichen Institutionen wie dem Rechnungshof und Experten angezweifelt und habe sich ebenfalls nicht bewahrheitet.
Das Brechen von Versprechen ziehe sich „wie ein roter Faden durch die schwarz-blaue Politik der letzten 15 Monate“, stellte Rendi-Wagner fest. „Die Versprechen werden immer dann gebrochen, wenn es um Leistungen und Maßnahmen für die Menschen in diesem Land geht. Gehalten werden die Versprechen, wenn es um Leistungen für die Wirtschaft geht“, zeigte sich die SPÖ-Parteivorsitzende empört. Rendi-Wagner warnte weiters vor der faktischen Ausschaltung der Selbstverwaltung in den Sozialversicherungen: „Künftig entscheidet die Wirtschaft und die Arbeitgeber, was von der Krankenkassa bezahlt oder eben nicht bezahlt wird, welche Krankenstandsregeln gelten oder welche Kriterien für eine Genehmigung von Kuraufenthalten gelten.“
Für die SPÖ-Fraktionsführerin im Bundesrat, Korinna Schuhmann, ist das „fatale“ schwarz-blaue Gesetz „ein schwerwiegender Eingriff in die regionale Gesundheitsversorgung“ und „ein schwerer Eingriff in die Selbstverwaltung“. „Zukünftig entscheiden Dienstgeber über mögliche Selbstbehalte“, warnte Schuhmann. „Große Sorgen“ macht der SPÖ-Bundesrätin auch der langjährige Wunsch der Dienstgeberseite, dass ArbeitnehmerInnen „in den ersten drei Tagen kein Krankengeld bekommen sollen. Wir werden sehen wie sich diese Mehrheitsverhältnisse zukünftig auswirken.“
Der Rechtsanwalt und schriftliche Verfasser der Verfassungsklage Ewald Scheucher betonte, dass durch dieses Gesetz generell „neue Maßstäbe dafür gesetzt werden, was Selbstverwaltung bedeuten soll“. „Diese Eingriffe in das Sozialversicherungssystem führen zu einer Instabilität der sozialen Selbstverwaltung und damit mittelfristig auch in eine Instabilität jeder Art von Selbstverwaltung wie es das österreichische Gesetz vorsieht“, warnte Scheucher.
Für den Verfassungsjuristen Rudolf Müller ist die Verfassungskonformität des Gesetzes auf Basis des Effizienzprinzips fraglich: „Es gibt keinen vernünftigen Grund für diese Fusion, keinen Missstand der dadurch beseitigt werden könnte. Auch betriebswirtschaftlich spricht alles gegen diese Fusion“, erklärte Müller. Dieses Gesetz riskiere, „ein System zu zerschlagen, das klaglos funktioniert“. (Schluss) mr/nw
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